Dr. Fischbach, Nordrhein:
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal wundert man sich schon, welche
Freiheitsvorstellungen in unserem Lande herrschen.
(Beifall)
Ich möchte kurz etwas zum
Hintergrund des Antrags sagen. Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft
hat im April dieses Jahres die Mitgliedstaaten aufgefordert, Sperrmaßnahmen zu
beschließen, die Zugangserschwerungen in den Medien für kinderpornografische
Seiten bewirken. Er hat gefordert, dies auf das Nötigste zu beschränken. Der
Nutzer wird über die Sperrung der Seite informiert. Der Inhaltsanbieter bekommt
eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Die Staaten Finnland, Schweiz,
Norwegen, Dänemark, Niederlande und Großbritannien haben dies bereits
umgesetzt. Die Bundesrepublik will dem nun folgen.
Aus meiner Sicht als Pädiater geht
Kinderschutz vor Freiheitsschutz für Einzelinteressen von zum Teil bedenklichen
Usern.
Vielen Dank.
(Beifall)
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