TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. Fischbach, Nordrhein: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal wundert man sich schon, welche Freiheitsvorstellungen in unserem Lande herrschen.

(Beifall)

Ich möchte kurz etwas zum Hintergrund des Antrags sagen. Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft hat im April dieses Jahres die Mitgliedstaaten aufgefordert, Sperrmaßnahmen zu beschließen, die Zugangserschwerungen in den Medien für kinderpornografische Seiten bewirken. Er hat gefordert, dies auf das Nötigste zu beschränken. Der Nutzer wird über die Sperrung der Seite informiert. Der Inhaltsanbieter bekommt eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Die Staaten Finnland, Schweiz, Norwegen, Dänemark, Niederlande und Großbritannien haben dies bereits umgesetzt. Die Bundesrepublik will dem nun folgen.

Aus meiner Sicht als Pädiater geht Kinderschutz vor Freiheitsschutz für Einzelinteressen von zum Teil bedenklichen Usern.

Vielen Dank.

(Beifall)

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