TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Fischbach. Vorstandsüberweisung war beantragt. Möchte jemand noch dagegenreden? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Einige. Wer ist dagegen? – Viele. Wer möchte den Antrag annehmen? – Sehr viele. Wer ist dagegen? – Einzelne. Wer enthält sich? – Einige. Der Antrag ist mit ganz, ganz klarer Mehrheit angenommen.

(Beifall)

Wir kommen zum Antrag VIII-79. Gibt es da den Wunsch nach einer Gegenrede? – Nicht der Fall. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Antrag mit klarer Mehrheit angenommen.

Nun kommen wir zum Antrag VIII-82: Kindeswohlgefährdung im Fernsehen – Patientenschutz notwendig. Der Antrag ist adressiert an den Sender RTL. Das kann man nicht oft genug machen. Diese kommerziellen Sender sind mir suspekt. Wer stimmt dem Antrag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist klar angenommen.

Ich rufe den Antrag VIII-89 von Herrn Kaplan, Mitglied des Vorstands, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer, auf:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, den im Gesetzentwurf stehenden Terminus „Gewichtige Anhaltspunkte für körperliche Gewalt, sexuellen Missbrauch und Vernachlässigung bei Kindern“ zumindest in den Ausführungsbestimmungen zu präzisieren und das Procedere bei der Mitteilungspflicht für Ärztinnen und Ärzte zu regeln …

Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? – Nicht der Fall. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Antrag ganz klar angenommen.

© Bundesärztekammer 2009