TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. Möchte jemand begründen, warum wir uns nicht mit diesem Antrag befassen sollen? Ich glaube, das spricht für sich selbst. – Dann frage ich: Wer möchte sich mit dem Antrag abstimmungsmäßig nicht befassen? – Wer ist dafür, dass wir uns damit befassen? – Einige. Aber die klare Mehrheit sagt, wir sollten uns lieber nicht damit befassen. Damit ist Nichtbefassung beschlossen.

Jetzt rufe ich den Antrag VIII-91 auf: Forderung nach einer Reaktion der Politik auf das „Ulmer Papier“. Der Antragstext lautet:

Die deutsche Ärzteschaft fordert die Bundesregierung nochmals mit Nachdruck auf, zum „Ulmer Papier“ Stellung zu nehmen und sich im Hinblick auf hieraus resultierende Konsequenzen für die Gesundheitspolitik zu positionieren.

Das ist sehr vernünftig. Gibt es eine Gegenrede? – Nicht der Fall. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen. Ich sagte ja schon: Die Medizinrechtler, die Ökonomen und alle möglichen anderen kennen das, nur die Politik hält sich etwas zurück. Auch die eigenen Kolleginnen und Kollegen haben ein bisschen Probleme. Das haben wir bei entsprechenden Veranstaltungen festgestellt, beispielsweise beim Internistenkongress. Daran müssen wir auch selber noch etwas tun.

Damit kommen wir zum Antrag VIII-103. Herr Dr. Kunstmann macht gerade darauf aufmerksam, dass es im Betreff statt „Versicherungsprinzips“ heißen muss „Verursacherprinzips“. Der Betreff lautet also: Einführung des „Verursacherprinzips“ zur Mitfinanzierung im Gesundheitswesen – Maßnahmen gegen zunehmenden Suchtmittelmissbrauch.

(Zuruf)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es den Wunsch nach einer Gegenrede?

© Bundesärztekammer 2009