TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. Jaeger, Schleswig-Holstein: Ich möchte aus zwei Gründen dagegensprechen. Im Antrag steht sowieso, dass der Vorstand der Bundesärztekammer auf diesem Weg aktiv werden soll. Der Antrag wird also sowieso dort landen. Also sollte man hier den Auftrag erteilen. Ich möchte dadurch für den Antrag werben, dass ich darauf aufmerksam machen möchte, dass gerade Frau Kollegin Girth immer wieder darauf hingewiesen hat, wie schädlich es wäre, bestimmte Leistungen aus der Finanzierung herauszunehmen. Also müssen wir zusehen, wie mehr Gelder in das System fließen können. Dieser Vorschlag des Verursacherprinzips beinhaltet die ganze Möglichkeit, die Kosten dort zu steigern, wo das Produkt konsumiert wird. Lesen Sie sich dazu bitte die Begründung durch. Es soll niemand ausgeschlossen werden.

Das Ganze soll ein Aufruf an den Vorstand der Bundesärztekammer sein, in diese Richtung zu denken anzufangen. Deshalb möchte ich ein Votum haben. Endlich sollte Alkohol teurer werden als Säfte, Milch und Wasser.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. Sie meinen: anfangen, verschärft zu denken, das Denken noch um eine Schlagzahl zu erhöhen. Wir denken ja schon nach.

Der Unterschied zwischen einer Annahme des Antrags und einer Überweisung an den Vorstand liegt im Folgenden: Wenn Sie den Antrag an den Vorstand überweisen, werden wir im Vorstand noch einmal darüber diskutieren, ob wir uns den Antrag zu Gemüte führen, also anziehen, und das Thema weiter verfolgen. Wenn das hier beschlossen wird, dann müssen wir das tun, weil das ein Beschluss des Deutschen Ärztetages ist. Das ist der Unterschied. Sie verstehen, was ich meine.

Es gibt den Überweisungsantrag. Also frage ich: Wer möchte den Antrag überweisen? – Wer ist gegen Überweisung? – Das sollten wir lieber zählen. Wir wiederholen die Abstimmung und schauen noch genauer hin. Wer möchte den Antrag überweisen? – Wer ist gegen Überweisung? – Das ist knapp beieinander. Das zählen wir lieber aus.

Ich frage also noch einmal: Wer ist für Vorstandsüberweisung? – Wer ist gegen Überweisung? – Wer enthält sich? – Es gab 83 Stimmen für Überweisung, 72 dagegen. Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Wir werden uns ganz bestimmt intensiv damit beschäftigen; das versprechen wir.

Wir fahren fort mit dem Themenkomplex Bereitschaftsdienst/Notarzt. Dazu liegen die Anträge 44 und 44 a vor. Wir kommen zunächst zum Antrag VIII-44 a. Entsprechend diesem Änderungsantrag soll der Antrag 44 lauten:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Europäischen Rat auf, die Bereitschaftsdienste auch weiterhin entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2000 und 2003 als Arbeitszeit anzuerkennen und, wenn überhaupt, nur in klar definierten Ausnahmefällen „Opt-out“-Regelungen zuzulassen.

So sehr unterschiedlich gegenüber dem ursprünglichen Text ist es ja nicht.
Aber wir können es abstimmen. Wer möchte die Fassung des Antrags 44 a befürworten?

(Zuruf)

– Wird vom Antragsteller übernommen.

Ferner soll der bisherige zweite Absatz der Begründung durch folgende Neufassung ersetzt werden:

… Unverhältnismäßig lange Arbeitszeiten beeinträchtigen die Gesundheit und Sicherheit der angestellten Ärztinnen und Ärzte und stellen somit auch eine unvorstellbare Gefahr für die Patienten dar.

(Zuruf: Es handelt sich nicht um eine unvorstellbare Gefahr,
sondern um eine vorstellbare Gefahr! Vielleicht meint
der Antragsteller ein unkalkulierbares Risiko!)

– Hier steht: unvorstellbare Gefahr.

(Zuruf: Die Gefahr ist vorstellbar, nicht unvorstellbar!)

– Das geht mir auch so.

(Heiterkeit)

© Bundesärztekammer 2009