Dr. Jaeger,
Schleswig-Holstein: Ich möchte aus zwei Gründen dagegensprechen. Im Antrag
steht sowieso, dass der Vorstand der Bundesärztekammer auf diesem Weg aktiv
werden soll. Der Antrag wird also sowieso dort landen. Also sollte man hier den
Auftrag erteilen. Ich möchte dadurch für den Antrag werben, dass ich darauf
aufmerksam machen möchte, dass gerade Frau Kollegin Girth immer wieder darauf
hingewiesen hat, wie schädlich es wäre, bestimmte Leistungen aus der
Finanzierung herauszunehmen. Also müssen wir zusehen, wie mehr Gelder in das
System fließen können. Dieser Vorschlag des Verursacherprinzips beinhaltet die
ganze Möglichkeit, die Kosten dort zu steigern, wo das Produkt konsumiert wird.
Lesen Sie sich dazu bitte die Begründung durch. Es soll niemand ausgeschlossen
werden.
Das Ganze soll ein Aufruf an den
Vorstand der Bundesärztekammer sein, in diese Richtung zu denken anzufangen.
Deshalb möchte ich ein Votum haben. Endlich sollte Alkohol teurer werden als
Säfte, Milch und Wasser.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. Sie meinen: anfangen, verschärft zu denken, das
Denken noch um eine Schlagzahl zu erhöhen. Wir denken ja schon nach.
Der Unterschied zwischen einer
Annahme des Antrags und einer Überweisung an den Vorstand liegt im Folgenden:
Wenn Sie den Antrag an den Vorstand überweisen, werden wir im Vorstand noch
einmal darüber diskutieren, ob wir uns den Antrag zu Gemüte führen, also
anziehen, und das Thema weiter verfolgen. Wenn das hier beschlossen wird, dann
müssen wir das tun, weil das ein Beschluss des Deutschen Ärztetages ist. Das
ist der Unterschied. Sie verstehen, was ich meine.
Es gibt den Überweisungsantrag.
Also frage ich: Wer möchte den Antrag überweisen? – Wer ist gegen Überweisung?
– Das sollten wir lieber zählen. Wir wiederholen die Abstimmung und schauen
noch genauer hin. Wer möchte den Antrag überweisen? – Wer ist gegen
Überweisung? – Das ist knapp beieinander. Das zählen wir lieber aus.
Ich frage also noch einmal: Wer ist
für Vorstandsüberweisung? – Wer ist gegen Überweisung? – Wer enthält sich? – Es
gab 83 Stimmen für Überweisung, 72 dagegen. Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Wir werden
uns ganz bestimmt intensiv damit beschäftigen; das versprechen wir.
Wir fahren fort
mit dem Themenkomplex Bereitschaftsdienst/Notarzt. Dazu liegen die Anträge 44
und 44 a vor. Wir kommen zunächst zum Antrag
VIII-44 a. Entsprechend diesem Änderungsantrag soll der Antrag 44 lauten:
Der Deutsche Ärztetag fordert
den Europäischen Rat auf, die Bereitschaftsdienste auch weiterhin entsprechend
der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von
2000 und 2003 als Arbeitszeit anzuerkennen und, wenn überhaupt, nur in klar
definierten Ausnahmefällen „Opt-out“-Regelungen zuzulassen.
So sehr unterschiedlich gegenüber dem ursprünglichen Text ist es ja
nicht.
Aber wir können es abstimmen. Wer möchte die Fassung des Antrags 44 a
befürworten?
(Zuruf)
– Wird vom Antragsteller
übernommen.
Ferner soll der bisherige zweite
Absatz der Begründung durch folgende Neufassung ersetzt werden:
… Unverhältnismäßig lange
Arbeitszeiten beeinträchtigen die Gesundheit und Sicherheit der angestellten
Ärztinnen und Ärzte und stellen somit auch eine unvorstellbare Gefahr für die
Patienten dar.
(Zuruf: Es handelt sich
nicht um eine unvorstellbare Gefahr,
sondern um eine vorstellbare Gefahr! Vielleicht meint
der Antragsteller ein unkalkulierbares Risiko!)
– Hier steht: unvorstellbare
Gefahr.
(Zuruf: Die Gefahr ist
vorstellbar, nicht unvorstellbar!)
– Das geht mir auch so.
(Heiterkeit)
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