TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann mache ich Ihnen den Vorschlag, dass Sie den Antrag an den Vorstand überweisen. Dann werden wir Ihre Rede aus dem Wortprotokoll dieses Deutschen Ärztetages herausfiltern und das zusammen mit dem überwiesenen Antrag beraten und überlegen, ob wir nicht doch etwas unternehmen müssen, damit dieser ganzen Geschichte langsam ein Riegel vorgeschoben wird.

(Beifall)

Das ist immerhin ein Gesetz aus den 30er-Jahren, wie Sie wissen, das durch die Ausführungsbestimmungen in den Ländern etwas unterschiedlich gehandhabt wird. In Schweden beispielsweise schüttelt man nur den Kopf darüber, dass wir in Deutschland noch so etwas haben. Vereinzelt gibt es das in Schweden auch, aber nicht so organisiert, dass das im Gesetz geregelt ist. Das ist der große Unterschied.

Um es völlig klar zu sagen: Ich bitte Sie, das an den Vorstand zu überweisen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen. Wir werden uns darum kümmern.

Damit kommen wir zum Antrag VIII-86:

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird aufgefordert, sich alsbald mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Verbindung zu setzen, um eine rechtlich einwandfreie Einordnung entsprechender Tätigkeiten, wie unten dargestellt, im Konsens zu bewerkstelligen.

Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall.

(Zuruf)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Dann frage ich zunächst einmal: Wer möchte das dem Vorstand zuleiten? – Wer möchte das nicht? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

© Bundesärztekammer 2009