Prof. Dr. Fuchs,
Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Ich darf aus der Sicht der Geschäftsführung sagen, dass im Antrag nicht auf
Anhieb zu erkennen ist, worauf er abzielt. Ich sage das ohne Schärfe oder
Spitze. Er nimmt Bezug auf § 5 der Satzung. Ich habe ihn mir zweimal
durchgelesen. In § 5 der Satzung wird aber überhaupt nicht Bezug genommen auf
die Gremien der Bundesärztekammer.
Ich habe mir überlegt, was
eventuell gemeint gewesen ist. Da komme ich auf § 4. Dort ist als eine
Aufgabe des Deutschen Ärztetages unter einigen anderen aufgeführt:
die Bildung von Ausschüssen
zur ständigen oder vorübergehenden Bearbeitung einzelner Sachgebiete oder
Gegenstände
Das wären dann aber Gremien des
Deutschen Ärztetages, nicht der Vorstand der Bundesärztekammer.
Ich denke, insofern müsste man erst
noch einmal klären, in welche Richtung dieser Antrag zielt. Wenn Sie den Antrag
nicht ablehnen wollen, könnten wir das im Vorstand vielleicht noch einmal
diskutieren. Auf Anhieb ist nicht eindeutig, wohin das Ganze laufen soll.
Ich muss auch sagen: Die
Überprüfung von Gremien und Strukturen ist eine permanente Aufgabe der
Bundesärztekammer. Bei jeder neuen Wahlperiode prüft der Vorstand, ob er die
Gremienstruktur beibehalten will. Das ist insofern eher etwas Prozesshaftes,
was für uns selbstverständlich ist. Wir halten die Gremien nicht nur deshalb
aufrecht, weil sie schon seit Jahren funktionieren.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke. – Möchte jemand für den Antrag sprechen?
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