TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages: Ich darf aus der Sicht der Geschäftsführung sagen, dass im Antrag nicht auf Anhieb zu erkennen ist, worauf er abzielt. Ich sage das ohne Schärfe oder Spitze. Er nimmt Bezug auf § 5 der Satzung. Ich habe ihn mir zweimal durchgelesen. In § 5 der Satzung wird aber überhaupt nicht Bezug genommen auf die Gremien der Bundesärztekammer.

Ich habe mir überlegt, was eventuell gemeint gewesen ist. Da komme ich auf § 4. Dort ist als eine Aufgabe des Deutschen Ärztetages unter einigen anderen aufgeführt:

die Bildung von Ausschüssen zur ständigen oder vorübergehenden Bearbeitung einzelner Sachgebiete oder Gegenstände

Das wären dann aber Gremien des Deutschen Ärztetages, nicht der Vorstand der Bundesärztekammer.

Ich denke, insofern müsste man erst noch einmal klären, in welche Richtung dieser Antrag zielt. Wenn Sie den Antrag nicht ablehnen wollen, könnten wir das im Vorstand vielleicht noch einmal diskutieren. Auf Anhieb ist nicht eindeutig, wohin das Ganze laufen soll.

Ich muss auch sagen: Die Überprüfung von Gremien und Strukturen ist eine permanente Aufgabe der Bundesärztekammer. Bei jeder neuen Wahlperiode prüft der Vorstand, ob er die Gremienstruktur beibehalten will. Das ist insofern eher etwas Prozesshaftes, was für uns selbstverständlich ist. Wir halten die Gremien nicht nur deshalb aufrecht, weil sie schon seit Jahren funktionieren.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. – Möchte jemand für den Antrag sprechen?

© Bundesärztekammer 2009