TOP XI: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2009/2010 (01.07.2009 – 30.06.2010)

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Ensink, ReferentDr. Ensink, Referent: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beginnend mit einer initialen Beratungsrunde zusammen mit den Dezernenten der Bundesärztekammer wurde der Haushaltsvoranschlag im weiteren Verlauf zweimal in der Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“, einmal im Vorstand, sodann in der Finanzkommission und – nach Vorliegen von deren zustimmendem Votum – abschließend nochmals im Vorstand der Bundesärztekammer beraten.

Diesem Beratungsergebnis zufolge steigt der Haushaltsansatz der Bundesärztekammer von derzeit rund 15,269 Millionen Euro im laufenden Geschäftsjahr auf dann 16,361 Millionen Euro im kommenden Haushaltsjahr. Dabei soll die von den Landesärztekammern zur Deckung dieser Aufwendungen aufzubringende Umlage von rund 12,133 Millionen Euro im laufenden Geschäftsjahr auf dann 12,245 Millionen Euro im kommenden Haushaltsjahr ansteigen. Dies entspricht – das sei in aller Deutlichkeit gesagt – einem deutlich unterproportionalen Anstieg der Umlage in Relation zur Entwicklung des Gesamthaushalts. Ich werde im weiteren Verlauf meiner Ausführungen auf diesen Aspekt nochmals kurz zurückkommen.

Zu den Eckpunkten des Haushaltsvoranschlags hat Herr Professor Fuchs bereits vorgetragen; er hat auch die Personalanforderungen näher erläutert, wobei ich gerne bekunde, dass wir hier offensichtlich innerhalb eines Rundumschlags Bedarfe nachvollzogen haben, die sich zum Teil bereits in einem längeren Zeitraum dargestellt hatten, insbesondere im Bereich Weiterbildung, auch in Kombination mit einem Teil dieser Stelle für das, was Sie im Sinne der Weiterbildungsevaluation beschlossen haben.

Schaut man sich auch hier nochmals die Zahlen in – nach „Aufwandsblöcken“ – aggregierter Form an, imponiert der „Personalkostenblock“ mit zukünftig dann bereits 54 Prozent. Dass es sich hierbei quasi um eine Art „Fixposition“ handelt, die in ihrer Entwicklung eigentlich nur eine Richtung kennt, ist bekannt; und die Gründe dafür dürften für jedermann weitgehend nachvollziehbar sein. Eine Rückführung des Personalkostenblocks dürfte kurzfristig überhaupt nicht und selbst mittel- bis langfristig auch nur extrem schwer realisierbar sein, wobei die dazu notwendigen Beschlüsse nicht aus der Finanzebene kommen, sondern letztendlich von denjenigen, die über die Inhalte entscheiden.

„Over-all“, soll heißen: im gewichteten Durchschnitt, dürften geschätzte 50 Prozent der übrigen Positionen ebenfalls kurzfristig kaum nennenswert beeinflussbar sein. Fasst man daher diesen Relativanteil gedanklich mit dem Aufwandsblock der „Personalkosten“ zusammen, addieren sich diese Summen auf rund 80 Prozent des Gesamthaushaltsansatzes.

Dies bedeutet umgekehrt, dass der von uns noch etwas freier zu gestaltende Restanteil bei maximal 20 Prozent des Haushalts liegt. Ich gehe davon aus, dass dieser Relativanteil in der Zukunft vermutlich noch weiter abnehmen wird.

Vor diesem Hintergrund dürfen Sie versichert sein, dass die Personalanforderungen in allen dem heutigen Tagesordnungspunkt vorangegangenen Finanzdebatten sehr breiten Raum eingenommen haben. Dabei hat die Geschäftsführung allerdings hinlänglich darlegen können, dass Umwidmungen von Personalressourcen und/oder Verlagerungen von Aufgaben zwischen den Dezernaten derzeit nicht möglich sind und von daher dahin gehende Forderungen zumindest derzeit auch nicht zielführend sein können. Das präjudiziert aber nichts für die Zukunft.

Außerdem wurde diesen Fragen in umfassenden schriftlichen Begründungen nachgegangen, die für jede einzelne Personalmaßnahme vorgelegt wurden. Daher hat die Finanzkommission – wenn auch schweren Herzens; das sage ich in aller Deutlichkeit – den dargelegten Personalaufwendungen aber letztlich ohne Gegenstimme, bei zwei Enthaltungen, zugestimmt.

Den Aufwandsgruppen „satzungsbedingte Aufwendungen“, „Verwaltungsaufwendungen“ und „Erträge“ stimmte die Finanzkommission nach Diskussion jeweils einstimmig, ohne Enthaltungen, zu.

Gedeckt werden sollen die Gesamtaufwendungen durch diverse eher „kleinvolumige“ Positionen, einen auf 15,2 Prozent ansteigenden Ertragsanteil aus Beteiligungen sowie einen nominell zwar etwas ansteigenden, relativ jedoch auf 74,8 Prozent abfallenden Haushaltsanteil aus der Umlage der Landesärztekammern.

Einen breiten Raum in den Beratungen und Diskussionen innerhalb der Finanzgremien nahm in diesem Kontext die Frage der Angleichung der Umlagenhöhe der östlichen Landesärztekammern ein. Aktuell beträgt der Umlagesatz der östlichen Kammern noch 90 Prozent des Niveaus, das von den Westkammern bezahlt wird. Sie erinnern sich: Es gab die Beschlusslage, das abzusenken, solange erhebliche Unterschiede – damals bezogen auf den BAT – zwischen beiden Regionen besteht.

Mit einem über drei Jahre gestreckten Stufenmodell mit einer schrittweisen Anhebung auf zunächst 94 Prozent, dann auf 97 Prozent und dann im dritten Jahr, also erst im Geschäftsjahr 2011/2012, auf 100 Prozent kämen so mittelfristig alle Kammern zu einem einheitlichen Umlagesatz. Damit wäre meiner auf dem vergangenen Deutschen Ärztetag gegebenen Zusage zur Erarbeitung eines diesbezüglichen Vorschlags auf, wie ich finde, faire Art und Weise Genüge getan.

Dieser nach der Ihnen vorliegenden Empfehlung mit dem kommenden Geschäftsjahr 2009/2010, also dem Haushaltsjahr, über dessen Haushaltsplan Sie hier heute zu befinden haben, zu beginnende Angleichungsprozess soll allerdings unabhängig davon erfolgen, wie sich die Vergütungen in den verschiedenen Bereichen im Einzelnen, also etwa nach TdL, GOÄ, EBM usw., konkret weiterentwickeln werden.

Wegen einer zunehmend differenzierten Entwicklung dieser verschiedenen Vergütungssysteme und einer ebenfalls zunehmend heterogeneren, um nicht zu sagen: unübersichtlicheren Tarifstruktur wird eine objektiv vergleichende Aussage über die Vergütungshöhe Ost zu West zunehmend schwieriger, wenn nicht sogar unmöglich. Diesem Umstand wird insofern Rechnung getragen, als die Angleichung nicht zu einem bestimmten, möglicherweise etwas späteren Zeitpunkt X, dann aber auf einmal in einem Schritt vollzogen werden soll, sondern durch ein mit Augenmaß abgestaffeltes, zeitlich gestrecktes Angleichen in mehreren Schritten. Die Finanzkommission folgte diesen Vorstellungen bei einer Gegenstimme.

Schauen wir uns abschließend an, wie sich die zu vier Gruppen aggregierten Erträge hinsichtlich ihrer Relativgewichtung über die Zeit verschoben haben.

Bevor ich nun für Sie diese Darstellung interpretiere, muss ich im Duktus meiner Ausführungen an dieser Stelle – zur Vermeidung von Missverständnissen – eine kurze erläuternde Hintergrundinformation zwischenschieben.

Bei den auf dieser Folie angesprochenen „Entnahmen aus Rücklagen“ handelt es sich um eine „Sammelposition“, die hinsichtlich ihrer inhaltlichen Zusammensetzung von Jahr zu Jahr variieren kann. Sie umfasst zum einen Beträge aus der sachgerechten Auflösung von Rücklagen, zum Beispiel im Fall der ursprünglich für den Umzug der Bundesärztekammer von Köln nach Berlin gebildeten Position, die nach zwischenzeitlich erfolgter definitiver Abwicklung des Vorgangs und dem damit einhergehenden Wegfall eines entsprechenden Erfordernisses zur finanziellen Vorsorge konsequenterweise dann auch aufzulösen war.

Zum anderen geht in die besagte Sammelposition aber auch jedes Jahr eine lediglich als „Fiktivposition“ geplante Entnahme ein. Hierbei handelt es sich insofern um eine Fiktivposition, als sie zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung zwar notwendig erscheint, um bei gegebener Höhe an geplanten Ausgaben sowie bei der antizipierten Höhe der „Umlage“ und der „Erträge aus Beteiligungen“ zu einem ausgeglichenen Haushaltsvoranschlag zu kommen.

Sie erinnern sich in diesem Zusammenhang bitte daran, dass wir – einem sinnvoller Vorsicht geschuldeten Beschluss des Ärztetages folgend – immer nur 75 Prozent des Vorjahresgewinns aus der Beteiligung der Bundesärztekammer an der Deutscher Ärzte-Verlag GmbH in den Haushaltsentwurf für das nächste Geschäftsjahr einstellen dürfen.

Weil sich diese Erträge in letzter Zeit quasi regelhaft besser dargestellt haben als im Haushaltsentwurf zunächst ausgewiesen, besteht im Verlauf des Geschäftsjahres tatsächlich dann üblicherweise keine Notwendigkeit zur Umsetzung der ursprünglichen „Planentnahme“. Vielmehr gelingt es in aller Regel, stattdessen den Rücklagen eher noch weitere Mittel zuzuführen. Es ist also definitiv nicht so, wie man bei oberflächlicher Betrachtung der Folie mutmaßen könnte, dass die Bundesärztekammer hier seit Jahren „von der Substanz“ leben würde!

Mit dieser Vorbemerkung vor Ihrem „geistigen Auge“ weise ich Sie nunmehr darauf hin, dass die Folie Ihnen zeigt, dass der Entnahme aus Rücklagen vor einigen Jahren noch eine deutlich größere Bedeutung zukam. Dieser Entwicklung wurde in den letzten Jahren erfolgreich gegengesteuert und dieser Trend setzt sich auch für das kommende Geschäftsjahr fort. Sowohl im laufenden als auch im kommenden Geschäftsjahr hat der prozentuale Anteil der Rücklageentnahmen im Vergleich zu früheren Zeiträumen kontinuierlich abgenommen. Gegenläufig war jedoch die Entwicklung bei der Einstellung der erwarteten Gewinnausschüttungen der Deutscher Ärzte-Verlag GmbH.

Im vergangenen Jahr hatte ich darauf hingewiesen, dass aus kaufmännischer Sicht gute Gründe dafür sprächen, der auf der Darstellung nachvollziehbaren Entwicklung mit immer höheren Gewinneinstellungen in den Haushalt vorsichtig gegenzusteuern.

Wie Sie sehen, werden wir diesem Ziel im kommenden Haushaltsjahr leider nicht näherkommen – ganz im Gegenteil! Der Zuwachs in der Höhe des Gesamthaushalts – Professor Fuchs sagte es: etwa 7,15 Prozent – wird vielmehr sogar nur von einem unterdurchschnittlichen Ansteigen – knapp 1 Prozent – der von den Landesärztekammern aufzubringenden Umlage begleitet. Ich hatte diesen Aspekt bereits zuvor angesprochen.

Ich sehe es als meine Aufgabe an, Sie gezielt auf diese Situation aufmerksam zu machen. Da die derzeitig extrem erfreuliche Ertragslage der Deutscher Ärzte-Verlag GmbH keineswegs in dieser aktuellen Höhe als dauerhaft gesichert angesehen werden kann, geht mit der Struktur der Erträge des Bundesärztekammerhaushalts ein – zumindest theoretisches – Haushaltsrisiko einher.

Solange sich alle Beteiligten dieses Risikos bewusst und gleichzeitig dazu bereit sind, es zu tragen, wäre es in einer solchen gegebenen Situation sicher unklug, durch hektische Bewegungen „zu viel Wellen“ zu verursachen. Es ist keinesfalls sinnvoll, durch noch so wohlmeinenden Aktivismus möglicherweise falsche Signale auszusenden, zumal es – hinter dieser Aussage stehe ich – sehr unwahrscheinlich scheint, dass sich hier das theoretische Risiko kurzfristig tatsächlich verwirklichen könnte.

Trotzdem möchte ich dieses Risiko keinesfalls aus den Augen verlieren. Ich denke, die Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“ sollte auf einer ihrer nächsten Sitzungen prinzipielle Überlegungen zur Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit einer das Risiko noch weiter reduzierenden Strategie anstellen. Warten wir es ab, ob ich Ihnen vielleicht schon auf dem nächsten Deutschen Ärztetag in Dresden hierzu etwas berichten kann.

Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen. Lassen Sie mich die vielstündigen Beratungen in den Finanzgremien und dem Vorstand dahin gehend zusammenfassen, dass der Ihnen vorliegende Entwurf des Haushaltsvoranschlags für das Geschäftsjahr 2009/2010 dort das klare Votum „einstimmige Zustimmung bei einer Enthaltung“ erfahren hat. Auch ich selbst halte diesen Entwurf für ausgewogen, sinnvoll und belastbar. In meiner Funktion als Vorsitzender der Finanzkommission darf ich daher Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren Delegierte, uneingeschränkt die Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Haushaltsvoranschlag empfehlen.

Gleichzeitig bedanke ich mich an dieser Stelle beim Präsidenten, Herrn Professor Hoppe, für die gute Zusammenarbeit ebenso wie bei den anderen Damen und Herren Vorstandsmitgliedern, besonders auch beim Finanzbeauftragten des Vorstands, Herrn Dr. Crusius, der die Arbeit der Finanzgremien begleitet und als Bindeglied zum Vorstand wirkt. Zu danken habe ich aber auch den Mitgliedern, den stellvertretenden Mitgliedern und den Vertretern der Geschäftsführungen in der Finanzkommission sowie – last not least – speziell den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“, die für diese Tätigkeit erhebliche Zeit aufbringen.

Bevor wir nun in die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt einsteigen, möchte ich auch Ihnen, meine verehrten Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit erneut danken.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Herzlichen Dank, Herr Ensink. Noch einmal herzlichen Dank auch Herrn Fuchs für die Einführung. Wir können jetzt diskutieren. Bisher liegen zwei Wortmeldungen vor. Der erste Diskussionsredner ist Herr Calles aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2009