Michaelis, Thüringen:
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich noch
einmal zu Wort, weil ich es für wichtig halte, bezüglich der Patientenrechte
noch etwas zu sagen. Im Koalitionsvertrag steht, dass die Selbstverwaltung
gestärkt wird. Selbstverwaltung gibt es beispielsweise auch für die
Krankenkassen. Durch die mögliche Einführung der Kopfpauschale wird die eine
Seite ins Nebulöse gezogen. Möglicherweise werden die Folgen gar nicht so
richtig bedacht.
Wenn wir als Ärzte dies ohne einen
zumindest vorsichtigen Widerspruch hinnehmen, dann wird der Versichertenstatus
der Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung verschlechtert. Über die
Begriffe der Vollkaskoversicherung im Hinblick auf die Krankenversicherung und
der Vollkaskomentalität haben wir über viele Jahre einiges gehört. Diese
Begriffe sind eigentlich ein bisschen fahrlässig. Wollen wir, dass die
Krankenversicherung so abläuft wie eine Mopedversicherung, während wir wissen,
dass der Straßenbelag solidarisch finanziert wird, indem die Reichen mehr geben
als die Armen?
Es kann einfach nicht sein, dass
wir das an dieser Stelle aus unserer ärztlichen Verantwortung heraus nicht
darstellen und uns einfach so neutral verhalten, als interessierte uns das
überhaupt nicht. Ich bitte Sie, das bei Ihren Entscheidungen mit zu bedenken.
In der
gesetzlichen Krankenversicherung werden zurzeit gleichzeitig nach dem
wirtschaftlichen Vermögen Werte umverteilt. Wenn man eine Kopfpauschale hat,
übergibt man das dem Staat, aber der Staat hat sowieso nicht genug Geld und
müsste dieses Geld dann zuschießen. Das gibt einen großen Verwaltungsaufwand
und wir sind noch mehr vom Staat abhängig. Wenn das kommt, bedeutet das eine
Schwächung der Selbstverwaltung.
(Vereinzelt
Beifall)
Präsident
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt noch einmal Herr Kollege
Scholze aus Bayern.
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