TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 11. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Michaelis, Thüringen: Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich noch einmal zu Wort, weil ich es für wichtig halte, bezüglich der Patientenrechte noch etwas zu sagen. Im Koalitionsvertrag steht, dass die Selbstverwaltung gestärkt wird. Selbstverwaltung gibt es beispielsweise auch für die Krankenkassen. Durch die mögliche Einführung der Kopfpauschale wird die eine Seite ins Nebulöse gezogen. Möglicherweise werden die Folgen gar nicht so richtig bedacht.

Wenn wir als Ärzte dies ohne einen zumindest vorsichtigen Widerspruch hinnehmen, dann wird der Versichertenstatus der Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung verschlechtert. Über die Begriffe der Vollkaskoversicherung im Hinblick auf die Krankenversicherung und der Vollkaskomentalität haben wir über viele Jahre einiges gehört. Diese Begriffe sind eigentlich ein bisschen fahrlässig. Wollen wir, dass die Krankenversicherung so abläuft wie eine Mopedversicherung, während wir wissen, dass der Straßenbelag solidarisch finanziert wird, indem die Reichen mehr geben als die Armen?

Es kann einfach nicht sein, dass wir das an dieser Stelle aus unserer ärztlichen Verantwortung heraus nicht darstellen und uns einfach so neutral verhalten, als interessierte uns das überhaupt nicht. Ich bitte Sie, das bei Ihren Entscheidungen mit zu bedenken.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden zurzeit gleichzeitig nach dem wirtschaftlichen Vermögen Werte umverteilt. Wenn man eine Kopfpauschale hat, übergibt man das dem Staat, aber der Staat hat sowieso nicht genug Geld und müsste dieses Geld dann zuschießen. Das gibt einen großen Verwaltungsaufwand und wir sind noch mehr vom Staat abhängig. Wenn das kommt, bedeutet das eine Schwächung der Selbstverwaltung.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt noch einmal Herr Kollege Scholze aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2010