Dr. Windau, Sachsen:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie um
Aufmerksamkeit für ein Thema, das sich in einem etwas sperrigen Antrag
widerspiegeln wird, das für uns sehr wesentlich ist. Dieser Antrag wird noch umgedruckt.
Sie wissen, dass der Erweiterte
Bewertungsausschuss im September vergangenen Jahres gegen die Stimmen der
Ärzteschaft beschlossen hat, Regelungen zur Über- und Unterversorgung, das
heißt zur Schaffung entsprechender Zuschläge und Abschläge bei Über- oder
Unterversorgung, zu treffen. Das hat folgende Konsequenzen: Den Buchstaben des Gesetzes
ist zwar Rechnung getragen worden, aber die Realisierung würde bedeuten – meine
Damen und Herren, das ist kein Rechenfehler; ich habe es mir heute noch einmal
offiziell bestätigen lassen –, dass genau der beabsichtigte Zweck nicht
erreicht wird. Es kämen nämlich reichlich 77 000 Ärzte in die Situation,
dass sie Abschläge auf den Orientierungswert erhielten. Nur 55 Ärzte in ganz
Deutschland würden gefördert. Das ist das völlig idiotische Ergebnis eines
Gesetzes, das einmal dazu gedacht war, Über- und Unterversorgung zu regeln.
Wir haben hier den Antrag gestellt,
der auch von unserer Landesregierung in Sachsen und von anderen
Landesregierungen bereits in den Bundesrat eingebracht wurde, das Gesetz in
dieser Form zu streichen. Das ist aber leider noch nicht geschehen.
Ich bitte Sie herzlich um
Unterstützung dieses Antrags zu § 87. Wir stellen natürlich auch die Frage: Wie
geht es denn weiter? Es gab bisher Regelungen, wonach in den Landesregionen
beschlossen werden konnte, dass bestimmte Regionen gefördert werden, also Ärzte
zusätzliches Geld bekommen haben, wenn sie sich in strukturschwachen Gebieten,
die eindeutig als unterversorgt bekannt und definiert sind, niederließen. Diese
Regelungen sind durch die Bundesregierung ausgesetzt worden. Es war nur bis zum
31. Dezember des vergangenen Jahres möglich, hier regional noch etwas zu tun.
Wir bitten herzlich darum, dass Sie
nicht nur die Forderung unterstützen, dass das Gesetz gekippt wird, sondern
dass wir wieder zu der alten Situation kommen, dass die Landesregionen, also
der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen, regionale Unterstützungsmaßnahmen
vereinbaren können. Wenn dies nicht geschieht, wenn der Gesetzgeber das nicht
tut, haben wir gerade in Ostdeutschland und in vielen Regionen in
Westdeutschland, die in die Unterversorgung laufen, die Situation, dass wir
nicht mehr fördern können.
Ich bitte Sie, wenn der Antrag umgedruckt
ist, diesem Änderungsantrag zuzustimmen. Das eine Gesetz muss weg, das andere
muss zumindest vorübergehend reaktiviert werden.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke, Herr Windau. – Jetzt freuen Sie sich auf Herrn Windhorst,
Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
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