TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 11. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Dr. Windau, Sachsen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie um Aufmerksamkeit für ein Thema, das sich in einem etwas sperrigen Antrag widerspiegeln wird, das für uns sehr wesentlich ist. Dieser Antrag wird noch umgedruckt.

Sie wissen, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss im September vergangenen Jahres gegen die Stimmen der Ärzteschaft beschlossen hat, Regelungen zur Über- und Unterversorgung, das heißt zur Schaffung entsprechender Zuschläge und Abschläge bei Über- oder Unterversorgung, zu treffen. Das hat folgende Konsequenzen: Den Buchstaben des Gesetzes ist zwar Rechnung getragen worden, aber die Realisierung würde bedeuten – meine Damen und Herren, das ist kein Rechenfehler; ich habe es mir heute noch einmal offiziell bestätigen lassen –, dass genau der beabsichtigte Zweck nicht erreicht wird. Es kämen nämlich reichlich 77 000 Ärzte in die Situation, dass sie Abschläge auf den Orientierungswert erhielten. Nur 55 Ärzte in ganz Deutschland würden gefördert. Das ist das völlig idiotische Ergebnis eines Gesetzes, das einmal dazu gedacht war, Über- und Unterversorgung zu regeln.

Wir haben hier den Antrag gestellt, der auch von unserer Landesregierung in Sachsen und von anderen Landesregierungen bereits in den Bundesrat eingebracht wurde, das Gesetz in dieser Form zu streichen. Das ist aber leider noch nicht geschehen.

Ich bitte Sie herzlich um Unterstützung dieses Antrags zu § 87. Wir stellen natürlich auch die Frage: Wie geht es denn weiter? Es gab bisher Regelungen, wonach in den Landesregionen beschlossen werden konnte, dass bestimmte Regionen gefördert werden, also Ärzte zusätzliches Geld bekommen haben, wenn sie sich in strukturschwachen Gebieten, die eindeutig als unterversorgt bekannt und definiert sind, niederließen. Diese Regelungen sind durch die Bundesregierung ausgesetzt worden. Es war nur bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres möglich, hier regional noch etwas zu tun.

Wir bitten herzlich darum, dass Sie nicht nur die Forderung unterstützen, dass das Gesetz gekippt wird, sondern dass wir wieder zu der alten Situation kommen, dass die Landesregionen, also der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen, regionale Unterstützungsmaßnahmen vereinbaren können. Wenn dies nicht geschieht, wenn der Gesetzgeber das nicht tut, haben wir gerade in Ostdeutschland und in vielen Regionen in Westdeutschland, die in die Unterversorgung laufen, die Situation, dass wir nicht mehr fördern können.

Ich bitte Sie, wenn der Antrag umgedruckt ist, diesem Änderungsantrag zuzustimmen. Das eine Gesetz muss weg, das andere muss zumindest vorübergehend reaktiviert werden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke, Herr Windau. – Jetzt freuen Sie sich auf Herrn Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2010