TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 11. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Dr. Zimmermann, Niedersachsen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Saat von Ulla Schmidt geht nach wie vor noch auf. Sie hat uns in einen erheblichen, wie man sagen kann, Konfrontationswettkampf zwischen den verschiedenen Sektoren getrieben, also zwischen den Krankenhausärzten und den Vertragsärzten und innerhalb der Vertragsärzteschaft zwischen Hausärzten und Fachärzten. Der Ärztemangel, den wir erleben, betrifft alle Sektoren. Er ist ein gesamtärztliches Problem, nicht das Problem einer einzelnen Gruppierung. Wir müssen es gemeinsam lösen.

Deswegen bin ich ausgesprochen dankbar, dass der Vorstand der Bundesärztekammer seinen Leitantrag auch in diesem Punkt über alle Sektoren hinweg formuliert hat und Lösungsmöglichkeiten darin sieht, dass man die Probleme in den Regionen gemeinsam löst, meinetwegen mit regionalen Arbeitsgemeinschaften, wie immer man es nennen will. Wir müssen uns gemeinsam an einen Tisch setzen und überlegen, wie wir diese Konfrontation und diese Konkurrenz, die wir in den Regionen durchaus haben, die unter zunehmendem Ärztemangel noch stärker werden wird, beseitigen können.

Es nutzt gar nichts, wenn Sie Ihre vertragsärztlichen Probleme auf der einen Seite lösen und im Krankenhaus die Kollegen fehlen bzw. andersherum. Wir müssen zusehen, wie wir diese Probleme gemeinsam vor Ort lösen. Es nutzt allerdings nichts, wenn wir dies nur in den ländlichen Regionen tun, denn das ganze System ist ein System der kommunizierenden Röhren. Wir müssen darauf achten, dass es eine Art Rahmenplanung gibt, die Sorge dafür trägt, dass die Probleme nicht nur in den ländlichen Regionen gelöst werden, die dann in den städtischen Regionen wieder aufgebohrt werden. Wir müssen das ganze System solidarisch im Auge haben, um die Probleme zu lösen.

Das setzt auch voraus, dass wir alle an einem Tisch sitzen. Das tun wir aber nicht. In dem Vorstandsantrag steht etwas über die sektorenübergreifende Qualitätssicherung. Sie ist bereits Realität. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sie schon beschlossen. Es gibt eine entsprechende Richtlinie, die sowohl den ambulanten als auch den stationären Bereich betrifft. Nur die Ärztekammern, also wir, sitzen nicht mit am Tisch. Wir haben innerhalb der Lenkungsgremien nur beratende Stimme. Wir müssen mit an den Tisch, denn nur in den Ärztekammern sind die gesamtärztlichen Interessen vertreten.

Deshalb bringe ich zu diesem Punkt einen Antrag ein, der den Vorstandsantrag ergänzen soll. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.

Lassen Sie uns diesen Antrag des Vorstands mit breiter Mehrheit auf den Weg bringen, denn er enthält diejenigen Ideen, die wir schon seit Langem brauchen und die wir nach vorne transportieren müssen, damit es in der Politik endlich weitergeht.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Zimmermann. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Krombholz aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2010