TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 11. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Dr. Krombholz, Bayern: Verehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Leitantrag beschreibt im Konjunktiv, was man alles tun könnte. Verehrte Damen und Herren des Präsidiums, haben Sie die Realitäten noch nicht wahrgenommen? Ich verrate Ihnen ein Geheimnis: Es gibt HZV-Verträge über § 73, ohne die es in Bayern so manche Hausarztpraxis weniger gäbe. Es gibt 5 500 den BKK-Verträgen beigetretene Ärzte, es gibt 7 500 den AOK-Verträgen beigetretene Ärzte.

Stellen Sie sich vor, Herr Crusius, das schaffen die Kollegen zu Tausenden! Wenn Sie meinen, Sie könnten das nicht schaffen, dann weiß ich nicht, warum – wobei ich mich überhaupt frage, was Sie von hausärztlicher Tätigkeit verstehen.

(Beifall – Widerspruch)

Ein Leitantrag, der die Realität schlicht ignoriert, ist kein Leitantrag. Diesen können wir nicht positiv bescheiden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenigstens die Realitäten sollten sich in einem solchen Antrag widerspiegeln.

(Zuruf)

– Da steht nichts von § 73. Das muss drinstehen, das ist die Zukunft für die Kolleginnen und Kollegen, Direktverträge zu machen, ein Angebot an die Kassen zu machen und die Kassen sagen, ob sie das wollen oder nicht. Die Alternative ist die Regelversorgung, in der wir kaputtgehen. Das kennen Sie vielleicht nicht, weil Sie in der niedergelassenen Ärzteschaft nicht vertreten sind. Was reden Sie überhaupt von einem Gebiet, von dem Sie nichts verstehen, frage ich bisweilen!

(Widerspruch)

In § 75 Abs. 2 steht, dass die Kassenärztliche Vereinigung das Recht hat, die Niedergelassenen – ob Hausärzte oder Fachärzte – zu vertreten. Dieses Recht für die Hausärzteschaft steht in § 73 hinsichtlich der HZV-Verträge.

Klagen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, doch nicht, wie es vorhin der Gynäkologe getan hat, dass Sie nicht bezahlt werden. Nehmen Sie doch § 73 c in Anspruch, gehen Sie mit uns gemeinsam diesen Weg. Dann können wir wieder im gemeinsamen Boot sitzen, Sie mit § 73 c und wir mit § 73 b.

Wenn man sich überlegt, was man für die Zukunft besser machen kann, gehört § 73 benannt. Das ist der entscheidende Paragraf. Hier sind keine Konjunktive und keine Fantasien für die Zukunft nötig, sondern das ist die Realität. Wenn so etwas beschrieben wird, dann gehört das hier in diesen Antrag hinein. Anderenfalls kann man ihn nicht positiv abstimmen.

Ich bedanke mich.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Krombholz. – Jetzt kommt Herr Handrock aus Berlin.

© Bundesärztekammer 2010