Mälzer, Berlin: Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich gar nicht
sprechen, aber die Ausführungen von Herrn Dietrich zum Schluss des gestrigen
Tages hinsichtlich seiner Sorge um die Solidarität im Zusammenhang mit der
Kostenerstattung haben mich dann doch bewogen, mich zu Wort zu melden. Ich
teile seine Sorgen nicht, weil wir schon jetzt im Sozialgesetzbuch V eine
entsprechende Abfederung für die sozial Schwachen haben. Wir brauchen also das
Rad nicht neu zu erfinden. Der Schutz von sozial Schwachen ist vorhanden. Ich
hoffe, ich kann Sie beruhigen, Herr Dietrich: Wir brauchen hier keine zusätzlichen
Regeln einzuziehen.
(Beifall)
Ich möchte auch noch kurz etwas zum
Stichwort Solidarität sagen. „Solidarisch“ ist für mich auch ein Ausgleich über
das Steuersystem, insbesondere dann, wenn die Höherverdienenden zu mehr
Leistungen herangezogen werden. Auf der anderen Seite gehört für mich zur
Solidarität auch Verantwortung. So wie Sie sich in Ihrer Freizeit dem Deutschen
Ärztetag widmen, so gehört es beim solidarischen Geldtransfer zur
Verantwortung, dass diejenigen, die das Geld entgegennehmen, ihrerseits
Eigenverantwortung zeigen und einen kleinen Eigenbeitrag leisten, der natürlich
sozialverträglich ausgestaltet sein muss. Ich finde, Eigenverantwortung ist ein
Teil der Solidarität. Das kann keine Einbahnstraße sein, sondern das ist ein
Geben und Nehmen beiderseits.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Mälzer. – Jetzt Herr Grauduszus aus Nordrhein.
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