Grauduszus, Nordrhein:
Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch
von mir noch ein Wort zur Kostenerstattung. Die Kollegen – auch aus den
Krankenhäusern –, die sehr skeptisch sind, denken, dass es vielleicht darum
ginge, Geld mit den Patienten zu verdienen, in erster Linie also Profit zu
machen. Verstehen Sie bitte, wenn wir als niedergelassene Ärzte eine starke
Säule installieren wollen. Es geht um einen Befreiungsschlag, damit wir unsere
Patienten weiterhin nicht gemaßregelt durch Institutionen, Krankenkassen,
Kostenträger, Obrigkeit behandeln können. Das ist ein Ansatz, um unseren freien
Beruf zu erhalten.
Wenn immer wieder gesagt wird, dass
sich manche Patienten das nicht leisten können, so ist darauf hinzuweisen, dass
in diesem Konzept ja nicht steht, dass der Patient mit Geld in die Praxis zu
kommen hat. Das tun ja die Privatpatienten auch nicht. Normalerweise wird eine
Rechnung an den Patienten erstellt oder aber – das wird sicherlich sehr häufig
geschehen – der Patient unterschreibt eine Abdingung und der Betrag wird über
eine Abrechnungsstelle bei den Krankenkassen eingefordert. Dem Argument, hier
würden Patienten ausgegrenzt, die nicht mehr behandelt würden, ist
entgegenzuhalten: Das ist gerade nicht unser Ziel, sondern wir wollen, dass wir
weiterhin alle Patienten gut und entsprechend unserem Gewissen behandeln
können.
Von diesem Ärztetag muss ein
deutliches Signal an die Lobby der Gesundheitsindustrie ausgehen: Wir lassen
uns die Butter nicht vom Brot nehmen, wir lassen uns nicht in die Rolle der
Leistungserbringer hineinpressen.
(Vereinzelt Beifall)
Ich erinnere mich daran, dass auf
dem vorjährigen Ärztetag einstimmig der Beschluss gefasst wurde, dass der
Begriff „Leistungserbringer“ in unseren Reihen nicht mehr benutzt werden soll.
Ich bitte die Verwaltung, sich an diese Beschlusslage zu halten.
(Beifall)
Die Lobby der Gesundheitsindustrie
ist ganz massiv dabei, dafür zu sorgen, dass Praxen vom Markt verschwinden. Das
ist eine seit Jahren eingespielte Politik. Uns wird erzählt, wir könnten durch
Vertragsmodelle und durch das Aushandeln von Geschäften unsere Profession
weiter ausüben. Das wird aber nicht der Fall sein, sondern wir werden – das
merken viele Kollegen, die jetzt in MVZs arbeiten – ins Angestelltenverhältnis
geradezu gedrängt.
Daher glaube ich nicht, dass die
Ankündigung, die ambulante Versorgung solle von Ärzten vorgenommen werden,
ausreicht, sondern wir müssen zu dem zurückkehren, was ursprünglich war:
Ursprünglich wurde die ambulante Versorgung nur von niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzten – und zwar selbstständig – geleistet. Das lag in unserer Hand,
alleinverantwortlich. Wir konnten nur in ganz seltenen Fällen angestellte Ärzte
mit einbeziehen.
Das hat sich nun grundsätzlich
geändert. Das ist der riesige Fehler. Wenn die ärztliche Behandlung in unseren
Händen bleiben soll, muss es eine Regelung geben – das könnte man über die
Berufsordnung machen –, dass, wenn ein MVZ oder eine Großpraxis betrieben wird,
dies seitens der Ärzte geschehen muss. Diese Ärzte dürfen nicht mehr als drei
Angestellte haben.
Dies würde bei einem medizinischen
Versorgungszentrum mit 40 Ärzten bedeuten, dass mindestens zehn betreibende
Ärzte und Besitzer dieses medizinische Versorgungszentrum kontrollieren und den
Weg vorgeben, dass die ärztliche Ethik weiterhin die entscheidende Rolle
spielt, nicht nur Profitgier und Geschäftemacherei.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Dr. Fresenius aus
Bayern.
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