Michaelis, Thüringen:
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Anwesende! Ich
melde mich noch einmal zu Wort, weil ich ein strukturelles Problem erkennen
kann, das mit den Finanzen zu tun hat. Wenn das Kostenerstattungsprinzip
umgesetzt wird – nach meinem Bauchgefühl könnte das so kommen –, werden die KVen
ihre Beiträge nicht erhalten. Das bedeutet, dass ein wesentlicher Partner bei
der Vertretung ärztlicher Interessen verschwindet. Das führt mittelfristig zu
einer Partikularisierung ärztlicher Interessen und zum Verschwinden ärztlichen
Sachverstands auf höherer Ebene, die das Fachgebiet teilweise überschreitet.
Ich möchte Sie auf diesen gravierenden und zumindest für mich nicht einsehbaren
Strukturfehler hinweisen.
Wenn Sie die KVen ihrer
wirtschaftlichen Basis berauben, verlieren Sie einen gravierenden Partner in
der Auseinandersetzung mit der Politik und mit den Krankenkassen. Wer soll das
übernehmen? Das können doch eigentlich nur die Krankenkassen tun.
Zur Frage des Sachleistungsprinzips,
das wahrscheinlich der Schuldige sein soll: Das ist eigentlich völlig falsch.
Der Minister sagt: Sie kriegen für eine bestimmte Sache genauso viel Geld wie
bisher. Sie schreiben Rechnungen, in denen Eurobeträge stehen. Sie meinen, Sie
erhalten mehr Geld. Aber wenn er sagt, wir bekämen nicht mehr Geld, dann kann
nicht das Sachleistungsprinzip die Ursache sein. So weit dürfen wir doch
denken.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke sehr. – Jetzt Herr Funken aus Nordrhein.
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