TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Mittwoch, 12. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Funken, Nordrhein: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich möchte mich zum Thema Vergütungsstrukturen äußern. Im Änderungsantrag I-01 h zum Leitantrag des Vorstands der Bundesärztekammer geht es darum, dass in Krankenhäusern eine Verbesserung des Vergütungssystems erreicht werden soll, und das vor dem Hintergrund, dass man eine patientennahe Versorgungsgruppe besserstellen soll, um die Versorgung aufrechtzuerhalten und die Ausbildung der Kolleginnen und Kollegen an den Krankenhäusern zu verbessern. Entsprechend dem Antrag sollen „ähnliche Einrichtungen“ hinzugenommen werden.

Ich denke, meine Damen und Herren, so kann man den Antrag nicht formulieren. Es geht darum, dass wir in einem solidarischen System für unseren Nachwuchs ein einheitlich strukturiertes, leistungsbezogenes Vergütungs- und Anreizsystem schaffen, indem wir nicht nur die Krankenhäuser fördern, sondern auch im ambulanten Bereich, insbesondere in der Allgemeinmedizin, entsprechende Strukturen schaffen.

Ich bitte darum, den Änderungsantrag zurückzuziehen, weil der Vorstandsantrag in dieser Frage etwas offener gestaltet ist.

Als Hausärzte werden wir derzeit stark angegriffen, weil wir angeblich das System der Solidarität der gesamten Ärzteschaft verlassen. Das stimmt, aber vor welchem Hintergrund geschieht das denn? Wir haben gestern die Rede von Herrn Rösler gehört, ob wir sie verstanden haben, weiß ich nicht ganz genau. Ich glaube, es sind viele Worte gefallen, deren Inhalt nicht viel Brauchbares hergibt, um darauf solide aufzubauen. Deswegen ist es an uns, unsere Zukunft selbst in die Hand zu nehmen und zu gestalten und nicht mit Larmoyanz auf das bisherige System zu blicken. Wir sollten den Blick nach vorn richten, denn man kann die Probleme, die man mit den Werkzeugen der Gegenwart geschaffen hat, nicht mit denselben Werkzeugen wieder lösen. Wir müssen zu neuen Ufern aufbrechen, wir müssen neue Instrumentarien schaffen.

Der Gesetzgeber ist uns da einen Schritt voraus gewesen, denn er hat in § 73 b für den Hausarztbereich den Weg eröffnet, dass wir nicht aus der Solidarität der ärztlichen Verantwortung gegenüber den Patienten, aber aus der Solidarität einer substituierten Finanzierung des fachärztlichen Bereichs im ambulanten Bereich herauskommen. Deswegen haben wir als Hausärzte auch darum gekämpft, dass wir diese hausarztzentrierten Versorgungsverträge bekommen, die die Versorgung mit niedergelassenen Fachärzten nicht beeinträchtigen, sondern nur sicherstellen, dass wir als Hausärzte an einer Stelle Geld bekommen, wo wir an der Grenze dessen sind, was für eine ärztliche Leistung erträglich ist.

Das, was die Krankenhausärzte fordern, wäre eigentlich für alle Ärzte sinnvoll: dass sie ihre Gebührenordnung an die Grundlohnsummenentwicklung mit einer Steigerung von 4 Prozent als Inflationsausgleich anpassen. Dann ginge es uns allen schon einmal besser.

Deshalb bitte ich darum, den Änderungsantrag I-01 h zurückzuziehen und auf den Vorstandsantrag zurückzukommen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Funken. – Jetzt Herr Kollege Bolten, ebenfalls aus Nordrhein.

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