Dr. Funken, Nordrhein:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich möchte
mich zum Thema Vergütungsstrukturen äußern. Im Änderungsantrag I-01 h zum
Leitantrag des Vorstands der Bundesärztekammer geht es darum, dass in
Krankenhäusern eine Verbesserung des Vergütungssystems erreicht werden soll,
und das vor dem Hintergrund, dass man eine patientennahe Versorgungsgruppe
besserstellen soll, um die Versorgung aufrechtzuerhalten und die Ausbildung der
Kolleginnen und Kollegen an den Krankenhäusern zu verbessern. Entsprechend dem
Antrag sollen „ähnliche Einrichtungen“ hinzugenommen werden.
Ich denke, meine Damen und Herren,
so kann man den Antrag nicht formulieren. Es geht darum, dass wir in einem
solidarischen System für unseren Nachwuchs ein einheitlich strukturiertes,
leistungsbezogenes Vergütungs- und Anreizsystem schaffen, indem wir nicht nur
die Krankenhäuser fördern, sondern auch im ambulanten Bereich, insbesondere in
der Allgemeinmedizin, entsprechende Strukturen schaffen.
Ich bitte darum, den
Änderungsantrag zurückzuziehen, weil der Vorstandsantrag in dieser Frage etwas
offener gestaltet ist.
Als Hausärzte werden wir derzeit
stark angegriffen, weil wir angeblich das System der Solidarität der gesamten
Ärzteschaft verlassen. Das stimmt, aber vor welchem Hintergrund geschieht das
denn? Wir haben gestern die Rede von Herrn Rösler gehört, ob wir sie verstanden
haben, weiß ich nicht ganz genau. Ich glaube, es sind viele Worte gefallen,
deren Inhalt nicht viel Brauchbares hergibt, um darauf solide aufzubauen.
Deswegen ist es an uns, unsere Zukunft selbst in die Hand zu nehmen und zu
gestalten und nicht mit Larmoyanz auf das bisherige System zu blicken. Wir
sollten den Blick nach vorn richten, denn man kann die Probleme, die man mit
den Werkzeugen der Gegenwart geschaffen hat, nicht mit denselben Werkzeugen
wieder lösen. Wir müssen zu neuen Ufern aufbrechen, wir müssen neue
Instrumentarien schaffen.
Der Gesetzgeber ist uns da einen
Schritt voraus gewesen, denn er hat in § 73 b für den Hausarztbereich den Weg
eröffnet, dass wir nicht aus der Solidarität der ärztlichen Verantwortung
gegenüber den Patienten, aber aus der Solidarität einer substituierten
Finanzierung des fachärztlichen Bereichs im ambulanten Bereich herauskommen. Deswegen
haben wir als Hausärzte auch darum gekämpft, dass wir diese hausarztzentrierten
Versorgungsverträge bekommen, die die Versorgung mit niedergelassenen
Fachärzten nicht beeinträchtigen, sondern nur sicherstellen, dass wir als
Hausärzte an einer Stelle Geld bekommen, wo wir an der Grenze dessen sind, was
für eine ärztliche Leistung erträglich ist.
Das, was die Krankenhausärzte
fordern, wäre eigentlich für alle Ärzte sinnvoll: dass sie ihre Gebührenordnung
an die Grundlohnsummenentwicklung mit einer Steigerung von 4 Prozent als
Inflationsausgleich anpassen. Dann ginge es uns allen schon einmal besser.
Deshalb bitte ich darum, den
Änderungsantrag I-01 h zurückzuziehen und auf den Vorstandsantrag
zurückzukommen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke schön, Herr Funken. – Jetzt Herr Kollege Bolten, ebenfalls
aus Nordrhein.
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