TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Mittwoch, 12. Mai 2010, Vormittagssitzung

Haus, Nordrhein: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zunächst kurz zum Änderungsantrag I-01 b, in dem es zur Kostenerstattung heißt:

Von dieser Erprobung

– gemeint ist die Kostenerstattung –

sind Menschen, die der besonderen Solidarität der Gesellschaft bedürfen, auszunehmen.

Ich möchte die Antragsteller fragen, wie sie diese Menschen von vornherein ausmachen wollen. Wollen Sie die irgendwie kennzeichnen? Bleiben sie in dieser Gruppe oder dürfen sie wechseln?

Ich finde, das ist eine Diffamierung einer Gruppe von Menschen. Ich kann mir vorstellen – wir wollen ja versuchen, vertrauensvoll miteinander umzugehen –, dass Sie das gut gemeint haben. Aber ich glaube, dieser Gruppe tun Sie damit gar keinen Gefallen, dass Sie sie auf diese Weise herausnehmen. Man sollte den Bürgern doch etwas mehr Möglichkeit geben, für sich selber zu sprechen, auch in diesen Fällen.

(Beifall)

Ich sage Ihnen: Diese Gruppe braucht das gar nicht. Sie unterstellen immer, dass die Kostenerstattungsmodelle über diese Gruppe hinweggehen. Das ist ja nicht der Fall. Lesen Sie doch bitte alle Vorschläge zur Kostenerstattung durch. Alle Modelle berücksichtigen Sonderfälle. Sie berücksichtigen, dass jemand mit dem Prinzip der Kostenerstattung gewisse Schwierigkeiten hat, sei es in finanzieller Hinsicht, sei es hinsichtlich der Bewältigung. Für all das gibt es sehr einfache Lösungen. Diese werden auch dargeboten. Tun Sie doch nicht so, als hätten wir das alles nicht überlegt und würden nicht Sorge tragen hinsichtlich dessen, was wir vorschlagen.

In Frankreich und in Belgien geht es diesen Gruppierungen auch nicht schlechter. Das hat eben Kollege Fresenius richtigerweise schon gesagt.

Offensichtlich ist Folgendes nicht klar: Die Selbstbeteiligung soll nicht beim Arzt eingezogen werden. Wir wollen weg von der Praxisgebühr.

(Beifall)

Das ist etwas, worüber der Patient zwar informiert ist, aber die Krankenkasse soll es einziehen. Ob sie 1 Euro, 5 Euro oder 10 Euro einbehält, ist vollkommen egal. Das bedeutet jeweils denselben Aufwand. Das ist ein ganz einfaches Prinzip, wie es im Versicherungswesen üblich ist. Tun wir doch nicht so, als wären wir mit unserem Gesundheitswesen auf einem anderen Stern. Die Krankenkassen sollen hier viel mehr in Anspruch genommen werden in der Verhandlung mit ihren Patienten bzw. in der Einordnung. Wir Ärzte haben mit dieser sozialen Einordnung eigentlich nichts zu tun. Wir sollen uns um die Patienten und ihre Gesundheit kümmern.

Deswegen bitte ich Sie, dem Antrag I-05 zuzustimmen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Haus. – Jetzt haben wir einen Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Kollegen Hülskamp aus Nordrhein. Herr Hülskamp, Sie sind gefordert.

© Bundesärztekammer 2010