Dr. Lenhard, Rheinland-Pfalz:
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Referenten! Herzlichen Dank für diese doch sehr wissenschaftliche Darstellung
Ihrer Ergebnisse. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich fühle mich doch
ein Stück weit erschlagen. Ich muss auch gestehen: Das Wort „Leitlinie“ –
wohlgemerkt: das Wort, nicht den Inhalt – kann ich für die nächsten Tage nicht
mehr hören, so oft kam es vor.
Gegenstand meines Wortbeitrags ist
der Antrag II-03 von Delegierten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, den
anzunehmen ich Sie bitte. Was ist der Nutzen all dessen, was wir jetzt gehört
haben, für uns Ärzte? Wir bezahlen das mit unseren Beiträgen, immerhin in einer
Höhe von 7 Millionen Euro. Das ist ein ganz stolzer Betrag, der hier
aufgewendet werden muss.
Es geht mir um die Frage: Wo bleibt
die Analyse dieses ganzen Vorhabens? Wir haben in sehr vielen detaillierten
Worten gehört, wie das ganze Projekt läuft. Ich beziehe mich ausdrücklich auf
einen Antrag, den der Kollege Calles aus Bayern schon auf dem Ärztetag in Mainz
gestellt hat. Da ging es auch um die Frage der Finanzierung. Ich zitiere
wörtlich:
Das Projekt war vom Vorstand
der Bundesärztekammer mit dem führenden Argument der unberechtigt schlechten
Darstellung ärztlicher Berufsausübung vorgeschlagen worden.
Ich zitiere weiter aus diesem
Antrag, der an den Vorstand überwiesen wurde:
Dazu möge der Vorstand
rechtzeitig eine Untersuchung über die qualitativen Ergebnisse in der
Medienresonanz durch ein externes Institut erarbeiten lassen.
So weit der Antrag des Kollegen
Calles, den er in Mainz gestellt hat.
Wir haben als Delegierte der
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz folgenden Antrag formuliert:
Der Deutsche Ärztetag
beschließt, die Entscheidung über die Fortsetzung des Projektes
Versorgungsforschung auszusetzen. Ein weiterer Beschluss wird erst gefasst,
wenn der Vorstand der Bundesärztekammer in einem detaillierten Bericht
dargelegt hat, welche Ergebnisse der Forschungsaufträge wie und mit welchem
Erfolg in die Arbeit der Bundesärztekammer eingeflossen sind und welcher Nutzen
den deutschen Ärztinnen und Ärzten hierdurch entstanden ist.
Hier wird also nach der
Kosten-Nutzen-Relation des ganzen Vorhabens gefragt.
Die Begründung des Antrags lautet:
Die Verwendung von etwa 7 Mio.
Euro ist bei der heutigen wirtschaftlichen Situation der Ärztinnen und Ärzte
nur dann gerechtfertigt, wenn ein Nutzen eindeutig nachgewiesen ist.
Schließlich finanzieren die Ärztinnen und Ärzte dieses Projekt mit ihren
Mitgliedsbeiträgen.
Liebe Kolleginnen und
Kollegen, eben ist als Nutzen dargestellt worden, dass wir damit auch die
Methodenevaluation der Versorgungsforschung bezahlen. Das ist doch nicht unsere
Aufgabe. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, unseren
Anträgen 02 und 03 zuzustimmen.
Danke schön.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann:
Vielen Dank. – Es folgt Herr Wagenknecht aus Niedersachsen.
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