TOP II: Versorgungsforschung

Mittwoch, 12. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Dr. Lenhard, Rheinland-Pfalz: Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Referenten! Herzlichen Dank für diese doch sehr wissenschaftliche Darstellung Ihrer Ergebnisse. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich fühle mich doch ein Stück weit erschlagen. Ich muss auch gestehen: Das Wort „Leitlinie“ – wohlgemerkt: das Wort, nicht den Inhalt – kann ich für die nächsten Tage nicht mehr hören, so oft kam es vor.

Gegenstand meines Wortbeitrags ist der Antrag II-03 von Delegierten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, den anzunehmen ich Sie bitte. Was ist der Nutzen all dessen, was wir jetzt gehört haben, für uns Ärzte? Wir bezahlen das mit unseren Beiträgen, immerhin in einer Höhe von 7 Millionen Euro. Das ist ein ganz stolzer Betrag, der hier aufgewendet werden muss.

Es geht mir um die Frage: Wo bleibt die Analyse dieses ganzen Vorhabens? Wir haben in sehr vielen detaillierten Worten gehört, wie das ganze Projekt läuft. Ich beziehe mich ausdrücklich auf einen Antrag, den der Kollege Calles aus Bayern schon auf dem Ärztetag in Mainz gestellt hat. Da ging es auch um die Frage der Finanzierung. Ich zitiere wörtlich:

Das Projekt war vom Vorstand der Bundesärztekammer mit dem führenden Argument der unberechtigt schlechten Darstellung ärztlicher Berufsausübung vorgeschlagen worden.

Ich zitiere weiter aus diesem Antrag, der an den Vorstand überwiesen wurde:

Dazu möge der Vorstand rechtzeitig eine Untersuchung über die qualitativen Ergebnisse in der Medienresonanz durch ein externes Institut erarbeiten lassen.

So weit der Antrag des Kollegen Calles, den er in Mainz gestellt hat.

Wir haben als Delegierte der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz folgenden Antrag formuliert:

Der Deutsche Ärztetag beschließt, die Entscheidung über die Fortsetzung des Projektes Versorgungsforschung auszusetzen. Ein weiterer Beschluss wird erst gefasst, wenn der Vorstand der Bundesärztekammer in einem detaillierten Bericht dargelegt hat, welche Ergebnisse der Forschungsaufträge wie und mit welchem Erfolg in die Arbeit der Bundesärztekammer eingeflossen sind und welcher Nutzen den deutschen Ärztinnen und Ärzten hierdurch entstanden ist.

Hier wird also nach der Kosten-Nutzen-Relation des ganzen Vorhabens gefragt.

Die Begründung des Antrags lautet:

Die Verwendung von etwa 7 Mio. Euro ist bei der heutigen wirtschaftlichen Situation der Ärztinnen und Ärzte nur dann gerechtfertigt, wenn ein Nutzen eindeutig nachgewiesen ist. Schließlich finanzieren die Ärztinnen und Ärzte dieses Projekt mit ihren Mitgliedsbeiträgen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eben ist als Nutzen dargestellt worden, dass wir damit auch die Methodenevaluation der Versorgungsforschung bezahlen. Das ist doch nicht unsere Aufgabe. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, unseren Anträgen 02 und 03 zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank. – Es folgt Herr Wagenknecht aus Niedersachsen.

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