Dr. Ensink MBA, Niedersachsen:
Sie dürfen die 5 Euro gleich an mich weitergeben. Ich kassiere sie in meiner
Funktion als Vorsitzender der Finanzkommission gern ein. Ich werde gleich auf
diese Funktion zurückkommen.
Ich möchte meinen kurzen
Redebeitrag in zwei Teile gliedern: Zunächst spreche ich als Delegierter,
anschließend als Vorsitzender der Finanzkommission. Ich bitte Sie, beides
getrennt zu bewerten.
Ich beginne mit dem ersten Teil und
mache Ihnen mit einem ganz kurzen Exkurs über das, was ich in den letzten
Jahren gemacht habe, deutlich, dass ich definitiv kein Gegner der
Versorgungsforschung bin. 1995 habe ich im Auftrag der Ärztekammer
Niedersachsen einen Antrag gestellt – seinerzeit gegen die Widerstände
innerhalb der Universität, die das als unwissenschaftlich betrachtet hat – für
ein langjähriges Versorgungsforschungsprojekt, das viele Auszeichnungen
erhalten und Eingang in das Sozialgesetzbuch V gefunden hat. Sonst hätten wir
heute keine flächendeckende Palliativversorgung.
So viel zu der Aussage, dass ich
sehr wohl die Bedeutung der Versorgungsforschung sehr frühzeitig erkannt und
mich mit aller Kraft für sie eingesetzt habe. Ich halte die
Versorgungsforschung auch für etwas sehr Ärztliches.
Zu einem Zeitpunkt, als ich kein
Delegierter auf dem Deutschen Ärztetag war, ist ein Beschluss gefasst worden,
den ich für visionär halte. Ich habe mir die entsprechenden Protokolle
durchgelesen. Wir müssen erkennen, dass damals keineswegs eine absolut breite
Mehrheit dafür war. Man könnte sagen: Es war eher relativ knapp. Trotzdem muss
ich sagen: Diejenigen, die damals etwas getan haben, haben sich letztlich einer
visionären Idee verschrieben und haben es politisch durchgesetzt. Darauf kann
die Ärzteschaft durchaus stolz sein.
Allerdings ist damals ganz klar
gesagt worden: Es geht um eine Anschubfinanzierung. Schon damals hat man
letztendlich ein bisschen mit der Wurst gewedelt und gesagt: Wir hoffen, eine
weitgehende Kofinanzierung durch Externe zu erreichen.
Seitdem ich Delegierter auf dem
Deutschen Ärztetag bin, ist mehrfach danach gefragt worden, welche
Institutionen sich denn bislang beteiligt haben. Im vergangenen Jahr habe ich
Ihnen über eine Offerte des Bundesministeriums berichtet, die beinhaltete, dass
man uns sehr wohl als Partner beteiligen würde, allerdings mit einer sehr
untergeordneten Bedeutung. Die Anschubfinanzierung hat das geleistet, was sie
leisten sollte: Sie hat etwas angeschoben. Das Ministerium bewilligt jetzt 54
Millionen Euro. Wenn Sie in diesem Geschäft weiterhin eine ernsthafte Rolle
spielen wollen, dürfen Sie Versorgungsforschung nicht weiter auf niedrigem
Niveau durchführen. Sie müssen vielleicht nicht gerade 54 Millionen Euro
bewilligen – dann kommen wir auch mit den 5 Euro des Kollegen nicht ganz klar
–, aber es muss doch ein nennenswerter Beitrag sein.
Es ist die Frage, ob Sie das
letztendlich bei Pflichtbeiträgen wirklich verantworten können. Ich habe den
Antrag des Vorstands eigentlich im vorigen Jahr erwartet und für dieses Jahr
auch etwas konkreter, wie ich schon sagen muss. Wir brauchen die Maßgabe für
das kommende Jahr, wie es weitergehen soll, denn Sie erwarten ja im kommenden
Jahr, dass ich Ihnen einen Haushaltsvoranschlag auf den Tisch lege. Wenn Sie
den Vorstandsantrag so, wie er jetzt gestellt ist, bewilligen, weiß ich nicht,
was ich Ihnen im nächsten Jahr als Haushaltsvoranschlag vorlegen soll.
In meiner Position als Vorsitzender
der Finanzkommission knüpfe ich an das an, was Herr Kaplan am Schluss seiner
Rede gesagt hat. Er hat erklärt: Stimmen Sie diesem Antrag für eine befristete
Zeit und für eine begrenzte Höhe zu. Das erkenne ich nicht. Das aber – ich will
es völlig wertfrei sagen – erwarte ich konkretisiert von Ihnen: In welchem
Umfang stellen Sie sich das vor? Soll weiterhin eine Summe bewilligt werden
oder wollen Sie sich der Sache verpflichtet fühlen und weiterhin projektbezogen
fördern und als Parlament letztendlich autonom darüber entscheiden?
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann:
Vielen Dank, Herr Ensink. Darauf wird in den Schlussbemerkungen sicherlich noch
eingegangen. – Es folgt jetzt Herr Schang aus Schleswig-Holstein.
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