Dietrich, Nordrhein:
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir scheint
das doch eine reichlich abstrakte Debatte zu sein. Ohne grundsätzlich diese
Versorgungsforschungsthematik zu kritisieren, muss man sich als
Niedergelassener doch die Frage stellen: Wird von den entsprechenden
Protagonisten die Realität der Versorgung gesehen?
Ich möchte die Frage von Herrn Professor
Griebenow, warum vielleicht 30 Prozent der Patienten nicht leitliniengerecht
behandelt werden, aus der Praxis beantworten. Mit einem Budget von 13 oder 23
Euro im Quartal ist die wirtschaftliche Grundlage nicht vorhanden. Wir werden
zur Minutenmedizin gezwungen. Unter diesen Bedingungen bleiben dann auch
Leitlinien auf der Strecke, die Zuwendung natürlich auch.
(Vereinzelt Beifall)
Zur leitliniengerechten
Medikamentenverordnung ist zu sagen: Wir haben natürlich die Budgets im Nacken
und die entsprechenden Regressrisiken. Bei den gegebenen Medikamentenbudgets
ist eine antimykotische Therapie oder eine moderne Therapie bei Neurodermitis-
oder Schuppenflechtepatienten überhaupt nicht darstellbar. Die Regressbedrohung
zwingt die Ärzte einfach zur Rationierung. Das ist die tägliche Realität, liebe
Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall)
Es sind auch Verfahren in die
Leitlinien aufgenommen worden, die nicht Gegenstand der GKV-Versorgung sind.
Als Beispiel nenne ich die fotodynamische Therapie. Man könnte natürlich
darüber diskutieren, ob es auf diesem Weg nicht gelingen könnte, diese
Verfahren mit aufzunehmen. Wenn der Gesetzgeber präjudiziert, dass es nicht
mehr Mittel im System gibt, um auch diese Dinge anzubieten, kommt man an dieser
Stelle nicht weiter. Da fallen per se durch Restriktionen in der GKV
entsprechende leitliniengerechte Therapien für den Patienten weg.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Vizepräsidentin Dr. Goesmann:
Ebenfalls vielen Dank. – Als nächster Redner mein Kollege Voigt aus
Niedersachsen.
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