TOP II: Versorgungsforschung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dietrich, Nordrhein: Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir scheint das doch eine reichlich abstrakte Debatte zu sein. Ohne grundsätzlich diese Versorgungsforschungsthematik zu kritisieren, muss man sich als Niedergelassener doch die Frage stellen: Wird von den entsprechenden Protagonisten die Realität der Versorgung gesehen?

Ich möchte die Frage von Herrn Professor Griebenow, warum vielleicht 30 Prozent der Patienten nicht leitliniengerecht behandelt werden, aus der Praxis beantworten. Mit einem Budget von 13 oder 23 Euro im Quartal ist die wirtschaftliche Grundlage nicht vorhanden. Wir werden zur Minutenmedizin gezwungen. Unter diesen Bedingungen bleiben dann auch Leitlinien auf der Strecke, die Zuwendung natürlich auch.

(Vereinzelt Beifall)

Zur leitliniengerechten Medikamentenverordnung ist zu sagen: Wir haben natürlich die Budgets im Nacken und die entsprechenden Regressrisiken. Bei den gegebenen Medikamentenbudgets ist eine antimykotische Therapie oder eine moderne Therapie bei Neurodermitis- oder Schuppenflechtepatienten überhaupt nicht darstellbar. Die Regressbedrohung zwingt die Ärzte einfach zur Rationierung. Das ist die tägliche Realität, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall)

Es sind auch Verfahren in die Leitlinien aufgenommen worden, die nicht Gegenstand der GKV-Versorgung sind. Als Beispiel nenne ich die fotodynamische Therapie. Man könnte natürlich darüber diskutieren, ob es auf diesem Weg nicht gelingen könnte, diese Verfahren mit aufzunehmen. Wenn der Gesetzgeber präjudiziert, dass es nicht mehr Mittel im System gibt, um auch diese Dinge anzubieten, kommt man an dieser Stelle nicht weiter. Da fallen per se durch Restriktionen in der GKV entsprechende leitliniengerechte Therapien für den Patienten weg.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Ebenfalls vielen Dank. – Als nächster Redner mein Kollege Voigt aus Niedersachsen.

© Bundesärztekammer 2010