TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. BartmannDr. Bartmann, Referent: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Professor Fuchs hat zu Beginn des Ärztetages darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Koch krankheitsbedingt kurzfristig leider absagen musste. Herr Koch hat mich als seinen Stellvertreter gebeten, zu diesem Thema der Überarbeitung der (Muster-)­Weiterbildungsordnung vorzutragen. Wir haben ja das Konstrukt, dass ich ihn in den Weiterbildungsgremien vertrete, er ist dafür mein Vertreter in den Fortbildungsgremien; wir wollen diese beiden Bereiche als eine Einheit verzahnt sehen. Herr Koch lässt Sie alle ganz herzlich grüßen. Er hatte noch bis vor wenigen Tagen die Hoffnung, dass er heute hier sein könnte. Das geht nun leider nicht.

Ich denke, Sie schließen sich an, wenn ich vorschlage, diese Grüße mit den besten Genesungswünschen nach Nürnberg zurückzubeamen.

(Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gelegentlich habe ich in den letzten Tagen Stimmen gehört, die sinngemäß fragten: Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Evaluation der Weiterbildung an den Anfang zu stellen und darauf aufbauend die beabsichtigten Änderungen vorzutragen? Die Antwort darauf ist ganz einfach und eindeutig: Erstens. Die Zahlen zur Evaluation sind erst nach Abschluss der jahrelangen und mühsamen Gremienarbeit erhoben und veröffentlicht worden. Sie konnten überhaupt noch keinen Eingang finden.

Zweitens. Eine grundsätzliche Neufassung der (Muster-)Weiterbildungsordnung, die erlauben würde, derartiges Zahlenmaterial einzubringen, ist in der Tat nicht vorgesehen. Wir diskutieren heute hier ausschließlich über eine Anpassung der (Muster-)­Weiterbildungsordnung in ihrer Fassung von 2003 in einzelnen Punkten unter Beibehalt der damals beschlossenen Systematik.

Dies ist, wie ich Ihnen im Folgenden darstellen werde, bereits schwierig genug. Aber eine Novellierung ist da noch einmal von einer anderen Größenordnung und Tragweite. Von daher geht die Reihenfolge, wie sie im Programm steht, durchaus in Ordnung. Betrachtet man die Entwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung  in den letzten 30 Jahren, so zeigt sich, dass die zeitlichen Abstände zwischen den Novellierungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung konstant bei etwas mehr als zehn Jahren liegen. Das ist insofern konsequent, als bei einer Regelweiterbildungszeit von fünf bis sechs Jahren und der durchaus verzögerten Einführung in den einzelnen Landesärztekammern eine kürzere Haltbarkeitsdauer gleichbedeutend wäre mit einer erneuten Änderung, bevor überhaupt ein kompletter Weiterbildungsgang über alle Ärztekammern nach der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung abgeschlossen wäre. Die Folge wären ein unabsehbares Chaos und ein verständliches Unverständnis aufseiten aller Betroffenen.

Der sehr kurze Zeitraum zwischen 1987 und 1992 ist der Wiedervereinigung geschuldet, der uns damals auch eine Vielzahl neuer Bezeichnungen beschert hat.

Bei jeder Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung, sowohl in der Vergangenheit als auch zukünftig, stellt sich die Frage nach der grundsätzlichen und/oder zeitgemäßen Systematik. Insbesondere wurden wiederholt die unter den Stichworten Bildungsordnung und Berufsausübungsordnung zusammenzufassenden Aspekte nicht zuletzt auch unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten durchaus kontrovers diskutiert.

Bei der letzten Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung im Jahre 2003 bestand Einigkeit darüber, dass die (Muster-)Weiterbildungsordnung eine Bildungsordnung darstellt und die Berufsausübung über die Berufsordnung geregelt wird. Dies ist grundsätzlich richtig, hat jedoch auch zur Folge, dass sich der Konflikt zwischen Sozialrecht und Berufsrecht, der im Keim bereits auf die Novellierung von 1992 zurückgeht, weiter verschärft hat.

Letztendlich hat sich im Laufe der Zeit ein paralleler Regelkreis entwickelt, dessen Inhalte von Trägern des Sozialrechts, insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss, aber auch von der KBV und mittelbar von den neu entstandenen Qualitätssicherungsabteilungen innerhalb der KVen bestimmt und überwacht werden.

Damit werden natürlich auch die Wünsche der Ärztinnen und Ärzte, meist durch Fachgesellschaften und Berufsverbände an uns herangetragen, völlig verständlich, die zurück möchten zur sehr kleinteiligen Aufzählung von Weiterbildungsinhalten in der Weiterbildungsordnung, wie zum Beispiel in der (Muster-)Weiter­bildungsordnung 1992. Dies konterkariert andererseits dann wieder die Bemühungen, die Weiterbildung bis zur Facharztanerkennung glaubwürdig, praktikabel, transparent und reliabel zu gestalten.

(Vereinzelt Beifall)

Weitgehende Einigkeit bestand vor 2003 auch darüber, dass die inhaltliche Dimension Vorrang gewinnen sollte vor der zeitlichen. Sie wissen: Traditionell wird in Deutschland Weiterbildung als ein Produkt der täglichen ärztlichen Arbeit verstanden; ganz ursprünglich so, dass nach einer gewissen Zeit, die man bei einem Meister verbracht hat, die Facharztreife bescheinigt wurde. Das hat sich durch die Novellierung zunehmend fokussiert auf einen mehr inhaltlichen Bestandteil. Ein erstes Signal hierzu war die Streichung einer kleinlichen Regelung im Hinblick auf Anerkennungs- bzw. Aberkennungszeiten zum Beispiel im Krankheitsfall.

Diese grundsätzlichen Fragen verlangen nach einer gründlichen Analyse vor allem auch im Hinblick auf beim ersten Hinsehen nicht erkennbare Implikationen und unerwünschte Nebenwirkungen. Das Ergebnis muss jedenfalls eine neue Systematik in der Weiterbildung sein, die den derzeitigen Arbeitsbedingungen an den Krankenhäusern und in den Praxen, vor allem aber auch der permanenten Weiterentwicklung medizinischer Behandlungsverfahren und -methoden gerecht wird.

Immer wieder hat sich in den Gremiendiskussionen der vergangenen Jahre gezeigt, dass ein modulares Weiterbildungssystem auch mit der Möglichkeit des berufsbegleitenden Erwerbs einzelner Bausteine am besten geeignet erschiene, viele der derzeitigen Probleme zu beheben.

Für die jetzt zur Abstimmung anstehende Überarbeitung der (Muster-)Weiterbil­dungsordnung 2003 konnten und sollten diese grundsätzlichen Fragen allerdings noch keine Rolle spielen. Das heißt, die jetzige Überarbeitung der (Muster-)­Weiterbildungsordnung ist als Parallelprozess zur nächsten Novellierung zu sehen.

Was soll nun diese Überarbeitung erreichen? Die medizinische Entwicklung nimmt – Gott sei Dank, möchte ich sagen – keine Rücksicht auf eine bürokratische Ordnung. Zwangsläufig sind bereits während eines laufenden Entscheidungsprozesses einzelne Teilaspekte schon zum Zeitpunkt des Inkrafttretens wieder überholt. Spätestens 2007 wurde der daraus resultierende Druck aus den Fachverbänden und Fachgesellschaften, aber auch aus den Erfahrungen der mit der Umsetzung befassten Ärztekammern so groß, dass vom Vorstand der Entschluss zu einer Überarbeitung der (Muster-)Weiterbildungsordnung gefasst wurde.

Nach vorbereitender Beratung in den Weiterbildungsgremien erteilte der Vorstand deshalb den Auftrag, bundesweit relevanten Änderungsbedarf, welcher aufgrund der Erfahrungen bei der Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 gemacht wurde, auf Bundesebene zusammenzutragen, zu bündeln und für die Beratung auf dem Deutschen Ärztetag vorzusehen.

Für diese Überarbeitung der (Muster-)Weiterbildungsordnung wurde erstmals das zwischen der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern vereinbarte sogenannte zweistufige Normsetzungsverfahren angewendet, das dadurch erforderlich schien, weil es hochproblematisch war, dass die Emissäre der einzelnen Landesärztekammern in den Ständigen Konferenzen – das betrifft nicht nur die Weiterbildungsordnung – nicht immer die Diskussion bzw. das Votum in ihrer Kammer widerspiegelten. Dadurch, dass nicht einzelne Entscheider, sondern die gesamte Kammer redundant immer wieder in diesen Prozess eingebunden ist, sollte erreicht werden, dass am Ende dieses Beratungsverfahrens ein Entschluss steht, der von Ihnen getragen werden kann.

Das bedeutet natürlich nicht, dass in allen Punkten Konsens erzielt wird. Auch das zweistufige Normsetzungsverfahren setzt einen demokratischen Entscheidungsprozess voraus, der Mehrheitsentscheidungen akzeptieren muss.

Es gab eine einzige Ausnahme, auf die ich Sie ausdrücklich hinweisen möchte. Aus berufspolitischen Gründen und aufgrund der bekannten „Vorgeschichte“ hat der Vorstand der Bundesärztekammer die Beratung der Allgemeinmedizin von diesem Verfahren ausdrücklich ausgenommen. Die entsprechenden Beschlüsse wurden zunächst im Vorstand der Bundesärztekammer gefasst. Aber auch dort ist die Entscheidung natürlich nicht am „grünen Tisch“ gefallen, sondern ist das Ergebnis der Beratungen der Auseinandersetzungen mit den beteiligten Berufs- und Fachverbänden in einem sehr, sehr hartnäckigen und bis zum Schluss spannenden Beratungs- und Verhandlungsprozess.

Das Ergebnis ist in den Ihnen vorliegenden Vorstandsantrag III-01 eingearbeitet. Nun einige Worte zum Ablauf der Überarbeitung. Sowohl die Landesärztekammern als auch 195 Berufsverbände und Fachgesellschaften wurden Ende 2007, also unmittelbar nach dem Vorstandsbeschluss, bzw. Anfang 2008 aufgefordert, bestehenden Änderungsbedarf in ihrem Bereich aus fachlicher oder berufspolitischer Sicht zunächst in ihren maßgeblichen Fachgremien zu beraten, dort möglichst zu einer Konsensentscheidung zu finden und diese dann als Änderungsvorschlag an uns weiterzuleiten. Das hat mehr oder weniger gut funktioniert. Wir haben aus einzelnen Fachgesellschaften und Berufsverbänden die Arbeitsergebnisse aus den Gremien erhalten, die den Gesamtumfang der (Muster-)Weiterbildungsordnung bei Weitem überstiegen. Das ging bis zu kurzen Kommentaren, die einfach nur bestimmte Punkte geändert haben wollten.

Es war nicht so, dass das zustande gekommene Votum bis zum Ende der Beratungen Gültigkeit hatte, sondern wir mussten trotz dieses Konsensprozesses innerhalb der Fachgesellschaften und Berufsverbände immer wieder einzelne Delegationen empfangen, die Sonderinteressen aus ihren Bereichen bei uns vertreten wollten.

Wir hatten ausdrücklich dazu aufgefordert, die schriftlichen Änderungsvorschläge sollten eine stichhaltige Begründung über den Versorgungs- bzw. Regelungsbedarf enthalten und es sollten je nach Art und Inhalt der Begründung für den Änderungsvorschlag die Weiterbildungskapazitäten aufgezeigt werden.

Für diesen Prozess standen fünf Monate zur Verfügung. Das scheint relativ wenig zu sein. Aber die Qualität der Beratungen wächst nicht unbedingt mit der Zeitdauer, die zur Verfügung steht. Fünf Monate waren aus unserer Sicht ein angemessener Zeitraum. Schon diese fünf Monate waren für das Dezernat turbulent, gekennzeichnet durch viele Anfragen und Rückfragen zum Verfahren, aber natürlich auch die Lobbyarbeit im Sinne eines „work in progress“.

Was danach kam, stellte allerdings alles bisher Dagewesene in den Schatten. Bis Ende Mai 2008 wurden zunächst alle Änderungswünsche in der Bundesärztekammer gesammelt, inhaltlich gesichtet und den entsprechenden Abschnitten der (Muster-)­Weiterbildungsordnung zugeordnet.

Ende Mai standen somit alle sortierten Änderungswünsche in insgesamt 13 breiten A4-Ordnern zur Beratung in den Weiterbildungsgremien zur Verfügung.

Alle Änderungswünsche wurden in den folgenden 12 Monaten zunächst im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“, teilweise in mehrtägigen Klausursitzungen, beraten. Während dieses Verfahrens schwoll der Umfang des Schriftverkehrs auf fast das Doppelte an.

Änderungswünsche, die nach dem Ende der Rückmeldungsfrist Ende Mai 2008 eingegangen sind, teilweise auch noch in diesem Jahr, konnten wir in diesem Beratungsprozess nicht berücksichtigen. Dies lässt sich anhand eines fiktiven Beispiels möglicherweise deutlich machen: Mitte 2009 kommt der Änderungswunsch, dass eine Zusatzweiterbildung X integraler Bestandteil eines Facharztes A werden soll. Die Facharztbezeichnung ist aber schon abschließend beraten worden. Die Beratung der Zusatzweiterbildung steht dagegen noch aus. Käme man diesem Änderungswunsch nun nach, wäre die Beratung des Facharztes A zu wiederholen und im Kontext zu anderen Gebieten, die diese Zusatzweiterbildung ebenfalls erwerben können, neu zu bewerten.

Damit wäre man in der Beratungsschleife wieder zurück auf Start geschickt worden. Das Ergebnis eines derartigen Vorgehens kann sich wohl jeder von Ihnen ausmalen.

Diese nachträglich eingereichten Änderungswünsche werden nicht vergessen, sondern wurden schon für weitere Beratungen nach dem Deutschen Ärztetag zusammengestellt. Dies gilt im Übrigen auch für die rechtzeitig eingegangenen Vorschläge. Nichts von dem, was virtuell aus den Regalen im Dezernat 2 verschwunden ist, ist im Schredder oder in einer ominösen Rundablage verschwunden.

Ich möchte dies exemplarisch einmal anhand eines realen Vorgangs zu erläutern versuchen. Die chirurgischen Weiterbildungsgremien hatten anfänglich eine komplette Verschmelzung der Facharztbezeichnungen Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie vorgeschlagen. Es gibt namhafte Zeugen hier im Saal, die bestätigen können, dass ich persönlich bei der Novellierung 2003 dem Facharzt für Allgemeinchirurgie keine lange Zukunft vorhergesagt habe. In der Zwischenzeit musste ich mich von der Realität eines Besseren belehren lassen. Abgesehen von der Notifikationsproblematik in Brüssel, die vielfach als Totschlagargument verdächtigt wird, was sie aber faktisch nicht ist, gibt es in der derzeitigen Versorgungslandschaft in Deutschland tatsächlich noch einen Bedarf an einem Chirurgen, der in der Grundversorgung sowohl viszeralchirurgische als auch unfallchirurgische Inhalte abdeckt. Das wird sich wohl auch in naher Zukunft nicht ändern.

Gleichwohl halte ich nach wie vor, auch als Chirurg, der selbst alle drei beteiligten Facharztbereiche abdeckt, die Forderung aus berufspolitischer Sicht für berechtigt und richtig, aber eben erst dann, wenn dies ohne Turbulenzen und Abstriche im Versorgungsgeschehen möglich ist.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen und ich kann verstehen, dass ein Teil der Antragsteller mit der Entscheidung der Weiterbildungsgremien nicht einverstanden ist. Ich kann auch verstehen, dass man dann versucht, durch entsprechende Anträge hier vor dem Ärztetag das Anliegen doch noch durchzusetzen. Aber ich bitte Sie eindringlich, auch im Namen und im Sinne der Weiterbildungsgremien in Land und Bund, deren jahrelange engagierte Arbeit an der Vorlage nicht zu konterkarieren durch Beschlüsse, deren mittelbare und häufig sogar unmittelbare Folgen erst beim zweiten oder dritten Hinsehen erkennbar werden.

(Vereinzelt Beifall)

Dies gilt natürlich erst recht für Anträge, die heute neu gestellt werden, mit teilweise gravierenden Folgen für die Gesamtsystematik. Für derart weitreichende Änderungen sollte zwingend noch einmal die Chance zur vorherigen Konsentierung in den Gremien eröffnet werden.

Wenn ich mir in diesem Zusammenhang noch einen Insidertipp erlauben darf: Eine Vorstandsüberweisung ist der kürzeste Weg, auf dem Ihr Anliegen unmittelbar wieder in den Weiterbildungsgremien landet.

Die Beratungen des Arbeitsausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ wurden im Juni 2009 beendet und das umfangreiche Gesamtpaket inklusive der Dokumentation der bisherigen Beratungsschritte konnte den Landesärztekammern im Juli 2009 zur Beratung zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht dem zweistufigen Normsetzungsverfahren.

Die Landesärztekammern konnten sich nun in internen Beratungen ihre Meinung dazu bilden und ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Sitzung der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ entsprechend mandatieren.

Die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ bereitete im Dezember 2009 in einer dreitägigen Sitzung die Beratung im Vorstand der Bundesärztekammer vor.

Selbst in dem Zeitraum zwischen Dezember und dem Vorstandsbeschluss im Februar trafen immer noch Änderungswünsche ein. Der Vorstand der Bundesärztekammer sah sich dabei in dem Dilemma, im Einzelfall über Punkte entscheiden zu müssen, die nicht im zweistufigen Normsetzungsverfahren beraten worden waren, aber gleichwohl über einzelne Präsidenten als Voten der eigenen Kammer oder Initiativen einzelner Berufsgruppen transportiert worden waren. In einem Fall, nämlich der Zusatzbezeichnung Sozialpädiatrie, wurde dies durch Zurückstellung des Anliegens gelöst, nachdem die Antragsteller von sich aus noch einmal Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit deutlich gemacht hatten. Unkritische Änderungen wie beispielsweise die Aufnahme der Fluoreszensangiographie in die Augenheilkunde konnten übernommen werden, weil hierzu ein Prüfungsauftrag vorgelegen hatte und damit auch diese Entscheidung bereits vorab durch die Gremien legitimiert war.

Das Ergebnis der Vorstandsberatung ist der vorgelegte Antrag zur Überarbeitung der (Muster-)Weiterbildungsordnung auf Drucksache III-01.

Jetzt noch einige Hinweise. Wie in Ihren Delegiertenunterlagen ersichtlich und auch von Professor Fuchs schon erwähnt, stehen heute die Weiterbildungsinhalte nicht zur Abstimmung. Die Überarbeitung der Richtlinien wird unmittelbar nach Aufarbeitung der heutigen Beschlüsse in Angriff genommen.

Zu Anträgen, die im zweistufigen Normsetzungsverfahren abschlägig beraten wurden und nun hier auf dem Deutschen Ärztetag erneut gestellt wurden, habe ich mich bereits zuvor geäußert.

Gern nimmt das Weiterbildungsdezernat der Bundesärztekammer unabhängig von dem, was bereits vorliegt, Ihre Anregungen für eine nächste Überarbeitung oder Novelle von bundesweiter Relevanz entgegen. Neben den bereits angeführten Gesichtspunkten aus der ärztlichen Perspektive, insbesondere jener der Weiterzubildenden, sind weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen, und zwar zuallererst und an oberster Stelle die möglichen Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Hierbei können und sollten wir auch auf Routinedaten aus der Versorgungsforschung, den Qualitätsberichten der Krankenhäuser und Daten des Statistischen Bundesamts zurückgreifen.

Auch die Möglichkeiten und Grenzen der ambulanten und stationären Weiterbildung müssen bei einer sich ändernden Versorgungslandschaft ausgelotet werden.

Die schon angesprochenen Wechselwirkungen zwischen Weiterbildung und Berufsausübung gilt es nicht nur im rechtlichen Kontext durchzuspielen. Nicht zuletzt ist zu bedenken, dass die Weiterbildung als ureigene Aufgabe der Ärzteschaft nicht zur Disposition stehen darf.

(Beifall)

In diesem komplexen Prozess einer Novellierung, also nicht nur einer Überarbeitung, setzen wir selbstverständlich wiederum auf die konstruktive Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaften, ohne die wir natürlich die fachliche Expertise gar nicht einbauen können. Darauf sind wir essenziell angewiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Vorstandsantrag auf Drucksache III-01 haben Sie rechtzeitig zugesandt bekommen. Den zahlreichen bereits jetzt vorliegenden Anträgen ist zu entnehmen, dass Sie sich sehr intensiv in die Materie eingearbeitet haben, sodass ich glaube, auf eine detaillierte Exegese der einzelnen Änderungen zugunsten der dadurch gewonnenen Diskussionszeit verzichten zu können. Aus
194 Seiten der alten (Muster-)Weiterbildungsordnung sind gemäß der Vorlage 201 Seiten geworden. Wenn Sie den Änderungen zustimmen, also die Streichungen entfallen, wird sich der Umfang der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung gar nicht so sehr ändern. Es könnte sogar sein, dass der Umfang unverändert bleibt.

Ich bitte Sie letztendlich nach der Diskussion und der Vorstellung Ihrer Anträge um Zustimmung zu der überarbeiteten Fassung der (Muster-)Weiterbildungsordnung von 2003.

Und noch einmal der Appell – man kann es nicht oft genug wiederholen –: Dies ist keine Novellierung, sondern lediglich eine Überarbeitung des bereits Existierenden. Eine Novellierung aber ist überfällig. Deren Ziel ist die Gestaltung der Zukunft. Weiterbildung braucht eine Perspektive!

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Franz Bartmann, für diese Einführung. Ich hoffe, dass wir jetzt gut durch dieses Konvolut von Anträgen kommen.

Zunächst aber darf ich Herrn Dr. Walter Vorhauer begrüßen, den Hauptgeschäftsführer der französischen Ärzteorganisation. Er spricht glänzend Deutsch. Herzlich willkommen, Herr Dr. Vorhauer!

(Beifall)

Jetzt gibt es einen Antrag von Dr. Peters aus Rheinland-Pfalz zur Geschäftsordnung. Bitte, Herr Peters.

© Bundesärztekammer 2010