TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Schulze, Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses in Baden-Württemberg möchte ich mich selbst einmal sehr herzlich bei Frau Güntert und Herrn Bartmann für die Erstellung des Antrags III-01 bedanken. Für die Überarbeitung und erst recht für die Novelle der Weiterbildungsordnung ist eine intensive Sachdiskussion erforderlich. Das zweistufige Normsetzungsverfahren gibt erstmals die Sachdiskussion auf Länder- und Bundesebene frei. Diese Möglichkeit sollte von allen Landesärztekammern genutzt werden. Die Allgemeinmedizin mit ihrer speziellen Bedeutung muss zum heutigen Zeitpunkt sozusagen extraordinär behandelt werden.

Der Antrag 01-005, der die Akupunktur betrifft, stellt meiner Ansicht nach nur eine redaktionelle Korrektur des Vorstandsantrags dar.

Generell muss man sagen, dass ein Großteil der Änderungsanträge, die jetzt gestellt werden, von Ärztekammern oder Fachgesellschaften kommen, die sich nicht an diesem zweistufigen Normsetzungsverfahren beteiligt haben oder sich erst ganz spät daran beteiligen wollten. Deshalb konnten die Ergebnisse in der Ständigen Konferenz nicht berücksichtigt werden.

Ich bitte Sie, bei der ganzen Diskussion über die Weiterbildungsordnung zu berücksichtigen, dass wir die Ergebnisse der Evaluation bei der Novelle der Weiterbildungsordnung einarbeiten sollen. Also bitte keine Diskussion in der Sache zu den Änderungsanträgen, sondern Überweisung an den Vorstand. Der nächste Termin für die Ständige Konferenz ist bereits festgelegt: Es ist der 22. Juli dieses Jahres.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke sehr, Herr Schulze. – Jetzt freuen wir uns auf Frau Professor Braun.

© Bundesärztekammer 2010