TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Mitrenga, Nordrhein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weiterbildung ist eine der Kernkompetenzen ärztlicher Selbstverwaltung. Ich glaube, darüber sind wir alle einig. Deswegen haben wir auch ein hohes Maß an Verantwortung für die Weiterbildung. Es gab genügend Vorredner, die den Partikularinteressen bereits widersprochen haben.

Den Dank an Herrn Bartmann, der in präzisester Weise in diesen Tagesordnungspunkt eingeführt hat, und an Frau Güntert, die mit ihrer Mannschaft fast Unmenschliches geleistet hat, will ich mir trotz knapper Redezeit nicht versagen.

Meine Damen und Herren, wir Ärzte sind privilegiert, weil wir unsere Bildungsordnung noch in eigener Verantwortung in Händen haben. Das müssen wir wissen, dessen müssen wir uns bewusst sein. Ich meine, das macht die Verantwortung größer. Deswegen muss vieles, was gut ist, trotzdem den Weg in die Novellierung gehen und kann heute nicht wirklich abgestimmt werden.

Ich möchte noch etwas zu den Anträgen III-01-001 und III-01-005 sagen. Dabei geht es um die Wiederbelebung der Akupunktur. Sie war kurzfristig tot, denn es sollten ja alle, die eine Weiterbildung in Akupunktur machen wollten, zwei Jahre zu einem zur Akupunktur befugten Weiterbilder gehen. Das wäre nicht möglich gewesen. Nun können Sie sagen: Aber das hat die Ständige Konferenz doch so beschlossen. Ja, meine Damen und Herren, sie hat es so beschlossen. So, wie es im Beschlussantrag steht, ist es richtig. Das ist kein Fehler.

Trotzdem hat sich insofern ein Fehler eingeschlichen, als wir – wir haben sehr lange über dieses Thema geredet – die 24 Monate vorne stehen gelassen haben. Die 60 Stunden praktische Akupunktur mussten aber erreicht werden. Dort sollte stehen: Man soll 24 Monate Zeit haben. Es wurde schon gesagt: Die 60 Stunden sollen nicht im Crashkurs absolviert werden können. Dazu soll man 24 Monate Zeit haben. Diese 60 Stunden sollen bei einem zur Weiterbildung Befugten für Akupunktur abgeleistet werden.

Wenn man sich die beiden Anträge anschaut, finde ich den Antrag III-01-005 deswegen besser, weil er in diesem Bereich den Weiterbildungsbefugten hinzuholt. Der Antrag 001 enthält an dieser Stelle den Befugten nicht.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. Ich überlege, ob es nicht gut wäre, wenn mindestens ein halbes Jahr Weiterbildung für Akupunktur in China abgeleistet werden müsste.

(Beifall)

Der Sprachkurs müsste natürlich auf eigene Kosten absolviert werden. Das würde vielleicht noch mehr Kompetenz mit sich bringen. – Der nächste Redner ist Herr Dr. Dehnst aus Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2010