Dr. Scheiber, Thüringen:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihre
Aufmerksamkeit auf die Zusatzbezeichnung „Intensivmedizin“ und den Antrag 31
der Landesärztekammer Thüringen richten. Die Zusatzbezeichnung
„Intensivmedizin“ steht einigen Facharztqualifikationen offen. In der jetzt
gültigen Fassung der (Muster-)Weiterbildungsordnung besteht die Möglichkeit,
dass sechs Monate für diese Zusatzweiterbildung auch in einem anderen
Fachgebiet anerkannt werden können.
Wir schlagen vor, dass bei der
zukünftigen Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung dieser Zeitraum
auf 12 Monate verlängert wird. Warum? Betrachtet man die Lerninhalte, die unter
der Intensivmedizin aufgeführt sind, so sieht man, dass der weitaus größte Teil
der dort aufgeführten Lerninhalte für alle Fachgebiete zusammengefasst ist. Es
handelt sich dabei um intensivmedizinische Kenntnisse und Fertigkeiten, die
unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung beherrscht werden müssen,
nämlich Wiederherstellung der Vitalfunktionen, Ersatz von Organsystemen usw.
Der fachgebietsbezogene Anteil ist
wesentlich geringer. Wir halten es für gerechtfertigt, dass man zwölf Monate
auf einer interdisziplinären Station dies unabhängig vom Fachgebiet ableisten
kann. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Wir sehen darin eine bessere
Möglichkeit für die Weiterbildungswilligen, die Zusatzbezeichnung zu erlangen.
Wir sehen darin aber auch eine Sicherung der Personalkonstanz auf den Intensivstationen
und damit auch eine Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank. – Als nächster Redner Herr Andrae aus Thüringen.
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