TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Schulz, Brandenburg: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den Anträgen III-32 und III-33. Der neue Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie hat einen Geburtsfehler, denn die diagnostische Radiologie des Faches gehört nicht mehr zu den Weiterbildungsinhalten dieses Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie. Als ich vor zwei Jahren diesen Facharzt erwarb, hätte ich korrekterweise die diagnostische Radiologie in meiner Praxis einstellen müssen. Da ich aber glücklicherweise 1982 gar nicht weit von hier, nämlich in Leipzig, meinen Facharzt für Orthopädie abgelegt habe, konnte ich die diagnostische Radiologie in meiner Praxis weiterbetreiben.

Vielleicht folgender Vergleich: Keinem Facharzt für Allgemeinmedizin wird zugemutet, nach erfolgter Facharztprüfung eine zwölfmonatige Zusatzweiterbildung zur Erlangung von EKG-Kenntnissen zu absolvieren. Kenntnisse in EKG und diagnostischer Radiologie sind für den Facharzt für Allgemeinmedizin bzw. für den Facharzt für Unfallchirurgie unabdingbare Voraussetzung für eine gute freiberufliche Tätigkeit.

Die Landesärztekammern Berlin und Brandenburg, für die zu sprechen ich autorisiert bin, haben diesen Fehler bereits mit Beschlüssen ihrer Delegiertenversammlung korrigiert. Ich vertraue auf die Weisheit dieses Hauses, diesen Fehler in der (Muster-)­Weiterbildungsordnung zu korrigieren, und bitte um Zustimmung zu diesen Anträgen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Schulz. – Jetzt bitte Frau Dr. Mieke aus Hessen.

© Bundesärztekammer 2010