Mälzer, Berlin: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich direkt auf Herrn Crusius
antworten. Ich habe das als eine Steilvorlage empfunden. Es geht eben nicht um
eine Verhinderungsverordnung, nicht um einen Flaschenhals, den ich mit den
Anträgen 48 und 49 noch enger machen will. Wenn Sie die Anträge genau lesen,
werden Sie feststellen, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Diese
Zusatzweiterbildung wird auf das realistische Maß gekürzt. Es wird nachher von
denen weitergebildet werden können, die dieses fachgebietsbezogen beherrschen.
Ich will also, dass es leichter wird. Ich will es während der
Weiterbildungszeit möglich machen.
Was die andere Teilradiologie
angeht, sage ich: Das ist eine Kernkompetenz. Die bisherige Idee der
Zusatzqualifikation Fachgebietsröntgen war gut, hat sich aber in der Praxis
nicht bewährt. Es wurde nicht angenommen. Damit haben wir hier einen
Flaschenhals, den wir durch eine verbesserte Zusammenarbeit der Weiterbilder in
der Klinik mit denen in der Praxis ausgleichen können, um die Kernkompetenz zu
erhalten.
Was nützt es Ihnen, wenn jemand
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ist und nicht die Kompetenz zum
Röntgen hat? Die bisherige Regelung hat bewiesen, dass es nicht funktioniert,
dass die künftigen Kollegen diese Kernqualifikation nicht mehr besitzen können.
Deshalb besteht Handlungsbedarf. Wenn Sie mit einem Unfall in die Praxis
kommen, möchten Sie, dass Sie kompetent diagnostiziert und versorgt werden. Sie
wollen nicht, dass Sie weitergeleitet werden, sondern Sie wollen vor Ort
versorgt werden.
Ich bitte Sie, den Handlungsbedarf
zu erkennen und dem zuzustimmen. Ich bin gegen Flaschenhälse. Wenn Sie es genau
lesen, erkennen Sie, dass es genau darum geht, einen solchen zu vermeiden.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Mälzer. – Jetzt bitte die Wortmeldung zur
Geschäftsordnung.
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