TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 13. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum Antrag III-01-010. In den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung soll ergänzt werden:

Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand gegen die Vorstandsüberweisung sprechen? – Formal. Wer ist für die Vorstandsüberweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag III-01-012. Danach soll die Gebietsdefinition durch einen neuen Text ersetzt werden.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Auch hier gibt es den Wunsch nach Vorstandsüberweisung. Möchte jemand dagegensprechen? – Nein. Wer ist für die Vorstandsüberweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen. Die Gremien werden sich mit dem Text intensiv beschäftigen.

Jetzt kommt der Antrag III-01-016:

Der Facharzt für Allgemeinchirurgie bleibt, wie in der Ständigen Konferenz Weiterbildung beschlossen, in der (Muster-)Weiterbildungsordnung erhalten. Die traumatologische Kompetenz dieses Facharztes ist zu stärken und an die Anforderungen der Notfall- und Grundversorgung anzupassen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand dagegensprechen? – Formal. Wer ist für die Vorstandsüberweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Damit kommen wir zum Antrag III-01-015.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Auch hier gibt es den Antrag auf Vorstandsüberweisung. Gibt es eine Gegenrede? – Keine. Wer möchte überweisen? – Wer nicht? – Einige. Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen nunmehr zum Antrag III-01-008:

Der Titel der Facharztkompetenz „Facharzt für Viszeralchirurgie“ wird umbenannt in den „Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie“.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Gibt es eine Gegenrede gegen die Vorstandsüberweisung? – Formal. Wer ist dafür, dass der Antrag an den Vorstand überwiesen wird? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Damit kommen wir zum Antrag III-01-014:

Der Deutsche Ärztetag möge beschließen, auf die Umbenennung des „Facharztes für Allgemeine Chirurgie“ in den „Facharzt für Allgemeinchirurgie“ zu verzichten.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Auch hier Vorstandsüberweisung. Wer ist für die Überweisung an den Vorstand? – Wer ist nicht für die Überweisung? – Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag III-01-009:

Innerhalb des „Facharztes für Neurologie“ sowie des „Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie“ sollen zusätzlich zur 12-monatigen Pflichtweiterbildungszeit im Gegenfach weitere 6 Monate im Gegenfach abgeleistet und auf den jeweiligen Facharzt angerechnet werden.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte die Vorstandsüberweisung befürworten? – Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält sich? – Auch einige. Der Antrag ist mit deutlicher Mehrheit an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag III-01-011:

Die geplante Änderung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) mit dem Ziel einer Verlängerung der anerkannten Weiterbildungszeit im ambulanten Bereich von 12 auf 24 Monate im Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin ist zurückzuweisen und die bisherige Regelung zu belassen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Auch hier Vorstandsüberweisung. Gibt es eine Gegenrede gegen die Vorstandsüberweisung? – Keine. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Enthaltungen? – Einige Enthaltungen. Dann ist auch dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

© Bundesärztekammer 2010