TOP IV: Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft

Mittwoch, 12. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Handrock, Berlin: Ich bitte um Redezeitbegrenzung auf drei Minuten. Ich glaube, dass die Ausweitung der Beiträge nicht zu einer breiteren Klärung beiträgt.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. – Es ist Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten beantragt. Möchte jemand dagegensprechen? – Formal. Wer ist für drei Minuten? – Ziemlich viele. Wer ist gegen drei Minuten? – Einige. Wer enthält sich? – Dann ist die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten beschlossen.

Als Ersten trifft es Herrn Professor Frantz aus Brandenburg. Bitte.

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