TOP IV: Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft

Mittwoch, 12. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Scholze, Bayern: Herr Montgomery, ich möchte Ihnen in dem einen Punkt recht geben, dass wir auf der untergesetzlichen Ebene eine Reihe von wunderbaren Kooperationen haben, was die Patientenrechte und die Patientenorientierung angeht. Man kann hier das Patientenforum nennen, das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin, CIRS und Ähnliches. Ich bin in Bayern bei einer ganzen Reihe von sehr guten Projekten involviert. Da ist in den letzten zehn Jahren eine sehr, sehr positive Entwicklung zu registrieren.

Ich sehe ein Problem darin, dass wir gewaltige Umsetzungsprobleme haben. Wir müssen schauen, dass das, was auf der Packung steht, auch drin ist. Das bezieht sich in erster Linie auf den ärztlichen Alltag, nicht auf die Meta-Ebene, sondern die Probleme bestehen im konkreten Arzt-Patienten-Kontakt.

Ich möchte dringend bitten, in diesem Sinne den Antrag des Vorstands durch einen Satz zu erweitern. Der erste Punkt unter den insgesamt acht Punkten lautet:

Der Patient hat Anspruch auf eine individuelle, nach seinen Bedürfnissen ausgerichtete Behandlung und Betreuung. Das setzt die Therapiefreiheit des Arztes ebenso wie die Bereitstellung der notwendigen Mittel voraus.

Kolleginnen und Kollegen, ich finde, es setzt in erster Linie voraus, dass wir Ärzte darauf achten, dass zukünftig die Patienten besser informiert sind, dass sie wirklich besser aufgeklärt sind. Die Prinzipien der gemeinsamen Entscheidungsfindung – „shared decision making“ – und die Prinzipien des „informed consent“ müssen besser umgesetzt werden. Wenn der Satz so stehen bleibt, Herr Montgomery, reflektiert dies eigentlich das alte ärztliche Selbstverständnis, von dem wir abkommen wollen, nämlich das alte benevolente paternalistische Prinzip: Damit der Patient seine individuellen Bedürfnisse erhält, bedarf es nur der Therapiefreiheit des Arztes und der Mittel.

Ich finde, das kann man so nicht stehen lassen. Deswegen unsere Bitte, nach dem ersten Satz einzufügen:

Das setzt voraus, dass für den Patienten ausreichende Information und Aufklärung sowie die Nutzung der Prinzipien „gemeinsame Entscheidungsfindung“ und „informed consent“ gewährleistet sind.

Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke, Herr Scholze. – Jetzt Herr Kollege Massing aus Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2010