Dr. Scholze, Bayern:
Herr Montgomery, ich möchte Ihnen in dem einen Punkt recht geben, dass wir auf
der untergesetzlichen Ebene eine Reihe von wunderbaren Kooperationen haben, was
die Patientenrechte und die Patientenorientierung angeht. Man kann hier das
Patientenforum nennen, das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin, CIRS
und Ähnliches. Ich bin in Bayern bei einer ganzen Reihe von sehr guten
Projekten involviert. Da ist in den letzten zehn Jahren eine sehr, sehr
positive Entwicklung zu registrieren.
Ich sehe ein Problem darin, dass
wir gewaltige Umsetzungsprobleme haben. Wir müssen schauen, dass das, was auf
der Packung steht, auch drin ist. Das bezieht sich in erster Linie auf den
ärztlichen Alltag, nicht auf die Meta-Ebene, sondern die Probleme bestehen im
konkreten Arzt-Patienten-Kontakt.
Ich möchte dringend bitten, in
diesem Sinne den Antrag des Vorstands durch einen Satz zu erweitern. Der erste
Punkt unter den insgesamt acht Punkten lautet:
Der Patient hat Anspruch auf
eine individuelle, nach seinen Bedürfnissen ausgerichtete Behandlung und
Betreuung. Das setzt die Therapiefreiheit des Arztes ebenso wie die
Bereitstellung der notwendigen Mittel voraus.
Kolleginnen und Kollegen, ich
finde, es setzt in erster Linie voraus, dass wir Ärzte darauf achten, dass
zukünftig die Patienten besser informiert sind, dass sie wirklich besser aufgeklärt
sind. Die Prinzipien der gemeinsamen Entscheidungsfindung – „shared decision
making“ – und die Prinzipien des „informed consent“ müssen besser umgesetzt
werden. Wenn der Satz so stehen bleibt, Herr Montgomery, reflektiert dies
eigentlich das alte ärztliche Selbstverständnis, von dem wir abkommen wollen,
nämlich das alte benevolente paternalistische Prinzip: Damit der Patient seine
individuellen Bedürfnisse erhält, bedarf es nur der Therapiefreiheit des Arztes
und der Mittel.
Ich finde, das kann man so nicht
stehen lassen. Deswegen unsere Bitte, nach dem ersten Satz einzufügen:
Das setzt voraus, dass für den
Patienten ausreichende Information und Aufklärung sowie die Nutzung der
Prinzipien „gemeinsame Entscheidungsfindung“ und „informed consent“ gewährleistet
sind.
Ich bitte Sie, diesen Antrag zu
unterstützen.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke, Herr Scholze. – Jetzt Herr Kollege Massing
aus Westfalen-Lippe.
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