TOP IV: Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft

Mittwoch, 12. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dietrich, Nordrhein: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zur personellen Klärung vorwegschicken, dass ich mit Herrn Professor Dietrich aus München weder verwandt noch verschwägert bin.

(Heiterkeit – Beifall)

Jetzt zur Sache: Unter Tagesordnungspunkt IV geht es um die Patientenrechte. Da gibt es das Sozialgesetzbuch V, das auf der Welt einmalig ist. Wir sind das einzige Land der Welt, das ein Sozialgesetzbuch V braucht, das über 500 Seiten umfasst. Dazu gibt es noch Tausende von Ausführungsbestimmungen. Dieses Sozialgesetzbuch V soll maßgeblich dem Zweck dienen, die Versorgung der Patienten, indirekte Patientenrechte, Qualität der Versorgung usw. zu gewährleisten. Wenn man sich anschaut, was in der Realität am Ende infolge des Sozialgesetzbuchs V, das über die Jahre immer wieder geändert wurde, herauskommt, muss man sich die Frage stellen, ob das SGB V tatsächlich den Patientenrechten dient oder ob es die Patientenversorgung in weiten Teilen eher behindert.

Die Budgetierung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die im SGB V festgeschrieben ist, führt zur Leistungsbegrenzung und stellt die Qualität der Behandlung infrage, und zwar nicht nur dem Umfang nach. Die ausufernde Bürokratie durch die begleitenden Regelungen bedingt für den Patienten eine völlige Intransparenz, der gar nicht mehr in der Lage ist, seine Rechte zu erkennen. Es wird fast alles versprochen, aber in der Praxis ist am Ende immer weniger möglich. Ich halte diese Intransparenz für gar nicht vereinbar mit den Patientenrechten.

Ich darf an dieser Stelle Herrn Professor Hoppe zitieren, der neulich in Nordrhein gesagt hat:

Es war und ist daher richtig, die chronische Unterfinanzierung der ambulanten Medizin anzuprangern, im Interesse von Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten.

Wenn wir sagen, die Unterfinanzierung sei ein Problem und es liege im Interesse der Patientinnen und Patienten, daran etwas zu ändern, muss man sich natürlich an der Stelle auch für eine Öffnung des Systems stark machen. Wir brauchen den wirtschaftlich unabhängigen Arzt und eine Öffnung im Korsett des SGB V, das nicht der Stärkung, sondern der Schwächung von Patienteninteressen dient.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Dietrich. – Jetzt Herr Clever aus Baden-Württemberg.

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