Dietrich, Nordrhein:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zur
personellen Klärung vorwegschicken, dass ich mit Herrn Professor Dietrich aus
München weder verwandt noch verschwägert bin.
(Heiterkeit – Beifall)
Jetzt zur Sache: Unter
Tagesordnungspunkt IV geht es um die Patientenrechte. Da gibt es das
Sozialgesetzbuch V, das auf der Welt einmalig ist. Wir sind das einzige Land
der Welt, das ein Sozialgesetzbuch V braucht, das über 500 Seiten umfasst. Dazu
gibt es noch Tausende von Ausführungsbestimmungen. Dieses Sozialgesetzbuch V
soll maßgeblich dem Zweck dienen, die Versorgung der Patienten, indirekte Patientenrechte,
Qualität der Versorgung usw. zu gewährleisten. Wenn man sich anschaut, was in
der Realität am Ende infolge des Sozialgesetzbuchs V, das über die Jahre immer
wieder geändert wurde, herauskommt, muss man sich die Frage stellen, ob das SGB
V tatsächlich den Patientenrechten dient oder ob es die Patientenversorgung in
weiten Teilen eher behindert.
Die Budgetierung in der
gesetzlichen Krankenversicherung, die im SGB V festgeschrieben ist, führt zur
Leistungsbegrenzung und stellt die Qualität der Behandlung infrage, und zwar
nicht nur dem Umfang nach. Die ausufernde Bürokratie durch die begleitenden
Regelungen bedingt für den Patienten eine völlige Intransparenz, der gar nicht
mehr in der Lage ist, seine Rechte zu erkennen. Es wird fast alles versprochen,
aber in der Praxis ist am Ende immer weniger möglich. Ich halte diese
Intransparenz für gar nicht vereinbar mit den Patientenrechten.
Ich darf an dieser Stelle Herrn
Professor Hoppe zitieren, der neulich in Nordrhein gesagt hat:
Es war und ist daher richtig,
die chronische Unterfinanzierung der ambulanten Medizin anzuprangern, im
Interesse von Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten.
Wenn wir sagen, die
Unterfinanzierung sei ein Problem und es liege im Interesse der Patientinnen
und Patienten, daran etwas zu ändern, muss man sich natürlich an der Stelle
auch für eine Öffnung des Systems stark machen. Wir brauchen den wirtschaftlich
unabhängigen Arzt und eine Öffnung im Korsett des SGB V, das nicht der
Stärkung, sondern der Schwächung von Patienteninteressen dient.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Dietrich. – Jetzt Herr Clever aus
Baden-Württemberg.
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