Dr. Clever,
Baden-Württemberg: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin sehr für den Entschließungsantrag des Bundesärztekammervorstands. Ich
fand auch, dass Dr. Montgomery die Problematik gut aufgedröselt hat. Vor allem
hat mich gefreut, dass er das Wort „Patientenschutz" vermeidet. Es ist
wichtig, dass wir uns in der Diskussion auf das Thema Patientenrechte
konzentrieren.
Andererseits denke ich, die
Bundesregierung wird nach Erfolgen lechzen müssen. Das heißt, sie wird ein
Patientenrechtegesetz – ich hoffe, dass es nicht „Patientenschutzgesetz“ heißt
– durchziehen wollen. Da, wie Herr Montgomery ausgeführt hat, in der
Öffentlichkeit nicht alles dargelegt werden kann, wird man es wahrscheinlich
durchpowern, ob wir nun unsere acht Kriterien verabschieden oder nicht, ob wir
uns gegen ein etwa nicht mehr notwendiges Gesetz positionieren oder nicht.
Ich möchte trotzdem etwas zu diesen
acht Kriterien sagen, weil ich finde, dass die sozialrechtliche und die
haftungsrechtliche Problematik bei Patientenrechten eine Rolle spielt und wir
Ärzte dabei oft im Regen stehen gelassen werden. Die sechste Forderung von
Herrn Dr. Montgomery lautet:
Der Patient hat Anspruch auf
eine solidarische Krankenversicherung …
Herr Kollege Werner wird den Antrag
stellen, diesen Passus zu streichen. Dafür bin ich auch.
Ich möchte im Vorstandsantrag auf
Seite 2 in Nummer 1 den letzten Satz gestrichen und wie folgt geändert haben:
Eine nach der
Sozialgesetzgebung nicht mögliche oder nicht finanzierte Behandlung darf
haftungsrechtlich zukünftig nicht zu Lasten Dritter, etwa dem Individualarzt im
haftungsrechtlichen Verfahren, abgeladen werden.
Ich halte es für ganz wichtig, dies
in ein Patientenrechtegesetz zu schreiben. Ich denke, der erste Punkt ist der
richtige Platz dafür. Ich werde einen entsprechenden Antrag noch formulieren.
Danke schön.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke schön, Herr Clever. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Veelken
aus Berlin.
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