TOP IV: Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft

Mittwoch, 12. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Fabian, Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie auf den Antrag IV-04 hinweisen und auf das vorletzte „Deutsche Ärzteblatt“, das Ihnen vorliegt. Hier hat die Bundesärztekammer zu einem hohen Patientenrecht eine Bekanntmachung herausgegeben, nämlich zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Patientenverfügungen sind ein sehr hohes Gut, aber damit sie ihre Wirkung entfalten können, müssen sie verfügbar sein. Genau das ist derzeit das Problem. Es gibt Situationen, in denen Sie etwas Zeit haben, wo Sie sich Patientenverfügungen beschaffen können. Es gibt aber auch viele Situationen, wo Sie kurzfristig an die Patientenverfügungen kommen müssen. Dann sollten Sie Wege zur Verfügung haben, wie das den behandelnden Ärztinnen und Ärzten möglich ist.

Derzeit befindet sich der Vorstand der Bundesärztekammer in einer Prüfung, diese Patientenverfügungen bei der Bundesnotarkammer ablegen zu lassen, wobei hier nur der Ort, wo sich die Patientenverfügungen befinden, gemeint ist. Es wäre also keine Hilfe für den Arzt im Notfall und für den Patienten in diesem Falle natürlich auch nicht.

Deshalb möchte ich darum bitten, dass die Bundesärztekammer noch einmal sehr genau prüft, ob nicht wir Ärzte mit diesen sehr sensiblen Daten ein Angebot an die Patientinnen und Patienten machen sollten, diese Patientenverfügungen für sie vorzuhalten. Das kann natürlich nur in die Zukunft gerichtet sein, denn es fehlen uns an der einen oder anderen Stelle noch die Instrumente dazu.

Wir sollten das, wie wir das in anderen Zusammenhängen auch gesagt haben, nicht aus der Hand geben, sondern sollten es in Eigenregie machen und erklären, dass wir die Patienten nicht nur beraten, sondern auch mit diesen sensiblen Daten ordentlich umgehen.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Fabian. Wir begrüßen den Antrag und freuen uns über ihn. Wir sind mit der Bundesnotarkammer in engem Kontakt, was diese Fragen angeht. Wir wollen versuchen, das operationalisierbar zu machen. Das ist ein gewisses Problem, aber das werden wir lösen. – Jetzt kommt Dr. Bolay aus Westfalen-Lippe.

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