TOP IV: Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft

Mittwoch, 12. Mai 2010, Vormittagssitzung

Mälzer, Berlin: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich sehr über den Beitrag von Herrn Liese zu Europa gefreut. Mich hätten zusätzlich die Patientenrechte in Europa interessiert, insbesondere was die Freizügigkeit des Zugangs zu ärztlichen Leistungen angeht. Die Notfälle sind geregelt. Aber im Regelfall ist es noch nicht möglich, dass die Totalendoprothese für einen Engländer gemacht wird. Das ist jedenfalls im Regelfall so. Hier wünsche ich mir eine wesentlich bessere Freizügigkeit im Sinne der Patienten, dass sie das Recht erhalten, den Regelfall in den anderen Ländern Europas abwickeln zu können.

Wir in Deutschland haben ein leistungsfähiges System und können durchaus wettbewerbsfähig den europäischen Mitbürgern Gutes tun. Hier wünsche ich mir einen entsprechenden Appell. Ich habe einen diesbezüglichen Antrag eingebracht:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert die Freizügigkeit in Europa für Patienten beim Zugang zu ärztlichen Leistungen im Regelfall (über den medizinischen Notfall hinaus). Deshalb fordert der 113. Deutsche Ärztetag die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Mälzer. – Jetzt Herr Kollege Marx aus Nordrhein.

© Bundesärztekammer 2010