TOP IV: Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft

Mittwoch, 12. Mai 2010, Vormittagssitzung

Bodendieck, Sachsen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebes Plenum! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass die Diskussion nicht abgebrochen wurde. Ich möchte nämlich noch ein anderes Thema ansprechen, wozu ich einen Antrag umdrucken lasse, der Ihnen zur freundlichen Zustimmung vorgelegt werden wird. Es geht um das Telekommunikationsüberwachungsgesetz. Wir haben uns in den letzten Jahren sehr darüber aufgeregt, dass der Staat immer weiter in die Patient-Arzt-Beziehung eingegriffen hat. Insofern hat der Staat unter Vorspiegelung der Tatsache, dass gefährliche terroristische Angriffe gegen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger abzuwehren sind, das Telekommunikationsüberwachungsgesetz geschaffen und die Ärzte bei den besonders schützenswerten Informationsträgern mit niedrigem Rang versehen, nämlich beispielsweise auf einer Ebene mit den Journalisten.

Abgeordnete – hier frage ich mich, was da besonders schützenswert ist –, Strafverteidiger und Seelsorger genießen besonderen Schutz. In Sachsen ist es mittlerweile an der Tagesordnung, dass dieses Telekommunikationsüberwachungsgesetz nicht nur genutzt wird, um besondere terroristische Angriffe abzuwehren. Wir haben bereits ein Gespräch mit unserem Justizstaatssekretär geführt, aber fortgesetzt startet die Staatsanwaltschaft Telefonabhöraktionen. Ich selbst bin ebenso wie viele andere Kolleginnen und Kollegen davon betroffen, ohne dass ich die Personen, deretwegen das Abhören veranlasst wurde, überhaupt kenne, geschweige denn mit diesen jemals Kontakt hatte.

Das muss unterbunden werden. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, meinem Antrag, der noch umgedruckt wird, zuzustimmen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Gerne. Mit diesem Thema bin ich ja als Person vor dem Bundesverfassungsgericht. – Jetzt kommt Herr Dr. Fuchs aus Niedersachsen.

© Bundesärztekammer 2010