TOP IV: Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft

Mittwoch, 12. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Gitter, Bremen: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss noch ein Wort zum Thema Priorisierung sagen. Das ist eine Reaktion auf einen Beitrag, der vorhin geleistet wurde. Vielleicht fällt es mir als Kinderchirurgin leichter, mit dem Begriff umzugehen. Im Grunde genommen mache ich das jeden Tag. Wenn Notfälle oder Unfälle hereinkommen, muss ich nach medizinischen Gesichtspunkten festlegen, wer zuerst behandelt wird. Das ist auch in Ordnung. Es ist aber nicht mehr in Ordnung, wenn ich gezwungen bin, weil das Personal fehlt, weil ich keinen Anästhesisten habe, weil nicht an genügend vielen parallelen Tischen operiert werden kann oder wir nachts einfach nicht mehr können, Operationen zu verschieben, die an und für sich medizinisch notwendig sind.

Für diese Situation brauchen wir eine Lösung. Zumindest müssen wir die Problematik offen ansprechen. Das finde ich überhaupt nicht verwerflich. Das würde mir und meinen Kolleginnen und Kollegen sehr helfen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Damit ist die Aussprache beendet. Die beiden Herren Referenten haben ein Schlusswort. Zunächst Herr Dr. Liese aus dem europäischen Blickwinkel. Bitte.

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