TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Donnerstag, 13. Mai 2010, Nachmittagssitzung

Dr. WenkerDr. Wenker, Referentin: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Jahr hat der 112. Deutsche Ärztetag einen Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht“ gefasst und an den Vorstand weitergeleitet: „Ambulante Versorgung am Krankenhaus gemäß § 116 b SGB V“. Sie haben vor einem Jahr festgestellt, dass die bestehende Regelung zur ambulanten Versorgung am Krankenhaus nach § 116 b die Gefahr beinhaltet,

dass gewachsene und funktionierende Versorgungsstrukturen gefährdet werden, die sektorübergreifende Kooperation negativ beeinflusst wird und eine ruinöse Konkurrenzsituation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Fachärztinnen und -ärzten entsteht.

Sie haben die Bundesärztekammer aufgefordert,

ein Positionspapier zur Zukunft der fachärztlichen Versorgung zu entwickeln, bei dem Qualität und Sicherstellung der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung im Mittelpunkt stehen.

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat diesen Beschluss an die Deutsche Akademie der Gebietsärzte weitergeleitet, deren Vorsitzende ich bin. Wir hatten den Auftrag, diesen Beschluss zusammen mit den Krankenhausgremien und mit dem Ausschuss „Ambulante Versorgung“ zu beraten und Ihnen auf diesem Ärztetag ein entsprechendes Positionspapier vorzulegen.

Welche Vorüberlegungen haben wir angestellt? Ich möchte Ihnen nunmehr einige Gedanken zur Situation der fachärztlichen Versorgung, wie sie sich in der Diskussion in der Deutschen Akademie der Gebietsärzte dargestellt haben, präsentieren, ein Detail aus dem Auftrag des vorjährigen Deutschen Ärztetages und anschließend das Positionspapier, das Sie dem Antrag V-01 entnehmen können.

Wir haben uns in der Akademie überlegt: In welcher Situation befinden sich derzeit die Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland? Ganz obenan stehen das wirtschaftliche Risiko, die fehlende Planungssicherheit, insbesondere in der ambulanten fachärztlichen Tätigkeit, die Bedrohung durch einen Regress. Hinzu kommt die Honorarunsicherheit, Stichworte: Honorarreform, Regelleistungsvolumen, qualitätsbezogene Zusatzvolumina.

Immer wieder moniert wurden fehlende sektorenübergreifende Behandlungskonzepte. Beklagt wurden Kooperations- und Kommunikationsdefizite. Sehr ernst nehmen müssen wir auch in der niedergelassenen Tätigkeit die Klage über eine unausgewogene Work-Life-Balance, Stichworte: Bürokratie, 80- bis 100-Stunden-Woche, ohne dass man damit die Arbeit bewältigen kann.

Auf die Spitze getrieben wird die Situation durch einen, wie man sagen kann, politischen § 116 b SGB V, der nur darauf angelegt ist, in diese sowieso unsichere Situation noch eine Konkurrenzsituation hineinzutragen, die wenig sinnvoll ist.

(Beifall)

Sie sehen auf der folgenden Folie drei Szenarien als Vorüberlegungen. Links oben ist das Modell der KBV, das vielen bekannt sein wird. Hier wurden – das ist bis vor einem Jahr noch sehr intensiv diskutiert worden – fünf Versorgungsebenen unterschieden: die Primärversorgungsebene, die wohnortnahe fachärztliche Versorgungsebene, die spezialisierte fachärztliche krankenhausnahe Versorgungsebene, die stationäre Grund- und Regelversorgung sowie die stationäre spezialisierte Versorgungsebene. Dies ist ein sehr streng sektorales Modell. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat im Dezember vergangenen Jahres eine Neuausrichtung der ambulanten medizinischen Versorgung überlegt: statt einer Bedarfsplanung eine sektorübergreifende Versorgungssteuerung, also weg von dem strengen Sektordenken hin zu einer sektorübergreifenden kleinräumigen Bedarfsplanung, gemeinsam im Regionalverbund mit den übrigen Beteiligten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine stärkere Kooperation zwischen KVen und Krankenhäusern durch Vermittlung von Vertragsärzten, die Einrichtung von MVZs und Arztstationen in strukturschwachen Regionen vorgeschlagen.

Völlig entgegengesetzte Vorstellungen hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht es so: Die Krankenhäuser müssen sich zu Gesundheitszentren weiterentwickeln, die auch ambulante Leistungen erbringen und mit den niedergelassenen Ärzten kooperieren. Man erklärt: Es ist in den meisten Industrienationen selbstverständlich, dass spezialisierte, ambulante fachärztliche Leistungen in Krankenhäusern erbracht werden. So steht es in einem Positionspapier der Deutschen Krankenhausgesellschaft für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags. Das Zukunftskonzept des Sachverständigenrats aus dem Jahre 2009 stellt dem bisherigen traditionellen anbieter- und sektororientierten Modell ein Zukunftskonzept entgegen, ein populationsorientiertes und sektorübergreifendes Konzept einer Primärversorgung, Sekundärversorgung und stationären/teilstatio­nären Versorgung.

Diese drei Szenarien sind recht unterschiedlich. Der Sachverständigenrat stellt zur Zukunft der fachärztlichen Versorgung fest:

Das Problem liegt nicht primär in der zu hohen Zahl von ambulanten Fachärzten, sondern in der mangelnden Verzahnung der Behandlung insbesondere mit dem stationären Sektor sowie in dem unzureichenden Wettbewerb zwischen den Vertragsärzten und den Krankenhäusern bei ambulanten Leistungen.

Ferner führt der Sachverständigenrat aus:

Die Neuorganisation der fachärztlichen Sekundärversorgung bildet das entscheidende medizinische und ökonomische Entwicklungspotenzial.

Der 112. Deutsche Ärztetag hat festgestellt, dass die Verbesserung der sektorübergreifenden Kooperation im Gesundheitswesen eines der zentralen Anliegen der deutschen Ärzteschaft ist. Dazu kann in bestimmten Fällen natürlich auch eine ambulante Versorgung am Krankenhaus beitragen, die das bestehende regionale Leistungsangebot sinnvoll ergänzt. Voraussetzung dafür ist, dass die ambulante Leistungserbringung am Krankenhaus in eine effektive und kollegiale Kooperation mit den ambulant tätigen Hausärzten und Fachärzten eingebunden ist.

Der 112. Deutsche Ärztetag hat beschlossen, dass ein Positionspapier zur Zukunft der fachärztlichen Versorgung entwickelt werden soll. Dieses haben Sie vorliegen. Ich will es nicht im Detail vorstellen. Ich möchte nur auf einige Kernaussagen hinweisen und Ihnen diese etwas näher erläutern.

Hinsichtlich der Zukunft der fachärztlichen Versorgung waren für uns vier Themenbereiche besonders wichtig. Der erste Bereich betrifft die konfliktvermeidende Neuregelung des § 116 b SGB V. § 116 b ist die Spitze eines Eisbergs und sicherlich nicht die Spitze eines umfassenden und sinnvollen Versorgungskonzepts. Wenn wir die fachärztliche Versorgung verbessern wollen, müssen wir diesen Paragrafen neu fassen. Wir sollten dazu kommen, dass die fachärztliche Versorgung gefördert und optimiert wird durch mehr Kooperation, durch mehr Vernetzung, durch eine verbesserte Koordination der Patientenversorgung und durch eine gemeinsame sektorübergreifende Versorgungsplanung. Damit ist ausdrücklich nicht nur die Versorgung in den unterversorgten Regionen gemeint, sondern auch in Metropolregionen, in Ballungszentren ist eine Absprache untereinander sinnvoll. Es wird sicherlich regional unterschiedliche Versorgungskonzepte geben.

Wie Sie wissen, ist § 116 b als Ergänzung der ambulanten Versorgung bei hoch spezialisierten Leistungen, bei seltenen Erkrankungen und bei Erkrankungen mit besonderem Verlauf gedacht. Dazu gibt es eine Tabelle. Sie enthält eine Fülle von seltenen Erkrankungen, beispielsweise Hämophilie, Mukoviszidose – darüber kann man streiten –, aber auch häufige Erkrankungen wie Onkologie, Herzinsuffizienz, NYHA III - IV, Anfallsleiden, Multiple Sklerose.

Eine Neuregelung des § 116 b muss – das ist zwingend zu fordern – eine Analyse der Versorgungssituation durch Planungsbehörden unter Einbindung der Selbstverwaltung und im Einvernehmen mit dem Zulassungsausschuss voraussetzen. Es hat der Vorrang der persönlichen Ermächtigung eines Krankenhausarztes vor der institutionellen Öffnung zu bestehen. Wenn wir von einer persönlichen Patient-Arzt-Beziehung sprechen, ist eine institutionelle Öffnung immer das letzte Mittel. Wir müssen sehen, dass, wenn wir überhaupt eine Ermächtigung brauchen, diese an einen Kollegen gebunden ist. Dieser muss eine ausreichende Planungssicherheit für seine Ermächtigungsambulanz haben. Hier besteht der Wunsch nach einer klaren und sicheren Ausgestaltung sowohl des Ermächtigungsumfangs als auch des Ermächtigungszeitraums.

Im Umkehrschluss müssen die Krankenhäuser ihre fachärztliche Qualifikation nun kontinuierlich nachweisen. Es kann nicht sein, dass ein großes Haus einen Antrag nach § 116 b hinsichtlich der Onkologie stellt und die beiden onkologischen Oberärzte nach einem Vierteljahr verschwunden sind, sodass kein onkologischer Facharzt am Hause mehr tätig ist, während das Krankenhaus unentwegt onkologische Patienten behandelt. Das kann nicht in unserem Sinne sein. Hier ist eine regelmäßige Meldepflicht der Krankenhäuser vonnöten, dass die Voraussetzungen für die fachärztliche Versorgung immer noch gegeben sind.

(Beifall)

Es muss also eine konsequente Überprüfung des Katalogs und auch eine Anpassung des Katalogs an die Intention des Gesetzestextes erfolgen. Der Vorrang der persönlichen Ermächtigung eines Krankenhausarztes vor der institutionellen Öffnung muss gegeben sein.

Die ambulante Versorgung wird eine zunehmende Bedeutung erlangen. In vielen Regionen gibt es immer mehr ältere Patienten, die nicht unbedingt wohnortnah jede Krankenhausabteilung vorfinden. Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass dies durch eine kompetente ambulante Versorgung deutlich besser abgefedert werden kann. Die ambulante Versorgung entspricht auch bei älteren Patienten durchaus dem Patientenwunsch und gewährleistet dadurch eine kontinuierliche Patient-Arzt-Beziehung und einen niedrigschwelligen Zugang zur medizinischen Versorgung für alle Bevölkerungsgruppen.

Ich komme jetzt zu dem Aspekt, die fachärztliche Versorgung durch Kooperation und Vernetzung attraktiv und zukunftssicher zu machen. Wir sehen ein entscheidendes Optimierungspotenzial für die Versorgung der Zukunft in der Förderung von Kooperation und Vernetzung. In allen Bereichen verzeichnen wir inzwischen einen Ärztemangel. Dieser wird zunehmen. Die einzige Chance, dass wir innerärztlich vielleicht wieder etwas mehr aufeinander zugehen, besteht darin, dass wir versuchen, gemeinsam unsere ärztliche Kompetenz vor Ort zu bündeln und zu fragen, wie wir unseren regionalen Versorgungsauftrag am besten erfüllen können.

(Vereinzelt Beifall)

Wir können inzwischen viele Formen der Kooperation anbieten. Wir müssen unterstützend beraten und vielleicht fördernd tätig werden, damit sich die Kolleginnen und Kollegen trauen, sich in neuen Kooperationsformen zusammenzufinden. Wir müssen sie natürlich auch bei der Fortbildung in neuen Qualitätsmanagement-, Führungs- und Unternehmenssteuerungsaufgaben unterstützen.

Ein weiteres wichtiges Prinzip ist die Koordination statt der Einschränkung der freien Arztwahl. Hier möchte ich ein ganz klares Plädoyer abgeben für die Erhaltung der freien Arztwahl.

(Beifall)

Die Koordination hat nach patientenzentrierten medizinischen Gesichtspunkten zu erfolgen, mit einer Absage an ein verpflichtendes Primärarztsystem. Der Hausarzt übernimmt in der Regel die Rolle des Koordinators. Mit dem Begriff „Koordinator“ ist die Tatsache gemeint, dass der Hausarzt in der Regel der erste Ansprechpartner in der umfassenden Patientenbehandlung ist.

Eine fachärztliche Case-Manager-Funktion – das sage ich ausdrücklich für die Deutsche Akademie der Gebietsärzte – bei Patientenwunsch oder bei Erkrankungen, die eine enge fachärztliche Versorgung erfordern, muss grundsätzlich möglich sein. Wir wünschen uns eine kontinuierliche Begleitung des Patienten in einer nahtlosen haus- und fachärztlichen Versorgung.

Drei abschließende Aspekte. Erstens. Das Belegarztwesen ist zu erhalten und zu fördern. Das Belegarztwesen stellt traditionell die effektive Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung dar. Der Vorteil ist die nahtlose vorstationäre, stationäre, nachstationäre und ambulante Patientenbehandlung durch niedergelassene Fachärzte. Wir wollen das kooperative Belegarztwesen erhalten, weil es das ideale Bild einer freiberuflichen selbstständigen Tätigkeit ist.

Ich nenne zweitens die Förderung der Weiterbildung in der ambulanten fachärztlichen Versorgung. Ein großes Problem ist, dass in den Krankenhäusern durch die Verweildauerverkürzung durch den Bettenabbau immer kleiner werdende Segmente von Erkrankungen behandelt werden. Die Weiterbildung im stationären Sektor bildet häufig viele Bereiche von Krankheitsverläufen und Patientenschicksalen nicht mehr vollständig ab. Es bietet sich die Verbundweiterbildung auch im fachärztlichen Bereich an. Wir sollten uns nachdrücklich für sie einsetzen.

Drittens. Wir brauchen, wenn es sich um ambulant erbringbare innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden handelt, angemessene Zulassungskriterien auch für den ambulanten Bereich. Hier muss man sicherlich die Frage Verbotsvorbehalt, Erlaubnisvorbehalt übergeordnet diskutieren.

Wir sollten unter dem Eindruck des zunehmenden Facharzt-, Hausarzt- und Krankenhausarztmangels gemeinsam mit den Planungsbehörden der Länder überlegen, wie diesem Mangel in den unterschiedlichen Regionen abgeholfen werden kann. Hier müssen alle mit ins Boot geholt werden: Kammern, KVen, Landeskrankenhausgesellschaften, Landesverbände der Krankenkassen, Kommunen. Nur so kann eine bedarfsgerechte Sicherstellung der Versorgung gewährleistet werden. Natürlich müssen auch die 17 Landesärztekammern stimmberechtigt an den Planungsprozessen beteiligt sein. Nur auf diese Weise kann der ärztliche Sachverstand mit eingebracht werden, wie eine vernünftige Patientenversorgung sicherzustellen ist.

(Beifall)

Im Mittelpunkt hat die umfassende Patientenversorgung zu stehen, nicht irgendwelche Sektorengrenzen. Wir stellen uns eine bevölkerungsnahe ambulante Grundversorgung, eine zentrumsnahe ambulante Spezialversorgung und eine stationäre Versorgung vor.

Unser Auftrag vom Vorjahr betraf zum Ersten die ambulante Versorgung am Krankenhaus gemäß § 116 b. Hier habe ich Ihnen die Position der Ärzteschaft zu einer konfliktvermeidenden Neuregelung präsentiert. Der zweite Auftrag betrifft die Frage, wie wir uns zukünftig eine fachärztliche Versorgung vorstellen können, bei der Qualität und Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung im Mittelpunkt stehen. Dieser Auftrag war nicht ganz so einfach zu erfüllen, weil wir nicht an den Grenzen der Sektoren stehen bleiben konnten, sondern gewissermaßen eine Ausweitung vornehmen mussten.

Der Diskussionsprozess der letzten Monate war so spannend, dass ich mich fast freuen würde, wenn wir uns irgendwann gemeinsam mit der Akademie für Allgemeinmedizin an die nächste Schnittstelle begeben und versuchen würden, auch dort weiterzukommen. Dann können wir vielleicht aus der Sicht der Ärzteschaft und der Ärztekammern, die ja nicht unmittelbar an der Geldverteilung beteiligt sind, eine Vision entwickeln, wie wir uns die zukünftige Patientenversorgung in Deutschland vorstellen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin Wenker, für diese Einführung. Wir diskutieren heute nicht mehr, sondern beenden die Sitzung, auch wenn es noch nicht ganz 18 Uhr ist. Heute Abend findet eine vergnügliche Veranstaltung – allerdings eine festliche, also bitte nicht mit Turnschuhen kommen – der Sächsischen Landesärztekammer unter dem Motto „Magische Momente“ im Zirkus Sarrasani statt. An Ihren Hotels stehen ab 18 Uhr Busse bereit, die Sie zum Zirkuszelt fahren und Sie ab 22 Uhr auch wieder zum Ausgangspunkt zurückbringen.

Schon jetzt ein herzliches Dankeschön an die Sächsische Landesärztekammer für die perfekte Organisation des heutigen Abends, aber auch für die gesamte Veranstaltung. Es klappt alles wunderbar.

(Beifall)

Ich wünsche Ihnen sehr viel Vergnügen bei der heutigen Veranstaltung „Magische Momente“.

4.Tag: Freitag, 14. Mai 2010
Nur Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie zu unserem letzten Beratungstag. Ich begrüße besonders herzlich Herrn Professor Diettrich und Herrn Professor Vilmar, die auch heute unsere Beratungen verfolgen.

(Beifall)

Sodann möchte ich mich – sicher in Ihrer aller Namen – für den gestrigen Abend im Zirkus Sarrasani bedanken, der fulminant war.

Ich weiß nicht, ob Sie es bemerkt haben: Der Clown – oder wie man diese Person nennen soll – ging mit Menschen um, wie es für jeden Kammerpräsidenten vorbildlich ist.

(Heiterkeit)

Da habe ich viel gelernt; vielleicht ein bisschen spät.

Dann habe ich einen Dank zu sagen an Herrn Professor Wysocki. Herr Professor Wysocki nimmt heute zum 40. Mal in Folge an einem Deutschen Ärztetag teil. Mir wurde mitgeteilt, dass er damit seine Karriere als Ärztetagsteilnehmer beendet. Wir bedanken uns sehr herzlich bei ihm für die jahrelange konstruktive Mitarbeit, insbesondere auch in Ausschüssen und Ständigen Konferenzen der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages. Herzlichen Dank, Professor Wysocki, alles Gute für die Zukunft!

(Beifall)

Dann noch die Frage: Wollen wir heute eine Mittagspause machen oder wollen wir durchtagen? Wer ist für durchtagen? – Wer möchte eine Pause machen wie üblich? – Das Erste war die Mehrheit. Dann tagen wir durch, aber nicht bis morgen früh.

Wir treten jetzt wieder in die Behandlung des Tagesordnungspunkts V ein. Sie haben das Referat von Frau Dr. Wenker noch im Ohr beziehungsweise im Gedächtnis gespeichert. Wir führen dazu jetzt die Aussprache durch und stimmen anschließend über die Anträge ab.

Der erste Redner ist Herr Dr. Thomas Schang aus Schleswig-Holstein.

© Bundesärztekammer 2010