Dr. Wenker, Referentin:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Jahr
hat der 112. Deutsche Ärztetag einen Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt
„Tätigkeitsbericht“ gefasst und an den Vorstand weitergeleitet: „Ambulante
Versorgung am Krankenhaus gemäß § 116 b SGB V“. Sie haben vor einem Jahr
festgestellt, dass die bestehende Regelung zur ambulanten Versorgung am
Krankenhaus nach § 116 b die Gefahr beinhaltet,
dass gewachsene und
funktionierende Versorgungsstrukturen gefährdet werden, die sektorübergreifende
Kooperation negativ beeinflusst wird und eine ruinöse Konkurrenzsituation
zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Fachärztinnen und -ärzten
entsteht.
Sie haben die Bundesärztekammer
aufgefordert,
ein Positionspapier zur Zukunft
der fachärztlichen Versorgung zu entwickeln, bei dem Qualität und
Sicherstellung der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung im Mittelpunkt
stehen.
Der Vorstand der Bundesärztekammer
hat diesen Beschluss an die Deutsche Akademie der Gebietsärzte weitergeleitet,
deren Vorsitzende ich bin. Wir hatten den Auftrag, diesen Beschluss zusammen
mit den Krankenhausgremien und mit dem Ausschuss „Ambulante Versorgung“ zu
beraten und Ihnen auf diesem Ärztetag ein entsprechendes Positionspapier
vorzulegen.
Welche Vorüberlegungen haben wir
angestellt? Ich möchte Ihnen nunmehr einige Gedanken zur Situation der
fachärztlichen Versorgung, wie sie sich in der Diskussion in der Deutschen
Akademie der Gebietsärzte dargestellt haben, präsentieren, ein Detail aus dem
Auftrag des vorjährigen Deutschen Ärztetages und anschließend das
Positionspapier, das Sie dem Antrag V-01 entnehmen können.
Wir haben uns in der Akademie
überlegt: In welcher Situation befinden sich derzeit die Fachärztinnen und
Fachärzte in Deutschland? Ganz obenan stehen das wirtschaftliche Risiko, die
fehlende Planungssicherheit, insbesondere in der ambulanten fachärztlichen
Tätigkeit, die Bedrohung durch einen Regress. Hinzu kommt die Honorarunsicherheit,
Stichworte: Honorarreform, Regelleistungsvolumen, qualitätsbezogene
Zusatzvolumina.
Immer wieder moniert wurden
fehlende sektorenübergreifende Behandlungskonzepte. Beklagt wurden
Kooperations- und Kommunikationsdefizite. Sehr ernst nehmen müssen wir auch in
der niedergelassenen Tätigkeit die Klage über eine unausgewogene
Work-Life-Balance, Stichworte: Bürokratie, 80- bis 100-Stunden-Woche, ohne dass
man damit die Arbeit bewältigen kann.
Auf die Spitze getrieben wird die
Situation durch einen, wie man sagen kann, politischen § 116 b SGB V, der nur
darauf angelegt ist, in diese sowieso unsichere Situation noch eine
Konkurrenzsituation hineinzutragen, die wenig sinnvoll ist.
(Beifall)
Sie sehen auf der folgenden Folie
drei Szenarien als Vorüberlegungen. Links oben ist das Modell der KBV, das
vielen bekannt sein wird. Hier wurden – das ist bis vor einem Jahr noch
sehr intensiv diskutiert worden – fünf Versorgungsebenen unterschieden:
die Primärversorgungsebene, die wohnortnahe fachärztliche Versorgungsebene, die
spezialisierte fachärztliche krankenhausnahe Versorgungsebene, die stationäre
Grund- und Regelversorgung sowie die stationäre spezialisierte Versorgungsebene.
Dies ist ein sehr streng sektorales Modell. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
hat im Dezember vergangenen Jahres eine Neuausrichtung der ambulanten medizinischen
Versorgung überlegt: statt einer Bedarfsplanung eine sektorübergreifende Versorgungssteuerung,
also weg von dem strengen Sektordenken hin zu einer sektorübergreifenden
kleinräumigen Bedarfsplanung, gemeinsam im Regionalverbund mit den übrigen
Beteiligten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine stärkere Kooperation
zwischen KVen und Krankenhäusern durch Vermittlung von Vertragsärzten, die
Einrichtung von MVZs und Arztstationen in strukturschwachen Regionen
vorgeschlagen.
Völlig entgegengesetzte
Vorstellungen hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft sieht es so: Die Krankenhäuser müssen sich zu
Gesundheitszentren weiterentwickeln, die auch ambulante Leistungen erbringen
und mit den niedergelassenen Ärzten kooperieren. Man erklärt: Es ist in den
meisten Industrienationen selbstverständlich, dass spezialisierte, ambulante
fachärztliche Leistungen in Krankenhäusern erbracht werden. So steht es in
einem Positionspapier der Deutschen Krankenhausgesellschaft für die 17.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestags. Das Zukunftskonzept des
Sachverständigenrats aus dem Jahre 2009 stellt dem bisherigen traditionellen
anbieter- und sektororientierten Modell ein Zukunftskonzept entgegen, ein
populationsorientiertes und sektorübergreifendes Konzept einer
Primärversorgung, Sekundärversorgung und stationären/teilstationären Versorgung.
Diese drei Szenarien sind recht
unterschiedlich. Der Sachverständigenrat stellt zur Zukunft der fachärztlichen
Versorgung fest:
Das Problem liegt nicht primär
in der zu hohen Zahl von ambulanten Fachärzten, sondern in der mangelnden
Verzahnung der Behandlung insbesondere mit dem stationären Sektor sowie in dem
unzureichenden Wettbewerb zwischen den Vertragsärzten und den Krankenhäusern bei
ambulanten Leistungen.
Ferner führt der
Sachverständigenrat aus:
Die Neuorganisation der
fachärztlichen Sekundärversorgung bildet das entscheidende medizinische und
ökonomische Entwicklungspotenzial.
Der 112. Deutsche Ärztetag hat
festgestellt, dass die Verbesserung der sektorübergreifenden Kooperation im
Gesundheitswesen eines der zentralen Anliegen der deutschen Ärzteschaft ist.
Dazu kann in bestimmten Fällen natürlich auch eine ambulante Versorgung am
Krankenhaus beitragen, die das bestehende regionale Leistungsangebot sinnvoll
ergänzt. Voraussetzung dafür ist, dass die ambulante Leistungserbringung am
Krankenhaus in eine effektive und kollegiale Kooperation mit den ambulant
tätigen Hausärzten und Fachärzten eingebunden ist.
Der 112. Deutsche Ärztetag hat
beschlossen, dass ein Positionspapier zur Zukunft der fachärztlichen Versorgung
entwickelt werden soll. Dieses haben Sie vorliegen. Ich will es nicht im Detail
vorstellen. Ich möchte nur auf einige Kernaussagen hinweisen und Ihnen diese
etwas näher erläutern.
Hinsichtlich der Zukunft der
fachärztlichen Versorgung waren für uns vier Themenbereiche besonders wichtig.
Der erste Bereich betrifft die konfliktvermeidende Neuregelung des § 116 b SGB
V. § 116 b ist die Spitze eines Eisbergs und sicherlich nicht die Spitze eines
umfassenden und sinnvollen Versorgungskonzepts. Wenn wir die fachärztliche
Versorgung verbessern wollen, müssen wir diesen Paragrafen neu fassen. Wir
sollten dazu kommen, dass die fachärztliche Versorgung gefördert und optimiert
wird durch mehr Kooperation, durch mehr Vernetzung, durch eine verbesserte
Koordination der Patientenversorgung und durch eine gemeinsame sektorübergreifende
Versorgungsplanung. Damit ist ausdrücklich nicht nur die Versorgung in den unterversorgten
Regionen gemeint, sondern auch in Metropolregionen, in Ballungszentren ist eine
Absprache untereinander sinnvoll. Es wird sicherlich regional unterschiedliche
Versorgungskonzepte geben.
Wie Sie wissen, ist § 116 b als
Ergänzung der ambulanten Versorgung bei hoch spezialisierten Leistungen, bei
seltenen Erkrankungen und bei Erkrankungen mit besonderem Verlauf gedacht. Dazu
gibt es eine Tabelle. Sie enthält eine Fülle von seltenen Erkrankungen,
beispielsweise Hämophilie, Mukoviszidose – darüber kann man streiten
–, aber auch häufige Erkrankungen wie Onkologie, Herzinsuffizienz, NYHA
III - IV, Anfallsleiden, Multiple Sklerose.
Eine Neuregelung des § 116 b muss
– das ist zwingend zu fordern – eine Analyse der
Versorgungssituation durch Planungsbehörden unter Einbindung der Selbstverwaltung
und im Einvernehmen mit dem Zulassungsausschuss voraussetzen. Es hat der
Vorrang der persönlichen Ermächtigung eines Krankenhausarztes vor der institutionellen
Öffnung zu bestehen. Wenn wir von einer persönlichen Patient-Arzt-Beziehung
sprechen, ist eine institutionelle Öffnung immer das letzte Mittel. Wir müssen
sehen, dass, wenn wir überhaupt eine Ermächtigung brauchen, diese an einen
Kollegen gebunden ist. Dieser muss eine ausreichende Planungssicherheit für
seine Ermächtigungsambulanz haben. Hier besteht der Wunsch nach einer klaren
und sicheren Ausgestaltung sowohl des Ermächtigungsumfangs als auch des Ermächtigungszeitraums.
Im Umkehrschluss müssen die
Krankenhäuser ihre fachärztliche Qualifikation nun kontinuierlich nachweisen.
Es kann nicht sein, dass ein großes Haus einen Antrag nach § 116 b hinsichtlich
der Onkologie stellt und die beiden onkologischen Oberärzte nach einem
Vierteljahr verschwunden sind, sodass kein onkologischer Facharzt am Hause mehr
tätig ist, während das Krankenhaus unentwegt onkologische Patienten behandelt.
Das kann nicht in unserem Sinne sein. Hier ist eine regelmäßige Meldepflicht
der Krankenhäuser vonnöten, dass die Voraussetzungen für die fachärztliche
Versorgung immer noch gegeben sind.
(Beifall)
Es muss also eine konsequente
Überprüfung des Katalogs und auch eine Anpassung des Katalogs an die Intention
des Gesetzestextes erfolgen. Der Vorrang der persönlichen Ermächtigung eines
Krankenhausarztes vor der institutionellen Öffnung muss gegeben sein.
Die ambulante Versorgung wird eine
zunehmende Bedeutung erlangen. In vielen Regionen gibt es immer mehr ältere
Patienten, die nicht unbedingt wohnortnah jede Krankenhausabteilung vorfinden.
Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass dies durch eine kompetente ambulante
Versorgung deutlich besser abgefedert werden kann. Die ambulante Versorgung
entspricht auch bei älteren Patienten durchaus dem Patientenwunsch und
gewährleistet dadurch eine kontinuierliche Patient-Arzt-Beziehung und einen
niedrigschwelligen Zugang zur medizinischen Versorgung für alle Bevölkerungsgruppen.
Ich komme jetzt zu dem Aspekt, die
fachärztliche Versorgung durch Kooperation und Vernetzung attraktiv und
zukunftssicher zu machen. Wir sehen ein entscheidendes Optimierungspotenzial
für die Versorgung der Zukunft in der Förderung von Kooperation und Vernetzung.
In allen Bereichen verzeichnen wir inzwischen einen Ärztemangel. Dieser wird
zunehmen. Die einzige Chance, dass wir innerärztlich vielleicht wieder etwas
mehr aufeinander zugehen, besteht darin, dass wir versuchen, gemeinsam unsere
ärztliche Kompetenz vor Ort zu bündeln und zu fragen, wie wir unseren regionalen
Versorgungsauftrag am besten erfüllen können.
(Vereinzelt Beifall)
Wir können inzwischen viele Formen
der Kooperation anbieten. Wir müssen unterstützend beraten und vielleicht
fördernd tätig werden, damit sich die Kolleginnen und Kollegen trauen, sich in
neuen Kooperationsformen zusammenzufinden. Wir müssen sie natürlich auch bei
der Fortbildung in neuen Qualitätsmanagement-, Führungs- und Unternehmenssteuerungsaufgaben
unterstützen.
Ein weiteres wichtiges Prinzip ist
die Koordination statt der Einschränkung der freien Arztwahl. Hier möchte ich
ein ganz klares Plädoyer abgeben für die Erhaltung der freien Arztwahl.
(Beifall)
Die Koordination hat nach
patientenzentrierten medizinischen Gesichtspunkten zu erfolgen, mit einer
Absage an ein verpflichtendes Primärarztsystem. Der Hausarzt übernimmt in der
Regel die Rolle des Koordinators. Mit dem Begriff „Koordinator“ ist die Tatsache
gemeint, dass der Hausarzt in der Regel der erste Ansprechpartner in der
umfassenden Patientenbehandlung ist.
Eine fachärztliche
Case-Manager-Funktion – das sage ich ausdrücklich für die Deutsche
Akademie der Gebietsärzte – bei Patientenwunsch oder bei Erkrankungen,
die eine enge fachärztliche Versorgung erfordern, muss grundsätzlich möglich
sein. Wir wünschen uns eine kontinuierliche Begleitung des Patienten in einer
nahtlosen haus- und fachärztlichen Versorgung.
Drei abschließende Aspekte.
Erstens. Das Belegarztwesen ist zu erhalten und zu fördern. Das Belegarztwesen
stellt traditionell die effektive Verzahnung zwischen ambulanter und
stationärer Versorgung dar. Der Vorteil ist die nahtlose vorstationäre, stationäre,
nachstationäre und ambulante Patientenbehandlung durch niedergelassene
Fachärzte. Wir wollen das kooperative Belegarztwesen erhalten, weil es das
ideale Bild einer freiberuflichen selbstständigen Tätigkeit ist.
Ich nenne zweitens die Förderung
der Weiterbildung in der ambulanten fachärztlichen Versorgung. Ein großes
Problem ist, dass in den Krankenhäusern durch die Verweildauerverkürzung durch
den Bettenabbau immer kleiner werdende Segmente von Erkrankungen behandelt
werden. Die Weiterbildung im stationären Sektor bildet häufig viele Bereiche
von Krankheitsverläufen und Patientenschicksalen nicht mehr vollständig ab. Es
bietet sich die Verbundweiterbildung auch im fachärztlichen Bereich an. Wir
sollten uns nachdrücklich für sie einsetzen.
Drittens. Wir brauchen, wenn es
sich um ambulant erbringbare innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
handelt, angemessene Zulassungskriterien auch für den ambulanten Bereich. Hier
muss man sicherlich die Frage Verbotsvorbehalt, Erlaubnisvorbehalt übergeordnet
diskutieren.
Wir sollten unter dem Eindruck des
zunehmenden Facharzt-, Hausarzt- und Krankenhausarztmangels gemeinsam mit den
Planungsbehörden der Länder überlegen, wie diesem Mangel in den
unterschiedlichen Regionen abgeholfen werden kann. Hier müssen alle mit ins
Boot geholt werden: Kammern, KVen, Landeskrankenhausgesellschaften,
Landesverbände der Krankenkassen, Kommunen. Nur so kann eine bedarfsgerechte
Sicherstellung der Versorgung gewährleistet werden. Natürlich müssen auch die
17 Landesärztekammern stimmberechtigt an den Planungsprozessen beteiligt sein.
Nur auf diese Weise kann der ärztliche Sachverstand mit eingebracht werden, wie
eine vernünftige Patientenversorgung sicherzustellen ist.
(Beifall)
Im Mittelpunkt hat die umfassende
Patientenversorgung zu stehen, nicht irgendwelche Sektorengrenzen. Wir stellen
uns eine bevölkerungsnahe ambulante Grundversorgung, eine zentrumsnahe
ambulante Spezialversorgung und eine stationäre Versorgung vor.
Unser Auftrag vom Vorjahr betraf
zum Ersten die ambulante Versorgung am Krankenhaus gemäß § 116 b. Hier habe ich
Ihnen die Position der Ärzteschaft zu einer konfliktvermeidenden Neuregelung
präsentiert. Der zweite Auftrag betrifft die Frage, wie wir uns zukünftig eine
fachärztliche Versorgung vorstellen können, bei der Qualität und Sicherstellung
der wohnortnahen Versorgung im Mittelpunkt stehen. Dieser Auftrag war nicht
ganz so einfach zu erfüllen, weil wir nicht an den Grenzen der Sektoren stehen
bleiben konnten, sondern gewissermaßen eine Ausweitung vornehmen mussten.
Der Diskussionsprozess der letzten
Monate war so spannend, dass ich mich fast freuen würde, wenn wir uns
irgendwann gemeinsam mit der Akademie für Allgemeinmedizin an die nächste
Schnittstelle begeben und versuchen würden, auch dort weiterzukommen. Dann
können wir vielleicht aus der Sicht der Ärzteschaft und der Ärztekammern, die
ja nicht unmittelbar an der Geldverteilung beteiligt sind, eine Vision
entwickeln, wie wir uns die zukünftige Patientenversorgung in Deutschland vorstellen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin Wenker, für diese Einführung.
Wir diskutieren heute nicht mehr, sondern beenden die Sitzung, auch wenn es
noch nicht ganz 18 Uhr ist. Heute Abend findet eine vergnügliche Veranstaltung
– allerdings eine festliche, also bitte nicht mit Turnschuhen kommen
– der Sächsischen Landesärztekammer unter dem Motto „Magische Momente“ im
Zirkus Sarrasani statt. An Ihren Hotels stehen ab 18 Uhr Busse bereit, die Sie
zum Zirkuszelt fahren und Sie ab 22 Uhr auch wieder zum Ausgangspunkt
zurückbringen.
Schon jetzt ein herzliches
Dankeschön an die Sächsische Landesärztekammer für die perfekte Organisation
des heutigen Abends, aber auch für die gesamte Veranstaltung. Es klappt alles
wunderbar.
(Beifall)
Ich wünsche Ihnen sehr viel
Vergnügen bei der heutigen Veranstaltung „Magische Momente“.
4.Tag:
Freitag, 14. Mai 2010
Nur Vormittagssitzung
Präsident
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich begrüße Sie zu unserem letzten Beratungstag. Ich begrüße
besonders herzlich Herrn Professor Diettrich und Herrn Professor Vilmar, die
auch heute unsere Beratungen verfolgen.
(Beifall)
Sodann möchte ich mich –
sicher in Ihrer aller Namen – für den gestrigen Abend im Zirkus Sarrasani
bedanken, der fulminant war.
Ich weiß nicht, ob Sie es bemerkt
haben: Der Clown – oder wie man diese Person nennen soll – ging mit
Menschen um, wie es für jeden Kammerpräsidenten vorbildlich ist.
(Heiterkeit)
Da habe ich viel gelernt;
vielleicht ein bisschen spät.
Dann habe ich einen Dank zu sagen
an Herrn Professor Wysocki. Herr Professor Wysocki nimmt heute zum 40. Mal in
Folge an einem Deutschen Ärztetag teil. Mir wurde mitgeteilt, dass er damit
seine Karriere als Ärztetagsteilnehmer beendet. Wir bedanken uns sehr herzlich
bei ihm für die jahrelange konstruktive Mitarbeit, insbesondere auch in
Ausschüssen und Ständigen Konferenzen der Bundesärztekammer und des Deutschen
Ärztetages. Herzlichen Dank, Professor Wysocki, alles Gute für die Zukunft!
(Beifall)
Dann noch die Frage: Wollen wir
heute eine Mittagspause machen oder wollen wir durchtagen? Wer ist für
durchtagen? – Wer möchte eine Pause machen wie üblich? – Das Erste
war die Mehrheit. Dann tagen wir durch, aber nicht bis morgen früh.
Wir treten jetzt wieder in die
Behandlung des Tagesordnungspunkts V ein. Sie haben das Referat von Frau Dr.
Wenker noch im Ohr beziehungsweise im Gedächtnis gespeichert. Wir führen dazu
jetzt die Aussprache durch und stimmen anschließend über die Anträge ab.
Der erste Redner ist Herr Dr.
Thomas Schang aus Schleswig-Holstein.
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