TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Schröter, Thüringen: Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Auch ich möchte für das Positionspapier zur fachärztlichen Versorgung ganz herzlich Dank sagen: natürlich Ihnen, Frau Kollegin Wenker, für die große Arbeit bei der Redaktion des Textes und für die Koordination der Gremien,

(Beifall)

aber auch der Deutschen Akademie der Gebietsärzte und dem ganzen Vorstand der Bundesärztekammer. Aus der Beschlussvorlage V-01 ist ein zweifelsfreies Bekenntnis zur ambulanten fachärztlichen Versorgung neben der hausärztlichen, der psychotherapeutischen und der stationären klinischen Versorgung ablesbar. Diese klaren Positionen blieben aber ein folgenloses Papier, wenn sie nicht in einen politischen Handlungsauftrag mündeten. Deshalb haben wir, die Delegierten der Landesärztekammer Thüringen, den Antrag V-01 a gestellt. Der Vorstand der Bundesärztekammer soll damit in die Lage versetzt werden, sich für eine Legaldefinition der ambulanten fachärztlichen Versorgung im Sozialgesetzbuch V einzusetzen.

Durch diese sogenannte Legaldefinition erhalten juristisch unbestimmte Begriffe aus dem Alltag eine juristisch verbindliche Formulierung. Der Antrag bedeutet, in Analogie zur hausärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung im SGB V einen Fakt zu schaffen, auf den sich Verträge beispielsweise mit den Krankenkassen beziehen können.

Die Notwendigkeit einer solchen Legaldefinition wird dadurch unterstrichen, dass ungeachtet gegenteiliger Befunde gesundheitsökonomischer Begutachtung immer wieder versucht wird, das längst widerlegte Märchen von einer Unwirtschaftlichkeit einer sogenannten Facharztschiene aufzuwärmen, um letztlich die ambulante Facharztmedizin in Deutschland nach holländischem Vorbild abzuschaffen. Gegen solche Bestrebungen ist die Aufnahme der fachärztlichen Versorgung in das Gesetz eine Existenzsicherungsmaßnahme. Etwa 30 fachärztliche Berufsverbände, die in der GFB kooperieren, unterstützen dieses Anliegen. Ich bitte Sie, dem ebenfalls zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Schröter. – Als Nächster Herr Krombholz aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2010