Dr. Schröter, Thüringen:
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Auch ich möchte für das
Positionspapier zur fachärztlichen Versorgung ganz herzlich Dank sagen:
natürlich Ihnen, Frau Kollegin Wenker, für die große Arbeit bei der Redaktion
des Textes und für die Koordination der Gremien,
(Beifall)
aber auch der Deutschen Akademie
der Gebietsärzte und dem ganzen Vorstand der Bundesärztekammer. Aus der
Beschlussvorlage V-01 ist ein zweifelsfreies Bekenntnis zur ambulanten
fachärztlichen Versorgung neben der hausärztlichen, der psychotherapeutischen
und der stationären klinischen Versorgung ablesbar. Diese klaren Positionen
blieben aber ein folgenloses Papier, wenn sie nicht in einen politischen Handlungsauftrag
mündeten. Deshalb haben wir, die Delegierten der Landesärztekammer Thüringen,
den Antrag V-01 a gestellt. Der Vorstand der Bundesärztekammer soll damit in
die Lage versetzt werden, sich für eine Legaldefinition der ambulanten
fachärztlichen Versorgung im Sozialgesetzbuch V einzusetzen.
Durch diese sogenannte
Legaldefinition erhalten juristisch unbestimmte Begriffe aus dem Alltag eine
juristisch verbindliche Formulierung. Der Antrag bedeutet, in Analogie zur
hausärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung im SGB V einen Fakt zu
schaffen, auf den sich Verträge beispielsweise mit den Krankenkassen beziehen
können.
Die Notwendigkeit einer solchen
Legaldefinition wird dadurch unterstrichen, dass ungeachtet gegenteiliger
Befunde gesundheitsökonomischer Begutachtung immer wieder versucht wird, das
längst widerlegte Märchen von einer Unwirtschaftlichkeit einer sogenannten
Facharztschiene aufzuwärmen, um letztlich die ambulante Facharztmedizin in
Deutschland nach holländischem Vorbild abzuschaffen. Gegen solche Bestrebungen
ist die Aufnahme der fachärztlichen Versorgung in das Gesetz eine Existenzsicherungsmaßnahme.
Etwa 30 fachärztliche Berufsverbände, die in der GFB kooperieren, unterstützen
dieses Anliegen. Ich bitte Sie, dem ebenfalls zuzustimmen.
Danke schön.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Schröter. – Als Nächster Herr Krombholz
aus Bayern.
|