TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. König, Hessen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal einen Dank an Frau Dr. Wenker. Ich kann nur sagen: Das Papier ist hervorragend.

(Beifall)

Es ist besonders wichtig, dass das Zusammenspiel der verschiedenen Kräfte abgewogen und betrachtet wird, wo die einzelnen Kräfte positioniert sind. Das, was wir von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgelegt bekommen haben, haben Sie einzuarbeiten versucht, um das Ganze in eine andere Ordnung zu bekommen. Ich kann das nur sehr begrüßen.

Wir können auf Dauer § 116 b nicht weiter ertragen, denn er lässt den Krankenhäusern für die ambulante Tätigkeit alles offen. Er ist berechtigt für einige spezielle Krankheiten, aber nicht für die gesamte Onkologie. Im Bereich der Onkologie sind alle Tätigkeiten möglich. Nach dem Katalog können sie auch ambulant tätig sein. Das Einzige, was nicht erlaubt ist, sind Früherkennungsuntersuchungen.

Es gibt keine Kontrolle darüber. Abgerechnet wird direkt mit den Krankenkassen. Hier gibt es keine KV, die kontrolliert, so wie wir kontrolliert werden.

Eine Überweisung geht für drei Jahre. Wir sehen die Patienten überhaupt nicht mehr. Sie kommen nicht wieder zu uns zurück, sondern sie bleiben ganz im Krankenhaus.

Im Augenblick haben wir noch die Möglichkeit der Absprache mit den Chefärzten bei den uns wohlgesonnenen Krankenhäusern. Aber wie lange noch? Die Krankenhausverwaltung wird drängen und erklären: Erbringt alle Leistungen, denn wir wollen Geld verdienen!

Deshalb die Bitte: Die Bundesärztekammer muss sich vehement dafür einsetzen, dass der Paragraf in dieser Form abgeschafft wird.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Herzlichen Dank. – Als nächster Redner Herr Kollege Dietrich aus Nordrhein.

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