Dr. König, Hessen:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal einen Dank an
Frau Dr. Wenker. Ich kann nur sagen: Das Papier ist hervorragend.
(Beifall)
Es ist besonders wichtig, dass das
Zusammenspiel der verschiedenen Kräfte abgewogen und betrachtet wird, wo die
einzelnen Kräfte positioniert sind. Das, was wir von der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung vorgelegt bekommen haben, haben Sie einzuarbeiten versucht,
um das Ganze in eine andere Ordnung zu bekommen. Ich kann das nur sehr
begrüßen.
Wir können auf Dauer § 116 b nicht
weiter ertragen, denn er lässt den Krankenhäusern für die ambulante Tätigkeit
alles offen. Er ist berechtigt für einige spezielle Krankheiten, aber nicht für
die gesamte Onkologie. Im Bereich der Onkologie sind alle Tätigkeiten möglich.
Nach dem Katalog können sie auch ambulant tätig sein. Das Einzige, was nicht
erlaubt ist, sind Früherkennungsuntersuchungen.
Es gibt keine Kontrolle darüber.
Abgerechnet wird direkt mit den Krankenkassen. Hier gibt es keine KV, die
kontrolliert, so wie wir kontrolliert werden.
Eine Überweisung geht für drei
Jahre. Wir sehen die Patienten überhaupt nicht mehr. Sie kommen nicht wieder zu
uns zurück, sondern sie bleiben ganz im Krankenhaus.
Im Augenblick haben wir noch die
Möglichkeit der Absprache mit den Chefärzten bei den uns wohlgesonnenen
Krankenhäusern. Aber wie lange noch? Die Krankenhausverwaltung wird drängen und
erklären: Erbringt alle Leistungen, denn wir wollen Geld verdienen!
Deshalb die Bitte: Die Bundesärztekammer
muss sich vehement dafür einsetzen, dass der Paragraf in dieser Form
abgeschafft wird.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Herzlichen Dank. – Als nächster Redner Herr Kollege
Dietrich aus Nordrhein.
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