TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Funken, Nordrhein: § 116 b scheint ja das Problem des Papiers zu sein. Wir hatten schon in einigen Vorbesprechungen herausgearbeitet, dass wir Hausärzte ein Problem mit § 116 b haben, wie er jetzt existiert. Das haben viele Kollegen zu spüren bekommen. Deswegen hat er ein bisschen ein Gschmäckle bekommen, das wir nicht gern mittragen würden.

In der nunmehr geänderten Version des Vorstands der Bundesärztekammer finden wir wieder Passagen, die das Jetzige zum Teil heilen, es aber nicht komplett in die richtige Richtung schieben, insbesondere das von meinen Vorrednern schon angesprochene Problem, dass die Formulierung bei der Versorgung chronisch Kranker, selbst wenn sie in ultraspezialisierten Bereichen sind – wir reden hier im Promillebereich der Patientenversorgung –, so gewählt ist, dass sie Öffnungsklauseln für andere Bereiche darstellen kann.

Dagegen müssen wir uns als Hausärzte wehren, weil wir letztendlich in der Versorgungsrealität die Flächenversorgung sicherstellen, auch wenn es anders gewünscht ist.

Deswegen unsere Bitte – wir werden gleich einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen, der das Ganze etwas stringenter regelt und für die Hausärzte klarer definiert –, dass man klar abgrenzt, dass Hausärzte in der Flächenversorgung für alle Patienten der primäre Ansprechpartner sein müssen, weil sie die Patienten nicht nur als singuläres Wesen betrachten, sondern die ganze Familie im Blick haben, das heißt, bestimmte Komorbiditäten in Familien und auch bei chronischen Erkrankungen sind nur durch eine Berücksichtigung komplexer Familienstrukturen zu lösen.

Deswegen fordern wir als Hausärzte dieses primäre Versorgungsrecht ein, weil nur wir mit unserer breiten Ausbildung diesen komplexen Bereich letztendlich auch kostengünstig abdecken können. Das ist ja unser Job.

Das macht § 116 b in bestimmten Punkten auch. Das können wir nicht tolerieren. Deshalb bringen wir eine geänderte Formulierung ein, die ich noch vortragen werden. Ich bitte da um Ihre Unterstützung, den Teilbereich der primären Zugangsberechtigung des Patienten zum Versorgungssystem weiterhin beim Hausarzt zu belassen.

Die proaktive Schnittstelle vom fachärztlichen Bereich begrüßen wir sehr, weil nur durch Kooperation und Koordination der Fachgruppen untereinander eine tragfähige Zukunftsstruktur errichtet werden kann.

Deswegen meine recht herzliche Bitte, hinsichtlich der Situation des Hausarztes als primärer Ansprechpartner nachzubessern. Wir unterstützen ausdrücklich die Kooperation der ambulant und stationär tätigen Fachärzte in so einer proaktiven Kooperation.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Funken. – Jetzt kommt Frau Dr. Pfannenstiel aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2010