Prof. Dr. Griebenow,
Nordrhein: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr
Bartmann, ich denke, es kann sich sehen lassen – da bin ich ganz Ihrer
Meinung –, was wir an Schlimmem verhindert haben und was wir an Gutem
erreicht haben. Daran haben nicht nur die Delegierten dieses Ärztetages
mitgewirkt, sondern wir alle draußen in den einzelnen Ärztekammern mit unseren
Kontakten zur Politik. Das ist eine sehr positive Bilanz.
Gleichwohl sind wir vom Ziel noch
weit entfernt. Ich möchte als ein Beispiel das nehmen, was Sie besonders
hervorgehoben haben: Der Patient ist Herr seiner Daten und alles muss freiwillig
sein. Es gibt ein Gebiet, bei dem das bereits nicht mehr so ist, wo der
Super-GAU schon eingetreten ist: Das ist das Thema der Datensicherheit im
Krankenhaus. Dort ist die Freiwilligkeit eine abgenötigte Freiwilligkeit. Der
Patient muss mit allem einverstanden sein, was die Datenverarbeitung im
Krankenhaus mit ihm treibt.
(Beifall)
Antrag 22 hat den Ansatz, zu
definieren, was wir meinen, was zur Datensicherheit erfüllt sein muss. Ich
denke, die Kriterien müssen für das Krankenhaus dieselben sein wie für die
ambulante Medizin. Ich möchte Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen.
Gestatten Sie mir noch einige Worte
zum Antrag 18. Sie haben gesagt: Telemedizin ist Sache der Kostenträger. Was
wir dort erleben, ist auch eine Art Zweiklassenmedizin, und zwar insofern, als
sinnhafte telemedizinische Projekte heute nicht als Regelleistungen zur
Verfügung stehen. Ich denke, unsere Forderung muss lauten, dass dies über die
üblichen Wege, wie Regelleistungen der Kassen definiert werden, hier ebenfalls
vorgenommen wird, um allen die telemedizinischen Leistungen zur Verfügung zu
stellen.
Danke schön.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke schön. – Jetzt Herr Kollege Steininger aus Hessen.
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