TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Bartmann, Referent: Ich möchte zwischendurch immer wieder einmal die Gelegenheit nutzen, ein paar Missverständnisse, die im Raum stehen, auszuräumen. Natürlich ist die elektronische Gesundheitskarte ein administratives Instrument. Daran gab es von Anfang an keinen Zweifel. § 291 regelt die Krankenversicherungsdaten. Der Gesetzgeber hat in § 291 a erklärt, dass die Kassen aufgefordert werden, die Krankenversicherungskarte durch eine elektronische Gesundheitskarte zu ersetzen. Dort ist definiert, was im Stammdatensatz erfasst werden soll. Dann ist aufgeführt, welche Funktionen die Karte unterstützen soll.

Das, was wir mit den medizinischen Anwendungen diskutieren, ist nicht das primäre Ziel der Kartenausgabe. Da hat der Diskussionsredner völlig recht. Welche Unterstützung soll die Karte denn leisten? Sie dient in Verbindung mit den Gesundheitsakten einem einzigen Ziel: Sie ist ein Datenschutzinstrument, keine Patientenakte.

Wenn vermisst wird, dass wir etwas zu den zentralen Speichermedien sagen, dann sind wir gedanklich vielleicht schon ein bisschen weiter, wenn wir das nicht immer wieder betonen. Der Bundesminister hat verschiedenen Fraunhofer-Instituten und Forschungsinstituten den Auftrag gegeben, eine Plattform zu schaffen, die alle jetzt vorhandenen Patienten- und Gesundheitsakten kommunizierbar werden lässt, das heißt, der Speicherort spielt überhaupt keine Rolle mehr. Ob Sie das auf dem Stick haben, ob Sie das auf einem Server haben, wo immer dieser Server sich befindet, wer der Anbieter der Patientenakte ist, ob es um bestehende Patientenakten geht – alle sollen denselben Verschlüsselungsschutz der Gesundheitskarte bekommen. Nicht mehr und nicht weniger hat die Gesundheitskarte damit zu tun.

Sie hat nur einen einzigen Speicherort, nämlich den für die Notfalldaten. Dagegen kann man eigentlich nichts sagen, weil man die Sinnhaftigkeit dieser Anwendung kaum infrage stellen kann.

Damit wir uns klar darüber sind: Ja, das ist ein administratives Instrument. Da es einen Mikrochip hat, sollte es daraufhin geprüft werden, was es sonst noch alles kann. Wir sind jetzt dabei, die Anwendungen, die dabei unterstützt werden können, etwas klarer zu definieren, nicht mehr und nicht weniger.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. – Die nächste Rednerin ist Frau Dr. Groß aus Nordrhein.

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