TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

PD Dr. Scholz, Hessen: Sehr verehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte herzlich darum – wir sind doch Akademiker –, auf beiden Seiten rational zu bleiben und mit Sachargumenten zu arbeiten, statt uns gegenseitig auf der emotionalen Ebene zu schlagen. Bei einem solchen Thema besteht die große Versuchung, das zu tun. Es haben schon mehrere Redner sehr gute Sachargumente vorgetragen. Ich bitte beide Seiten darum, auf der Sachebene zu bleiben und keine entsprechenden emotionalen Angriffe zu starten, auch wenn, wie gesagt, die Versuchung groß ist, dies zu tun.

Nun zum Inhaltlichen. Ein Online-Versichertenstammdatenabgleich, der noch gesetzlich fixiert werden müsste – das klingt charmant. Man prüft, ob die Karte noch gültig ist – aber, meine Damen und Herren, ist das nicht eigentlich die Aufgabe einer Krankenkasse? Warum lassen Sie sich das in Ihrer Praxis aufhalsen?

(Beifall)

Dann haben Sie ein Monster vor Ort geschaffen. Es klingt wirklich faszinierend, dass man die Gültigkeit nachprüfen kann. Mir wurde berichtet, dass ein Kollege in Österreich bei der Prüfung in seiner Praxis die Meldung erhielt: nicht gültig. Später stellte sich beim Datentransfer heraus, dass die Arbeitslosigkeit verzögert gemeldet worden war. Es haben drei Tage gefehlt. Wollen Sie vor Ort solche Debatten mit dem Patienten führen? Das kann ich Ihnen nicht empfehlen.

(Beifall)

Einer der Vorredner beklagte die mangelnde Qualität der Anträge. Im Antrag 120 finden Sie eine fundierte Ablehnung dieses Verfahrens. Seien Sie mutig als Ärztetag, zeigen Sie, in welche Richtung Sie gehen wollen: Krankenkassenaufgaben bei der Krankenkasse!

(Beifall)

Jetzt noch einige Worte zur E-Card. Manchmal muss man die Ausführungen des Datenschutzbeauftragten im Bundesland Schleswig-Holstein lesen, der sich immer sehr positiv geäußert hat. Er fordert die informationelle Selbstbestimmung des Patienten und erklärt:

Dieser Ansatz … erfordert … eine gewisse intellektuelle Kompetenz bei der Nutzung der eGK: Der Patient muss zunächst in der Lage sein, die komplexen Vorgänge der elektronischen Verarbeitung seiner Medizindaten mit der eGK in Kombination mit der Telematik-Infrastruktur, also der Hintergrundsysteme in Form des Netzes, der Rechner und Systeme der medizinischen Leistungserbringer sowie der Dienstleister zu verstehen.

Das sehe ich förmlich schon bei allen Patienten kommen!

Dann muss der Patient bewusst entscheiden können, welche Verarbeitungsoptionen er wünscht und welche nicht.

Der Notfalldatensatz klingt auch sehr charmant. Aber dazu kann ich aus Zeitgründen jetzt nicht weiter Stellung nehmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke, Herr Scholz. – Jetzt kommt Herr Handrock aus Berlin.

© Bundesärztekammer 2010