PD Dr. Scholz, Hessen:
Sehr verehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte herzlich
darum – wir sind doch Akademiker –, auf beiden Seiten rational zu
bleiben und mit Sachargumenten zu arbeiten, statt uns gegenseitig auf der
emotionalen Ebene zu schlagen. Bei einem solchen Thema besteht die große
Versuchung, das zu tun. Es haben schon mehrere Redner sehr gute Sachargumente
vorgetragen. Ich bitte beide Seiten darum, auf der Sachebene zu bleiben und
keine entsprechenden emotionalen Angriffe zu starten, auch wenn, wie gesagt,
die Versuchung groß ist, dies zu tun.
Nun zum Inhaltlichen. Ein Online-Versichertenstammdatenabgleich,
der noch gesetzlich fixiert werden müsste – das klingt charmant. Man
prüft, ob die Karte noch gültig ist – aber, meine Damen und Herren, ist
das nicht eigentlich die Aufgabe einer Krankenkasse? Warum lassen Sie sich das
in Ihrer Praxis aufhalsen?
(Beifall)
Dann haben Sie ein Monster vor Ort
geschaffen. Es klingt wirklich faszinierend, dass man die Gültigkeit nachprüfen
kann. Mir wurde berichtet, dass ein Kollege in Österreich bei der Prüfung in
seiner Praxis die Meldung erhielt: nicht gültig. Später stellte sich beim
Datentransfer heraus, dass die Arbeitslosigkeit verzögert gemeldet worden war.
Es haben drei Tage gefehlt. Wollen Sie vor Ort solche Debatten mit dem Patienten
führen? Das kann ich Ihnen nicht empfehlen.
(Beifall)
Einer der Vorredner beklagte die
mangelnde Qualität der Anträge. Im Antrag 120 finden Sie eine fundierte
Ablehnung dieses Verfahrens. Seien Sie mutig als Ärztetag, zeigen Sie, in
welche Richtung Sie gehen wollen: Krankenkassenaufgaben bei der Krankenkasse!
(Beifall)
Jetzt noch einige Worte zur E-Card.
Manchmal muss man die Ausführungen des Datenschutzbeauftragten im Bundesland
Schleswig-Holstein lesen, der sich immer sehr positiv geäußert hat. Er fordert
die informationelle Selbstbestimmung des Patienten und erklärt:
Dieser Ansatz … erfordert …
eine gewisse intellektuelle Kompetenz bei der Nutzung der eGK: Der Patient muss
zunächst in der Lage sein, die komplexen Vorgänge der elektronischen
Verarbeitung seiner Medizindaten mit der eGK in Kombination mit der
Telematik-Infrastruktur, also der Hintergrundsysteme in Form des Netzes, der
Rechner und Systeme der medizinischen Leistungserbringer sowie der
Dienstleister zu verstehen.
Das sehe ich förmlich schon bei
allen Patienten kommen!
Dann muss der Patient bewusst
entscheiden können, welche Verarbeitungsoptionen er wünscht und welche nicht.
Der Notfalldatensatz klingt
auch sehr charmant. Aber dazu kann ich aus Zeitgründen jetzt nicht weiter
Stellung nehmen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke, Herr Scholz. – Jetzt kommt Herr Handrock aus Berlin.
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