TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Dr. Handrock, Berlin: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung der E-Card ist der Auftakt in den Verlust der informationellen Selbstbestimmung von Arzt und Patient.

(Beifall)

Warum? Nach meiner Kenntnis ist die E-Card eigentlich gedacht als Zugangsschlüssel für den Zugriff auf die zentrale Datenhaltung aller Patientendaten. Nach meiner Kenntnis aus der Kommission der KBV zur Erstellung von Qualitätsindikatoren ist es ein erklärtes Ziel, auf die Patientendaten direkten Zugriff zu haben, um äußerst differenzierte Abbildungen der Struktur von Praxisdaten zu bekommen. Mit diesen Daten sollen dann Qualitätsindikatoren erstellt werden, um angeblich eine Aussage über die Behandlungsqualität zu erlauben.

Das Ziel ist also zumindest von Kassenseite her, auf jeden Fall den Zugriff auf Patienten- und Praxisdaten unter Sprengung des Datenschutzes zu bekommen.

(Vereinzelt Beifall)

Ich komme zum Einsatz der EDV. Die Arztbriefversendung ist, wie Kollege Zöllner schon erwähnte, heute ohne Weiteres und ohne irgendwelche Zusatzkosten möglich. Wenn es um den Datenaustausch zwischen Ärzten geht, so gibt es inzwischen eine dezentrale Speicherungsmöglichkeit auf einem Stick, den der Patient bei sich hat unter selbstbestimmter Verwaltung seiner Daten. Hinter dieser Lösung – sehr billig – steht natürlich nicht die Firma SAP. Kolleginnen und Kollegen, machen wir uns nicht zum Wasserträger der finanziellen Interessen der EDV-Industrie!

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. – Dazu Herr Bartmann.

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