Dr. Handrock, Berlin:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung der E-Card ist
der Auftakt in den Verlust der informationellen Selbstbestimmung von Arzt und
Patient.
(Beifall)
Warum? Nach meiner Kenntnis ist die
E-Card eigentlich gedacht als Zugangsschlüssel für den Zugriff auf die zentrale
Datenhaltung aller Patientendaten. Nach meiner Kenntnis aus der Kommission der
KBV zur Erstellung von Qualitätsindikatoren ist es ein erklärtes Ziel, auf die
Patientendaten direkten Zugriff zu haben, um äußerst differenzierte Abbildungen
der Struktur von Praxisdaten zu bekommen. Mit diesen Daten sollen dann
Qualitätsindikatoren erstellt werden, um angeblich eine Aussage über die
Behandlungsqualität zu erlauben.
Das Ziel ist also zumindest von
Kassenseite her, auf jeden Fall den Zugriff auf Patienten- und Praxisdaten
unter Sprengung des Datenschutzes zu bekommen.
(Vereinzelt Beifall)
Ich komme zum Einsatz der EDV. Die
Arztbriefversendung ist, wie Kollege Zöllner schon erwähnte, heute ohne
Weiteres und ohne irgendwelche Zusatzkosten möglich. Wenn es um den
Datenaustausch zwischen Ärzten geht, so gibt es inzwischen eine dezentrale
Speicherungsmöglichkeit auf einem Stick, den der Patient bei sich hat unter
selbstbestimmter Verwaltung seiner Daten. Hinter dieser Lösung – sehr
billig – steht natürlich nicht die Firma SAP. Kolleginnen und Kollegen,
machen wir uns nicht zum Wasserträger der finanziellen Interessen der EDV-Industrie!
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke schön. – Dazu Herr Bartmann.
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