TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Die Botschaft war klar: Wenn die Anträge 118 und 89 angenommen würden, würden wir die Anträge 04, 56, 121, 120, 87 und 05 mit 05 a nicht mehr behandeln, weil sie dann obsolet wären. Bei Annahme der Anträge 118 und 89 wäre die Bundesärztekammer auf der Zuschauertribüne.

Ich rufe den Antrag V-118 auf:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert von der Bundesregierung, das verfehlte Projekt der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der weiter verfolgten Zielsetzung endgültig aufzugeben. Damit können bis zu 14 Milliarden Euro Versichertengelder eingespart werden. Insbesondere wenden wir uns entschieden gegen die Verwandlung der Arztpraxen in Außenstellen der Krankenkassen durch Verlagerung des Versichertendatenmanagements in die Praxen. In Zeiten drohenden Ärztemangels, vor allem in ländlichen Regionen, ist dieses Vorhaben kontraproduktiv.

Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das müssen wir zählen; das zählen wir lieber. Ich frage also noch einmal: Wer möchte dem Antrag 118 zustimmen? – Wer möchte dem Antrag nicht zustimmen? – Der Antrag ist mit 105 : 86 angenommen.

(Beifall)

Dann stimmen wir auch noch über den Antrag V-89 ab, der im Prinzip in dieselbe Richtung geht, aber etwas andere Schwerpunkte aufweist. Wer möchte dem Antrag 89 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war wohl die Mehrheit. Auch dieser Antrag ist angenommen.

(Beifall)

© Bundesärztekammer 2010