TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann müssen wir uns jetzt mit den von mir aufgezählten Anträgen nicht mehr befassen. Wir fahren fort mit den Anträgen zur elektronischen Patientenakte. Wir beginnen mit dem Antrag 02. Dazu gibt es drei Änderungsanträge. Haben Sie den Antrag 02 vorliegen? – Dann kommen wir zunächst zum Antrag V-02 a. Danach soll der letzte Satz im ersten Absatz des Antrags 02 gestrichen werden, der lautet:

Perspektivisch wird es auch zu einer ePatientenakte gemäß § 291 a SGB V als Anwendung der Telematikinfrastruktur kommen.

Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Wer möchte den Satz stehen lassen? – Die Beteiligung ist relativ gering. Ist es schwierig? Der erste Absatz des Antrags 02 lautet:

In den letzten Jahren hat sich ein breites Angebot an elektronischen Patientenakten (ePatientenakten) etabliert. Neben kostenpflichtigen Angeboten von IT-Unternehmen … stehen kostenfreie Angebote von Internetdienstleistern (Google, Microsoft) sowie Angebote von gesetzlichen Krankenkassen (z. B. Barmer). Perspektivisch wird es auch zu einer ePatientenakte gemäß § 291 a SGB V als Anwendung der Telematikinfrastruktur kommen.

Herr Stagge fordert, den letzten Satz zu streichen. Ich frage noch einmal: Wer möchte den Satz streichen? – Wer möchte ihn nicht streichen? – Das Erste war mehr. Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen. Der Satz ist gestrichen.

Herr Grauduszus meldet sich zu Wort. Diese Wortmeldung kann sich aber nur auf die Abstimmung beziehen.

Grauduszus, Nordrhein: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema elektronische Gesundheitskarte wurde dem weitestgehenden Antrag von Ihnen zugestimmt. Damit sind weitere Abstimmungen zu diesem Thema nicht mehr erforderlich. Sie weichen den ersten Antrag völlig auf. Das haben wir in der Vergangenheit schon häufiger erlebt. Warum wird nicht der weitestgehende Antrag zunächst abgestimmt, damit man später nicht weiter abstimmen muss? Ich meine, wir können auf diese Abstimmung verzichten, wie es auch üblich ist.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Ich habe gerade extra darauf hingewiesen, dass wir von der elektronischen Gesundheitskarte zur elektronischen Patientenakte wechseln. Um Letztere geht es jetzt. Das ist ein anderes Thema.

(Beifall)

Die elektronische Gesundheitskarte ist mit den Anträgen 118 und 89 durch den Ärztetag entschieden. Jetzt geht es wohlgemerkt um die elektronische Patientenakte.

Vielen Dank für den Hinweis. Ich glaube, wir kommen jetzt klar.

Wir kommen zum Antrag V-02 b. Statt des Satzes, der gerade gestrichen wurde, würde formuliert:

Auch gibt es elektronische Patientenakten auf dezentralen Datenträgern wie z. B. USB-Speichermedien.

Wer möchte diesem Antrag 02 b zustimmen? – Wer möchte das nicht? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-02 c. Es geht um den vierten Absatz des Antrags 02, der lautet:

Der 113. Deutsche Ärztetag 2010 bittet daher die Bundesärztekammer, einen entsprechenden „Anforderungskatalog an ePatientenakten aus ärztlicher Sicht“ zu erarbeiten.

Stattdessen soll es nach dem Antrag 02 c heißen:

Der 113. Deutsche Ärztetag bittet die Bundesärztekammer, einen „Anforderungskatalog an ePatientenakten aus ärztlicher, rechtlicher, organisatorischer und technischer Sicht“ zu erarbeiten.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Möchte jemand dagegensprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte diesen Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte ihn nicht überweisen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Jetzt können wir über den Antrag V-02 in der geänderten Fassung abstimmen. Wer stimmt dem Antrag zu? – Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält sich? – Auch einige. Der Antrag ist mit klarer Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen.

© Bundesärztekammer 2010