TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit haben wir das Thema elektronische Vernetzung usw. abgehandelt und kommen jetzt zur Telemedizin. Dazu gibt es den Antrag 3 mit Änderungsanträgen. Wir kommen zunächst zum Antrag V-03 a. Er betrifft die Seite 5 des Vorstandsantrags. Dort lautet der Punkt 5:

Verlässliche Infrastruktur und einheitliche Datenformate

Diese Überschrift soll geändert werden in:

Einheitliche Datenformate erleichtern Telemedizin

Darunter soll folgender Zusatz stehen:

Telemedizinische Zusammenarbeit wird erleichtert durch die Verwendung einheitlicher Datenformate.

Sind alle im Bilde?

Stagge, Nordrhein: Darf ich das erklären?

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: An sich haben wir Schluss der Debatte.

Stagge, Nordrhein: Als Antragsteller wollte ich es erklären, weil es möglicherweise so nicht zu verstehen ist.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Da haben Sie wohl recht.

(Heiterkeit)

Bitte.

Stagge, Nordrhein: Der Antrag enthält überall Hinweise auf die Telematikinfrastruktur. Das, was der Antrag will, außer der Telematikinfrastruktur, wird mit dieser Änderung ermöglicht. Der Hinweis auf die Notwendigkeit der Telematikinfrastruktur wird gestrichen. Das ist gewollt und wird damit erreicht.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. – Dann bitte ich Sie jetzt um die Entscheidung, ob Sie den Antrag 03 a annehmen wollen. Wer möchte das befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-03 e. Danach soll auf Seite 5 Punkt 3 ganz gestrichen werden. Der jetzige Text lautet:

Akzeptanz und Unterstützung sinnvoller telemedizinischer Anwendungen durch die jeweiligen Fachgesellschaften

Telemedizinische Anwendungen sollen von den Fachgesellschaften als Teil der medizinischen Innovation akzeptiert und bei der Evaluation und Überführung in die Regelversorgung unterstützt werden.

Wer möchte das streichen? – Einige. Wer möchte es nicht streichen? – Das sind mehr. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag abgelehnt.

Nun kommen wir zum Antrag V-03 b. Auf Seite 3 des Vorstandsantrags soll in Punkt 3 der Text hinter dem Aufzählungspunkt folgendermaßen lauten:

Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften werden aufgefordert, sich den Möglichkeiten der Telemedizin, wo sie sinnvoll und machbar erscheint, nicht zu verschließen.

Insbesondere die Evaluation und die Überführung in die Regelversorgung ist nur mithilfe der wissenschaftlichen Fachgesellschaften sinnvoll und möglich.

Wer möchte diesen Text statt des Textes, der jetzt dort steht? – Wer möchte den alten Text bestehen lassen? – Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen. Dann ist der Antrag abgelehnt. Der alte Text bleibt bestehen.

Damit kommen wir zum Antrag V-03 c. Auf Seite 2 unter der Überschrift „Telematikinfrastruktur: Überwindung von Insellösungen“ soll der Schluss des ersten Absatzes ab „Zukünftige Telemedizin-Projekte werden …“ gestrichen werden. Der gesamte Text, der ersatzlos gestrichen werden soll, lautet:

Zukünftige Telemedizin-Projekte werden den gleichen mühsamen Weg gehen müssen, wenn nicht eine bundeseinheitliche, diskriminierungsfreie Telematikinfrastruktur als technische und datenschutzrechtliche Grundlage etabliert wird. Diese Infrastruktur soll den Anwendern von telemedizinischen Verfahren auch eine Unabhängigkeit gegenüber IT-Unternehmen gewährleisten, deren Geschäftsmodell in einer Nichtkompatibilität ihrer jeweiligen Lösungen gegenüber konkurrierenden Angeboten liegt.

Das soll ersatzlos entfallen. Wer möchte dem zustimmen? – Wer möchte das lieber bestehen lassen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist abgelehnt. Der Text bleibt bestehen.

Damit kommen wir zum Antrag V-03 d. Danach ist auf Seite 1 der gesamte Text ab „Telemedizin: Mehrwert in der Patientenversorgung“ bis Seite 2, Satz 1 zu streichen und zu ersetzen durch:

Der telemedizinische Wert für die Patientenversorgung ist noch nicht nachgewiesen.

Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer möchte dem nicht zustimmen? – Das ist die deutliche Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt. Der Text bleibt unverändert.

Nun kommen wir zum Antrag V-03 in der geänderten Fassung. Wer möchte dem Antrag in der geänderten Fassung zustimmen? – Viele. Wer möchte nicht zustimmen? – Einige. Wer enthält sich? – Auch Einzelne. Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen.

© Bundesärztekammer 2010