TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Es geht weiter mit dem Antrag V-39:

Der Deutsche Ärztetag fordert die zuständigen Stellen auf, telemedizinische Anwendungen als konkrete Leistungen und differenziert nach dem entsprechenden Apparateaufwand im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) abzubilden.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Auch hier ist Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand gegen Vorstandsüberweisung sprechen? Nur Mut.

Dr. Lipp, Sachsen: Ich bin mir nicht ganz sicher, wozu wir das an den Vorstand überweisen sollen. Das Gremium muss doch eine Meinung zu einer Entwicklung haben, die angestoßen ist und die wir entscheidend prägen müssen im Rahmen des Berufsrechts und der Honorierung. Ich weiß nicht, warum das hier herausgezogen und an den Vorstand überwiesen werden soll. Ich gehe zwar davon aus, dass der Vorstand damit entsprechend umgeht, aber wieso kommt bei einer ganz normalen Entscheidung immer wieder der Ruf nach einer Vorstandsüberweisung? Wollen wir uns denn nicht selber positionieren? Das ist etwas, was man draußen von uns erwartet.

(Beifall)

Wenn wir hier keine ordentlichen Regelungen bringen – – Den Rest können Sie sich denken.

(Heiterkeit – Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Die Botschaft ist angekommen. Dann frage ich: Wer möchte an den Vorstand überweisen? – Wer möchte nicht an den Vorstand überweisen? – Das ist die Mehrheit. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer möchte ihn nicht annehmen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit angenommen.

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