TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Haus. Das ist ja eine Usance, die wir auch auf den vorhergehenden Ärztetagen praktiziert haben. Gibt es dazu eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag von Frau Haus zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das klar angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-08, der sich mit der Allgemeinmedizin im Studium beschäftigt. Wenn Studierende im Raum sind – wir haben sie eingeladen –, dürfen sie im Zweifel, wenn sie sehr beschwert sind, das Wort ergreifen. Aber vielleicht haben sie ja gar keine Kritik an dem, was wir hier verhandeln.

Zum Antrag 8 gibt es drei Änderungsanträge. Wir kommen zunächst zum Antrag
V-08 b.
Danach soll im Vorstandsantrag der zweite Halbsatz des ersten Satzes im zweiten Absatz „…, durch geeignete Maßnahmen“ wie folgt ersetzt werden:

Insbesondere durch die Einrichtung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin an allen medizinischen Hochschulen, …

Das ist eine gute Ergänzung. Man kann nur empfehlen, den Antrag anzunehmen. Wer möchte dem Antrag 08 b zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-08 c. Im zweiten Absatz soll in der dritten Zeile nach „positiv zu beeinflussen“ eingefügt werden:

Eine unabdingbare Voraussetzung ist die Einrichtung von allgemeinmedizinischen Lehrstühlen an allen medizinischen Fakultäten.

Ich glaube, Herr Professor Niebling ist einverstanden, wenn wir das durch die gerade durchgeführte Abstimmung als inkludiert ansehen. Sieht er es auch so? – Gut.

Nunmehr kommen wir zum Antrag V-08 a. In der dritten Zeile des vierten Absatzes soll der Begriff „Vereinigung der Hochschullehrer und Lehrbeauftragten für Allgemeinmedizin“ ersetzt werden durch:

Gesellschaft der Hochschullehrer für Allgemeinmedizin (GHA)

Die Umbenennung erfolgte schon 2005 und wir haben das überhaupt nicht bemerkt. Der Vorstand übernimmt das und baut das so ein, weil wir ja korrekte Bezeichnungen verwenden wollen. Dann brauchen Sie darüber gar nicht abzustimmen.

Jetzt frage ich: Wer möchte den so geänderten Antrag V-08 befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag V-09:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Approbationsordnung dahingehend zu ändern, dass der schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr verlagert wird.

Das sogenannte Hammerexamen soll abgeschafft werden. Dazu gibt es sicher nur Zustimmung. Das führt nämlich zu Fehlverhalten in Zeiten des Praktischen Jahrs. Wer möchte das befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Jetzt kommt der Antrag V-19:

Der Deutsche Ärztetag fordert, dass die Ausbildung der Studierenden im Praktischen Jahr liberalisiert wird und die Studierenden größere Gestaltungsräume bei der Wahl des Ausbildungskrankenhauses erhalten. Die Beschränkung auf wenige bestimmte Lehrkrankenhäuser sollte aufgegeben werden. Der Studierende sollte frei wählen können, in welchem geeigneten Krankenhaus er das Praktische Jahr absolviert.

Das hätte eine gewisse Ähnlichkeit mit der früheren Medizinalassistentenzeit. Das Praktische Jahr ist ja Teil des Studiums. Deswegen muss jedes Krankenhaus und jede Praxis, wo das Praktische Jahr absolviert wird, von der entsprechenden medizinischen Fakultät dafür auch beauftragt werden und ein Zertifikat bekommen. Das ist die Voraussetzung, sonst kann das nicht funktionieren, weil es ja noch Bestandteil des Studiums ist und nicht etwa wie die AiP-Phase früher nach dem Studium stattfindet.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Wer möchte Vorstandsüberweisung? – Wer nicht? – Das sind mehr. Wer möchte den Antrag 19 annehmen? – Wer möchte ihn nicht annehmen? – Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. Die rechtlichen Grundlagen werden wir schon herrichten.

Wir kommen zum Antrag V-64:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert den Bundesgesetzgeber auf, zugunsten der Erhöhung der Attraktivität und Basisnähe des Praktischen Jahres (PJ) die Vorschriften in den §§ 3 und 4 Approbationsordnung für Ärzte … zu ändern.

Der Einsatz der PJ-Studenten muss in allen qualifizierten Krankenhäusern auch ohne den Status Lehrkrankenhaus anerkannt werden.

Das ist, glaube ich, dasselbe wie eben. Das können wir mit Einverständnis des Antragstellers als beschlossen betrachten.

(Zurufe: Nein!)

– Möchte der Antragsteller den Antrag aufrechterhalten? – Er stimmt zu. Dann ist der Antrag praktisch zurückgezogen. Wir klemmen ihn an den anderen Antrag an.

(Zuruf)

– Wir können ihn auch bescheiden. Doppelt gemoppelt hält besser. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Antrag angenommen.

Wir kommen damit zum Antrag V-69:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert die Medizinischen Fakultäten auf, eine praxis- und patientennähere Ausbildung im Praktischen Jahr unter besonderer Einbindung der Krankenhäuser der Regelversorgung zu fördern.

Das ist ein sehr guter Antrag. Da findet ja wirklich die Medizin statt, die auch mit der hausärztlichen Medizin am ehesten Ähnlichkeit hat. Wer möchte dem Antrag 69 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mit klarer Mehrheit angenommen.

Nunmehr kommen wir zum Antrag V-20:

Der Deutsche Ärztetag fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Approbationsordnung dahingehend zu ändern, dass der schriftliche Teil des zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr verlagert wird.

Rudolf, das ist wohl mit dem Antrag 9 erledigt. – Ist in Ordnung.

Dann kommt der Antrag V-23:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, an § 3 Abs. 1 der Approbationsordnung für Ärzte … dahingehend festzuhalten, dass die aktuelle Struktur des Praktischen Jahres (PJ) mit drei Tertialen, von denen zwei Pflichtfächer und eines ein Wahlfach abdecken, weiterhin bestehen bleibt.

Das wäre ein Beschluss, der sich mit dem eben gefassten Beschluss nicht vertrüge.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte gegen die Vorstandsüberweisung sprechen? – Formal. Wer möchte die Vorstandsüberweisung befürworten? – Wer ist dagegen? – Das ist so blockweise. Ich glaube, wir müssen die Abstimmung wiederholen. Ich frage also noch einmal: Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Ich glaube, wir zählen lieber. Man kann ja auch die Liberalisierung in Tertialen machen. Mir wäre am liebsten, wenn Chirurgie, Innere Medizin und Allgemeinmedizin die drei Fächer wären.

Ich frage noch einmal: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte den Antrag nicht an den Vorstand überweisen? – Der Überweisungsantrag ist mit 108 : 77 Stimmen angenommen. Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Professor Schulze wird sich mit seinem Ausschuss damit befassen.

Nunmehr kommt der Antrag V-24:

Der Deutsche Ärztetag lehnt eine über das Zulassungsverfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) hinausgehende Quotierung der Studienplätze in der Humanmedizin kategorisch ab. Eine Landarztquote darf bei der Zulassung zum Medizinstudium kein Auswahlkriterium werden. Die Zurückhaltung einer Anzahl von Studienplätzen für Abiturienten mit schlechterem Abiturschnitt oder Personen ohne Abitur, die sich nach Studium und der Weiterbildung auf dem Land niederlassen sollen, hält der Deutsche Ärztetag für ein ungeeignetes Kriterium bei der Auswahl der Studienplatzbewerber.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte das dem Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Viele. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die klare Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. Das ist ja auch logisch.

© Bundesärztekammer 2010