TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum Thema „Zulassung/Bedarfsplanung“. Da rufe ich zunächst den Antrag V-14 auf:

Der Deutsche Ärztetag fordert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf, im Rahmen der vorgesehenen Förderung der Versorgungsforschung im Gesundheitswesen … auch Vorhaben zu fördern, die eine bessere Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs an Gesundheitseinrichtungen im ambulanten und stationären Bereich sowie für Rehabilitation und Pflege schaffen.

Das ist ein Antrag vom Vorstand der Bundesärztekammer. – Gegenrede ist nicht gewünscht. Dann frage ich: Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag klar angenommen.

Es geht weiter mit dem Antrag V-32:

Der Deutsche Ärztetag missbilligt die Bestrebungen zur Schwächung des ambulanten, fachärztlichen Bereiches in dem „Positionspapier der Krankenkassen zur sektorübergreifenden Weiterentwicklung der Bedarfsplanung“.

Insbesondere die geforderte Ausdünnung der ambulanten fachärztlichen Leistungen und die Verlagerung des spezialisierten fachärztlichen Versorgungsbereichs an Zentren, Krankenhäuser und kooperierende Einrichtungen gefährdet den Erhalt einer wohnortnahen fachärztlichen Versorgung.

Das hätten wir auch schon vorhin abstimmen können, aber auch hierhin passt es. Wer möchte dem zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mit klarer Mehrheit angenommen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Es geht weiter mit dem Antrag V-60:

Die Delegiertenversammlung des 113. Deutschen Ärztetages möge beschließen: Der Ärztetag empfiehlt dem Gesetzgeber eine Änderung des
§ 103 SGB V, Abs. 4 und 4 a.

Als Begründung wird angeführt – das finde ich sehr schön –:

Der Antrag soll erreichen, dass vertragsärztliche Zulassungen, die in Angestelltenverhältnisse umgewandelt wurden, entgegen der gültigen Rechtslage auch wieder in vertragsärztliche Zulassungen rückumgewandelt werden können.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Dr. habil. Schang, Schleswig-Holstein: Darf ich kurz Stellung nehmen?

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Nur wenn jemand dagegen ist. Ist jemand dagegen, dass wir das verabschieden?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Dann sagen Sie etwas dazu, warum das nicht an den Vorstand überwiesen werden soll.

Dr. habil. Schang, Schleswig-Holstein: Ich denke, es wird ein zunehmend dringendes Problem, dass wir eine wachsende Zahl von medizinischen Versorgungszentren haben, gegen die ich per se nichts habe. Das kann im Prinzip eine gute Idee sein. Die medizinischen Versorgungszentren stellen zunehmend fest, dass sie defizitär sind. So manche Klinik würde ihr medizinisches Versorgungszentrum gern wieder los. Aber die haben jetzt Praxissitze aufgekauft und haben dort Angestellte auf diesen Positionen sitzen. Ich weiß, dass manche Klinik froh wäre, wenn sie das rückumwandeln könnte und echte Vertragsärzte in dieses Zentrum hineinbringen könnte.

Insofern ist das ein sehr wichtiger Antrag, der im Übrigen mit dem Vorstand unserer Ärztekammer, mit dem Strukturausschuss unserer Ärztekammer und auch mit der KV so abgestimmt ist.

(Beifall – Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön für die Erklärung. – Wer möchte den Antrag 60 an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Der Vorstand der Bundesärztekammer mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Ausschüssen wird sich intensiv darum kümmern, denn das Anliegen ist ja ein bedeutendes.

Dr. Peters, Rheinland-Pfalz: Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten vielleicht doch eine 15-minütige Mittagspause machen. Bei diesem Verfahren hier können wir nicht einmal mehr zum Pinkeln rausgehen. Wir sollten ganz kurz verschnaufen und dann konzentriert weiterarbeiten.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir stimmen darüber ab. Damit wir in den entsprechenden Einrichtungen nicht alle übereinandersitzen: Wir könnten uns auch um 13.15 Uhr wiedertreffen. Dann schaffen wir das auch noch.

(Beifall)

Ich stelle das zur Abstimmung. Wer ist dafür, dass wir eine kleine Pause bis 13.15 Uhr machen? – Wer ist dagegen? – Das sind viel mehr. Es geht also jeder dann, wenn er muss, und nicht, wenn Pause ist.

(Heiterkeit)

© Bundesärztekammer 2010