TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Es geht weiter mit dem Antrag V-129:

Der 113. Deutsche Ärztetag empfiehlt die Umsetzung der Bezahlung der ambulanten ärztlichen Leistungen in ein Kostenerstattungsprinzip. Dies dient einer größeren Transparenz der Bezahlung der ärztlichen Leistungen …

Dadurch kann auch das Kostenbewusstsein der Patienten geschärft werden …

Ich glaube, das haben wir erledigt. Ich frage trotzdem: Wer ist für den Antrag 129? – Wer ist dagegen? – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag V-116 nebst Antrag V-116 a. Der Antrag 116 lautet:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, in der gesetzlichen Krankenversicherung eine sozialverträgliche Selbstbeteiligung für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen einzuführen. Ziel ist, Anreize für ein kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten zu schaffen. Die Praxisgebühr ist abzuschaffen.

Dabei ist sicherzustellen, dass niemand von notwendigen Arztbesuchen abgehalten wird. Die Selbstbehalte sind prozentual nach der Höhe der Arztrechnung mit negativer Progression zu staffeln. Die nach § 62 SGB V geltende Begrenzung der jährlichen Gesamtbelastung der Versicherten durch Zuzahlungen ist beizubehalten. Menschen mit geringem Einkommen (z. B. ALG-II-Empfänger) zahlen einen Euro je Arztbesuch.

Der Antrag V-116 a fordert, im Antrag 116 einen neuen dritten Absatz mit folgendem Text einzufügen:

Zur Stärkung der Eigenverantwortung der Patienten bzgl. der Medikamentenausgaben ist die Einführung einer prozentualen Medikamentenkostenbeteiligung sinnvoll, bei gleichzeitiger Festlegung einer Obergrenze der Eigenbeteiligung (soziale Abfederung, komplette Befreiung von der Medikamenten- und Selbstbeteiligung für sozial Schwache).

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Möchte jemand gegen Vorstandsüberweisung sprechen? – Nicht. Wer möchte überweisen? – Wer nicht? – Das sind weniger. Wer enthält sich? – Dann ist an den Vorstand überwiesen. – Ich muss noch einmal fragen: Wird der Änderungsantrag 116 a befürwortet oder ist er an den Vorstand überwiesen? – Beides.

Wir fahren fort mit dem Antrag V-124:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, dafür zu sorgen, dass Richtgrößen und Budgets für Arzneimittel sowie Heilmittel unverzüglich abgeschafft werden.

Wer möchte diesen Antrag befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-125:

Die Bundesärztekammer wird beauftragt, eine Zusammenstellung aller gesetzlichen Normen zu erstellen, die eine sinnvolle und erwünschte Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern auch ohne Beteiligung von Krankenkassen systematisch verhindern.

Die Bundesärztekammer wird weiterhin beauftragt, zu prüfen, welche Regelungen in der (Muster-)Berufsordnung zur Lösung der Problematik denkbar wären und welche weiteren Rechtsquellen angepasst werden müssten, und ggf. eine entsprechende Änderung gesetzlicher Regelungen beim Gesetzgeber anzumahnen.

Das ist also ein Prüfauftrag. Wer möchte dem Antrag 125 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Zur Geschäftsordnung jetzt Herr Nowak.

© Bundesärztekammer 2010