TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Wir kommen zum Antrag V-29:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, sich erneuten Änderungsversuchen der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu widersetzen.

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie bezweckt den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der zum wiederholten Male von der EU-Kommission vorgetragene Änderungsbedarf, insbesondere die Aufteilung des Bereitschaftsdienstes in einen aktiven und einen inaktiven Teil, dient ausschließlich ökonomischen Interessen der Krankenhausarbeitgeber und widerspricht dem Zweck der Arbeitszeitrichtlinie. Im Interesse der Ärztinnen und Ärzte und der Patienten darf der Zweck der EU-Arbeits­zeitrichtlinie nicht relativiert werden.

Das ist unser Streben und Handeln übrigens auch im Ständigen Ausschuss der EU, wo wir sehr aktiv sind, weitere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen zu verhindern. Sehen Sie sich in der Lage, darüber abzustimmen? – Dann bitte ich diejenigen, die für den Antrag sind, um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig angenommen. Ich danke Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Wir kommen zum Antrag V-49:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Europäische Kommission auf, die bestehenden Arbeitszeitrichtlinien nicht zulasten der Arbeitnehmerschaft zu verändern und insbesondere den Bereitschaftsdienst auch weiterhin vollumfänglich als Arbeitszeit bestehen zu lassen und die Opt-Out-Regelungen nicht weiter zu begünstigen.

Ein etwas anderer Touch, dasselbe Ziel. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

© Bundesärztekammer 2010